20.02.2025
NACHHALTIGKEIT

money:care: Wiener Startup kooperiert mit deutscher Börsenplattform Onvista

Das Wiener Startup money:care ging kürzlich eine Partnerschaft mit der deutschen Börsenplattform Onvista ein, um nachhaltiges Investieren zugänglicher zu machen.
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Onvista-Geschäftsführer Christian Bothe und money:care-CEO Katharina Herzog
Onvista-CEO Christian Bothe und money:care-CEO Katharina Herzog © money:care

Investieren nachhaltiger machen – diese klare Vision verfolgte das Wiener FinTech-Startup money:care rund um Founder-Trio Katharina Herzog, Ulrich Penitz und Timo Nothdurft seit seinem Start im September 2023. Dies wird möglich gemacht, indem das Unternehmen Nachhaltigkeitsdaten erhebt, visualisiert und nahtlos in Finanzplattformen integriert (brutkasten berichtete).

Im Rahmen der neuen Partnerschaft stellt money:care seine Nachhaltigkeitsanalysen nun auf der deutschen Börsenplattform Onvista bereit. Dadurch erhalten Privatanleger:innen einen transparenten Einblick in die Nachhaltigkeitsbewertung von rund 1.100 börsennotierten Unternehmen.

Investments in Einklang mit Werten

Die KI-gestützte Plattform von money:care ermöglicht es Nutzer:innen von Onvista, detaillierte Einblicke in die Nachhaltigkeitsdaten börsennotierter Unternehmen zu erhalten. Dafür kooperiert das Startip unter anderem auch mit dem Forschungsinstitut der Vereinten Nationen für soziale Entwicklung (UNRISD). Dies sei ein „wichtiger Schritt, um den Bedürfnissen wertorientierter Anleger:innen gerecht zu werden“, heißt es seitens des Unternehmens. Durch transparente, vergleichbare und kontextualisierte Daten wolle man gezielt gegen Greenwashing vorgehen.

„Bewussterer Konsum ist längst in unserem Alltag angekommen. (…) Und dieses Bedürfnis sehen wir auch beim Investieren. Deshalb ist es für uns selbstverständlich, Nachhaltigkeit als festen Bestandteil auf Onvista zu integrieren. Mit money:care geben wir Anlegenden die Möglichkeit, ihre Investments mit ihren Werten in Einklang zu bringen und so ganzheitlich informiert zu entscheiden“, sagt Christian Bothe, CEO von Onvista.

money:care will Alternative zu ESG-Ansätzen werden

Um Nutzer:innen diese Einblicke in Unternehmen zu ermöglichen, setzt das Startup auf KI-gestützte Datenanalysen und spezielle Messmethoden. Dabei bewertet money:care nicht nur klassische Klimadaten, sondern berücksichtigt auch Faktoren wie Lohnverhältnisse, Abfallrecyclingquoten oder die Geschlechtervielfalt in Führungspositionen. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen aus öffentlichen Unternehmensberichten.

Ziel sei es, „eine Alternative zu bestehenden Mainstream-ESG-Ansätzen“ zu bieten, denn diese würden „oft auf dem Best-in-Class-Ansatz beruhen und sogenannte Black-Box-Scores liefern“, heißt es in der offiziellen Aussendung.

„Die Entscheidung für nachhaltige Investments darf nicht an fehlender Transparenz scheitern. Mit der Integration auf Onvista wollen wir möglichst vielen Menschen einfachen Zugang zu relevanten Nachhaltigkeitsdaten ermöglichen“, sagt Katharina Herzog, Geschäftsführerin von money:care.

Weitere Partnerschaften in Planung

Money:care plant in naher Zukunft weitere Partnerschaften mit Brokern und Banken. Gleichzeitig will das FinTech seine Datenabdeckung weiter ausbauen. Ziel sei es, nachhaltiges Investieren noch zugänglicher zu machen und mehr Menschen dabei zu unterstützen, ihr Geld im Einklang mit ihren Werten anzulegen.

„Unsere Mission ist es, Anleger:innen mit den Tools auszustatten, die sie benötigen, um fundierte und nachhaltige Entscheidungen zu treffen. Durch die Integration von fortschrittlicher KI mit strengen wissenschaftlichen Methoden schaffen wir einen neuen Standard für Transparenz und Benutzerfreundlichkeit im Bereich nachhaltiger Investments“, so Herzog.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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