18.11.2020

moizeit: 18- und 20-Jähriger starten Online-Shop für regionale Lebensmittel

In ihrem Grundsatz der Regionalität sind die beiden jungen Gründer des oberösterreichischen Startups moizeit konsequent.
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moizeit: Die Gründer Julian Priglinger und Benjamin Hammerschmid
(c) moizeit: Die Gründer Julian Priglinger und Benjamin Hammerschmid

Momentan absolviert der 18-jährige Benjamin Hammerschmid seinen Zivildienst. Das hat ihn aber nicht davon abgehalten, gemeinsam mit dem 20-jährigen Jus-Studenten Julian Priglinger – mitten in der Coronakrise – ein kleines Startup zu gründen. moizeit ist ein Onlineshop für regionale Lebensmittel direkt vom Bauernhof.

Dabei kennen die Gründer beim Grundsatz der Regionalität keine Kompromisse: Sämtliche Lebensmittel im Shop stammen aus der Region oberes Mühlviertel. Auch geliefert wird nur dort und im Linzer Zentralraum – derzeit noch nur am Freitagnachmittag. „Schon vor der Corona-Krise haben wir uns über die Menge an ausländischen Lebensmitteln, die genauso gut im Mühlviertel angebaut werden könnten, geärgert“, schreiben die Gründer in einer Aussendung. Corona sei dann aber der ausschlagegebende Punkt für den Start des Projektes gewesen.

moizeit: Kein Postversand geplant

„Wir haben die Zeit nach dem ersten Lockdown genützt, um am Konzept zu tüfteln“, erzählt Hammerschmid. Anfang November habe man dann die ersten Bestellungen entgegennehmen können. „Mit moizeit möchten wir das Bewusstsein für regionale Lebensmittel schärfen und all jenen eine Anlaufstelle bieten, die zwar regional einkaufen wollen, aber keine Zeit haben oder einen nahgelegenen Hofladen kennen“, so Priglinger.

Geliefert wird bei moizeit nur direkt vom Lieferanten – und das soll auch so bleiben. Auf Postversand verzichte man bei den regulären Bestellungen im Sinne der Nachhaltigkeit, heißt es von der Gründern: „Ein Joghurt per Post nach Wien zu schicken, geht für uns am Sinn und Zweck unseres regionalen Konzepts vorbei. Zudem bedeutet der Postversand von Lebensmitteln auch eine Menge an Verpackungsmüll, den wir vermeiden möchten“, so Hammerschmid.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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moizeit: 18- und 20-Jähriger starten Online-Shop für regionale Lebensmittel

  • moizeit ist ein Onlineshop für regionale Lebensmittel direkt vom Bauernhof.
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  • „Schon vor der Corona-Krise haben wir uns über die Menge an ausländischen Lebensmitteln, die genauso gut im Mühlviertel angebaut werden könnten, geärgert“, schreiben die Gründer in einer Aussendung.
  • Anfang November habe man dann die ersten Bestellungen entgegennehmen können.
  • „Mit moizeit möchten wir das Bewusstsein für regionale Lebensmittel schärfen und all jenen eine Anlaufstelle bieten, die zwar regional einkaufen wollen, aber keine Zeit haben oder einen nahgelegenen Hofladen kennen“, so einer der Gründer.

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