13.05.2019

Monkee: Tiroler FinTech-Startup will Jungfamilien beim Sparen helfen

Startup-Portrait. Das Tiroler Startup Monkee möchte Sparen per App einfacher machen. Im Gespräch mit dem brutkasten sprachen die Gründer Martin Granig und Christian Schneider über ihre Motivation und den finanziellen Aspekt bei der ganzheitlichen Betrachtung der Gesundheit.
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Monkee, FinTech, Sparen, Martin Granig, Christian Schneider, Jean-Yves Bitterlich
(C) Monkee - Jean-Yves

Monkee wurde von Martin Granig, Christian Schneider und Jean-Yves Bitterlich Ende März 2018 mit einem Ziel gegründet: Menschen dabei zu helfen, finanziell „gesünder“ zu leben. „Wir kombinieren in unserer App Behavioral-Design, Gamification und Machine Learning, um dabei zu unterstützen, mehr Geld für die Zukunft zu sparen. Obwohl unser Produkt von jedem benutzt werden kann und soll, haben wir uns entschieden, in einem ersten Schritt vor allem jungen Familien zu helfen“ erklärt Granig. „Sie sind es vor allem, die sich mit höheren Kosten durch die Kindererziehung und gleichzeitig oft geringerem Einkommen wegen Karenz oder Teilzeitarbeit herumplagen müssen.“

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„Finanzielle Gesundheit bleibt ein Tabu“

Das Gründerteam des FinTech-Startups ist davon überzeugt, dass eine ganzheitliche Betrachtung der Gesundheit erfordert, das physische, mentale und finanzielle Wohlergehen in Balance zu bringen. „Denn eine schlechte finanzielle Situation wirkt sich negativ auf alle anderen Lebensbereiche aus. Wir achten auf einen gesunden Körper, vermehrt auch auf mentales Wohlbefinden – aber die finanzielle Gesundheit bleibt ein Tabu“, sagt Granig. Er führt Studien ins Feld, die zeigen, dass gerade finanzielle Sorgen den Menschen physisch und mental besonders belasten.

Monkee sieht sich, nach eigenen Worten, als ein logischer nächster Schritt des generellen Gesundheitstrends. „Wir möchten nach der physischen (etwa Runtastic oder Fitness Tracker) und mentalen (Headspace oder Calm) Hilfe nun einen Beitrag zur Verbesserung der finanziellen Gesundheit liefern“, sagt Granig.

Keine Rücklagen aber One-Click-Shopping

Ein besonderes Problem der heutigen Zeit sei es, so der Gründer weiter, dass rund ein Viertel der Österreicher keinerlei finanzielle Rücklagen hätten und sich kaum die Reparatur der Waschmaschine leisten könnten. „Demgegenüber ist Geldausgeben so einfach wie nie. Zahlreiche Innovationen in diesem Bereich, wie personalisierte Werbung und One-Click-Shopping verführen uns zu unkontrolliertem Konsum. Wir sind es gewohnt, Konsumgüter sofort zu bekommen, auch wenn wir sie vielleicht gar nicht brauchen oder uns im Moment gar nicht leisten können“, warnt der Gründer.

Mit vier Elementen gegen „instant-gratification“

Um Menschen dazu zu motivieren, dem Drang nach instant-gratification zu widerstehen und mehr Geld für die Zukunft zu sparen, hat das Monkee-Team in der App vier Elemente miteinander vereint. Erstens: Der Nutzer ist befähigt, konkrete Ziele selbst zu definieren. Hier unterstützt Monkee durch Vorschläge, die Ziele von „ähnlichen“ Usern aufzeigen.

Beim zweiten Element von Monkee, das beim Rücklagen-Bilden helfen soll, handelt es sich um ein Interface, mit dem auch Kleinbeträge im Alltag mit zwei Klicks gespart werden können. „Es muss in der App nur einmal das bestehende Konto (Anm.: von jeder Bank möglich) angebunden werden. Jeder Sparbeitrag wir anschließend bei unserer Partnerbank sicher für den Nutzer verwahrt“, erklärt Schneider.

Monkee: Ein Finanzcoach, der zum Sparen aufruft

Element Nummer 3, der Finanzcoach, soll helfen, Gewohnheiten zu formen, um kontinuierlich für die gesetzten Ziele zu sparen. Dabei bricht die App längerfristige Ziele auf Wochen-Ziele herunter und versucht durch Erinnerungen, Feedback zum Sparerfolg oder „Call-to-Actions“ bei der Erreichung dieser kleineren Ziele zu unterstützen. Der Algorithmus lerne zudem mit der Zeit wann und wie der Nutzer erreicht werden müsse, um die Wahrscheinlichkeit für einen Sparbetrag zu erhöhen.

Family & Friends einladen

Der letzte und vierte Punkt des Element-Pakets zur Spar-Motivation lautet Social Saving. Hier können mit Monkee Familienmitglieder oder Freunde dazu eingeladen werden einzelne Sparziele mit kleinen Beiträgen zu unterstützen. Oder gemeinsam für ein Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenk zusammenzulegen.

Monkee und Partner im Kampf für finanzielle Gesundheit

Die Basis-Version der App ist kostenlos. „Auf längere Sicht wird es aber eine Premium-Version geben, die Zugang zu zusätzlichen Services von Monkee ermöglicht“ so Granig. Mit dem anfänglich eigenfinanzierten Startup hat er nach dem Launch der Version 1.0 weitere Ziele. „Wir wollen kontinuierlich unsere Services in Kooperation mit Partnern erweitern, die alle auf dieselbe Vision der ‚Erhöhung der finanziellen Gesundheit‘ abzielen“ sagt er.

Launch im Juni – Anmeldung auf Homepage jetzt möglich

Die erste Version der App wurde zwar durch Ersparnisse der Gründer finanziert, aber mittlerweile ist man nicht mehr allein: „Die weiteren Schritte erfolgen mit Unterstützung – dazu freuen wir uns schon bald mehr Details bekanntgeben zu können“, erklären die Founder. „Wir befinden uns aktuell in der erweiterten Beta-Test-Phase. Interessierte können sich jedoch bereits jetzt auf unserer Homepage anmelden, um als eine der Ersten Zugang zu dieser neuen Spar-Experience zu bekommen“. Die App wird voraussichtlich Mitte Juni im App-Store für alle downloadbar sein.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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