24.11.2023

„Möchte beweisen, dass man von überall auf der Welt als digitaler Nomade arbeiten kann“

Tom Kessler ist einer der Founder von re:flair. Das Startup wurde im Sommer 23 gegründet und befindet sich in einer wichtigen Phase seiner Entstehung. Dennoch zog es den Founder ins Ausland, konkret nach Mittelamerika, wo er beweisen möchte, dass "Work & Travel" in heutigen Zeiten kein Problem darstellen.
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re:flair, New Work, work & travel, Textilindustrie, nachhaltige Kleidung
(c) re.flair - Thomas Forster (r.), Konstanze Gruber und Tom Kessler von re:flair.

Das Upcycling-Startup re:flair macht aus u.a. alter Kleidung neue, um die stark klimabelastende Textilindustrie zu verändern, der brutkasten berichtete. Nun vermeldet man eine unkonventionelle Entscheidung des Co-Founders und CEOs Tom Kessler, der sich kurz nach der Gründung (Juli 2023) eine Auszeit für „Work and Travel“ im Ausland nimmt.

re:flair-CEO: „Zeit und Raum spielen keine Rolle“

„Nachdem es schon ein langjähriger Traum für mich ist, nach Mittel- und Südamerika zu reisen und damals auf der Fachhochschule Wieselburg mein Auslandssemester nach Uruguay wegen der Pandemie nicht geklappt hat, wurde es irgendwann Zeit für mich. Re:flair ist zwar erst im Aufbau, aber als ich den Entschluss im März 2023 gefasst habe, wusste ich, dass wir im Sommer gegründet haben werden“, sagt Kessler. „Außerdem möchte ich beweisen, dass Zeit und Ort – vor allem in der Akquise – keine Rolle spielen und man von überall auf der Welt als digitaler Nomade arbeiten kann. Bisher behalte ich recht. Ich befinde mich momentan in Mexiko, wo ich auch gestartet und seit 13. Oktober unterwegs bin. Es folgen Länder, wie die USA, Belize, Guatemala, El Salvador, Honduras, Nicaragua und Costa Rica. Ob ich die Reise bis nach Südamerika schaffe, ist noch unklar.“

Kein Rückzug als CEO

In nicht-westlichen Ländern ist der Lebensstil ein anderer, weiß Kessler, was auch den Reiz ausmache und für ihn vor allem eines bedeutet: raus aus der Komfortzone zu treten: „Wenn man mich kennt, dann weiß man, dass ich durch und durch ein Planer bin und richtig nervöse werde, wenn ich nicht weiß, was als Nächstes passiert. Auf meiner Reise möchte die Gelassenheit lernen. Das bedeutet aber keineswegs, dass ich nicht der Organisationfreak bei re:flair bleibe“, führt der Gründer weiter aus, der auch betont, dass seine Entscheidung in dieser Phase des Unternehmertums keineswegs etwas mit „Burnout-Prävention“ zu tun hat. „Im Gegenteil: ‚Work & Travel‘ unter einen Hut zu bringen, ist nicht immer leicht und erfordert viel Disziplin. Es ist auch kein Rückzug als CEO; ich beginne gerade damit.“

Re:flair verfügt insgesamt über drei Geschäftsführer:innen. Während Kessler weiterhin den operativen Part und die Akquisitionen verantwortet, kümmert sich Thomas Forster um das Marketing und Konstanze Gruber ist für die Kommunikation zwischen Partner:innen und alle Designs zuständig. „Es hindert mich nichts daran, einige tausende Kilometer am anderen der Welt unser Startup weiterzuführen“, sagt er.

Zeitverschiebung als „Bauchweh“

Eines der größten Hindernisse, die dem reisenden CEO am meisten Bauchweh bereitet, ist die Zeitverschiebung. Doch auch die wurde gemeistert. Internen Termine sind oft am Nachmittag geplant, was für Kessler bedeutet, zwischen sechs und neun Uhr früh daran teilzunehmen.

„Auch externe Termine funktionieren nachmittags sehr gut. Trotzdem biete ich unseren Kunden natürlich auch vormittags (CET) Termine an. Da ist es bei mir halt Mitternacht oder ein bis zwei Uhr nachts. Doch das wusste ich und es kommt nicht jeden Tag vor. Der Vorteil ist, wenn ich früh beginne oder spät in der Nacht arbeite, habe ich den Nachmittag für Freizeitaktivitäten“, erklärt der Founder.

Auch wenn die Reise eher persönlicher Natur ist und eigentlich unabhängig von re:flair, merkt Kessler, dass sein Kopf bereits klarer und offener für Neues ist. „Ich habe fast jeden Tag Ideen für beispielsweise eine Marketingkampagne oder einen Workshop“, sagt er. Eine Rückkehr nach Österreich ist für Juni 2024 geplant.

re:flair positioniert sich als moderne Unternehmung

Diese Entscheidung des CEOs verdeutlicht, dem Gründertrio nach, das Engagement von re:flair nicht nur für nachhaltige Geschäftspraktiken, sondern auch für die Förderung einer ausgewogenen Lebensweise, die persönliche Entwicklung und beruflichen Erfolg miteinander verbindet.

In einer Zeit, in der Flexibilität und Offenheit für neue Erfahrungen immer wichtiger werden, möchte das Würmla-Startup (NÖ) damit ein weiteres Zeichen für eine moderne und inspirierende Unternehmensführung setzen.

„Wir glauben daran, dass persönliches Wachstum und beruflicher Erfolg Hand in Hand gehen“, sagt Thomas Forster, Co-Founder und CMO. „Die Entscheidung unseres CEOs, ‚Work & Travel‘ zu erleben, spiegelt diese Überzeugung wider und zeigt, dass wir als Unternehmen auch außerhalb der traditionellen Geschäftsgrenzen denken.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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