15.06.2021

Money Talk: Ersetzt die Community den Anlageberater?

Am 22. Juni 2021 um 18.00 Uhr findet der nächste Money Talk von brutkasten und Savity statt. Mit dabei sind unter anderem Wikifolio-Gründer Andreas Kern und "Investorella" Larissa Kravitz.
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Das Interesse an Geldanlage ist aktuell hoch – doch wenn man selbst kein Finanzprofi ist, stellt sich schnell die Frage: Wie fange ich an – und vor allem: Wem vertraue ich? Zum klassischen Ansatz, mit einem professionellen Anlageberater eine Strategie zu entwickeln, gibt es zunehmend Alternativen. Wer selbst entscheiden will, kann sich Inspiration im Internet holen: Foren wie r/wallstreetbets auf Reddit ziehen Kleinanleger in Massen an – und beeinflussen mittlerweile sogar die Kurse am Aktienmarkt. Neobroker und Trading-Apps machen es einfach, das Gelesene in die Tat umzusetzen.

Ohne dem nötigen Finanzwissen kann Geldanlage auf eigene Faust aber auch nach hinten losgehen. Dem Thema „Financial Literacy“ verschrieben hat sich Larissa Kravitz, die mit Investorella eine Finanzcommunity aufgebaut hat, die sich insbesondere an Frauen richtet. Mit Online-Kursen, Workshops und einem Podcast sorgt die frühere Aktienhändlerin für Aufklärung in Finanzfragen.

Einen etwas anderen Ansatz verfolgt wikifolio: Die Social-Trading-Plattform aus Wien ermöglicht es, Anlegern erfolgreichen Tradern zu folgen und an deren Strategien teilzuhaben. Trader erstellen dabei eigene Muster-Portfolios – die sogenannten wikifolios – und veröffentlichten sie über die Plattform. Anleger können über eigenes aufgelegte Zertifikate dann echtes Geld in diese wikifolios investieren. Die Plattform des von Andreas Kern gegründeten Unternehmens ist seit 2012 aktiv. Aktuell gibt es über 8.500 wikifolios, in die man investieren kann.

Für einen weiteren Investment-Ansatz steht unserer Kooperationspartner bei den Money Talks, der digitale Vermögensverwalter Savity. Der Roboadvisor verspricht „Geldanlage auf Autopilot“ – die aber trotzdem genügend Raum für Selbstentscheider lässt. Wie dies genau funktioniert, wird Kundenbetreuer Peter Krutina in unserer Diskussionrunde erläutern.

Moderiert wird der Money Talk von brutkasten-Finance-Chefredakteur Dominik Meisinger. Diskutiert werden neben den erwähnten Themen unter anderem auch folgende Fragen:

  • Wer und was sind die Treiber in der Community?
  • Was spricht für und was gegen das Selbstentscheiden?
  • Welche Instrumente eignen sich zum Investieren und welche zum Spekulieren?
  • Welche Bedeutung haben Social-Trading-Plattformen? Wohin geht die Entwicklung?
  • Wie kommt man zur passgenauen Strategie?

Natürlich wird es auch Raum für Publikumsfragen geben. Diese können live über unsere Social-Media-Kanäle gestellt werden – oder vorab via [email protected] bzw. die Social-Media-Kanäle von Savity eingereicht werden.

Der Money Talk wird auf allen Social-Media-Kanälen des brutkasten sowie auf der brutkasten-Website am 22. Juni 2021 ab 18.00 Uhr live übertragen. Hier geht es zur Eventseite – dort kann der Termin auch ganz einfach als Kalendereintrag heruntergeladen und im eigenen Kalender gespeichert werden:

Risikohinweis: Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Kurse können sowohl steigen als auch fallen. Wertentwicklungen beziehen sich auf die Vergangenheit. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investments zu. Insbesondere kann die Erhaltung des investierten Kapitals nicht garantiert werden; es gibt somit keine Gewähr dafür, dass der Wert des eingesetzten Kapitals bei einem Verkauf dem ursprünglich eingesetzten Kapital entspricht. Details auf savity.at/risiko

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12.08.2026

EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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