24.11.2023

„Möchte beweisen, dass man von überall auf der Welt als digitaler Nomade arbeiten kann“

Tom Kessler ist einer der Founder von re:flair. Das Startup wurde im Sommer 23 gegründet und befindet sich in einer wichtigen Phase seiner Entstehung. Dennoch zog es den Founder ins Ausland, konkret nach Mittelamerika, wo er beweisen möchte, dass "Work & Travel" in heutigen Zeiten kein Problem darstellen.
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re:flair, New Work, work & travel, Textilindustrie, nachhaltige Kleidung
(c) re.flair - Thomas Forster (r.), Konstanze Gruber und Tom Kessler von re:flair.

Das Upcycling-Startup re:flair macht aus u.a. alter Kleidung neue, um die stark klimabelastende Textilindustrie zu verändern, der brutkasten berichtete. Nun vermeldet man eine unkonventionelle Entscheidung des Co-Founders und CEOs Tom Kessler, der sich kurz nach der Gründung (Juli 2023) eine Auszeit für „Work and Travel“ im Ausland nimmt.

re:flair-CEO: „Zeit und Raum spielen keine Rolle“

„Nachdem es schon ein langjähriger Traum für mich ist, nach Mittel- und Südamerika zu reisen und damals auf der Fachhochschule Wieselburg mein Auslandssemester nach Uruguay wegen der Pandemie nicht geklappt hat, wurde es irgendwann Zeit für mich. Re:flair ist zwar erst im Aufbau, aber als ich den Entschluss im März 2023 gefasst habe, wusste ich, dass wir im Sommer gegründet haben werden“, sagt Kessler. „Außerdem möchte ich beweisen, dass Zeit und Ort – vor allem in der Akquise – keine Rolle spielen und man von überall auf der Welt als digitaler Nomade arbeiten kann. Bisher behalte ich recht. Ich befinde mich momentan in Mexiko, wo ich auch gestartet und seit 13. Oktober unterwegs bin. Es folgen Länder, wie die USA, Belize, Guatemala, El Salvador, Honduras, Nicaragua und Costa Rica. Ob ich die Reise bis nach Südamerika schaffe, ist noch unklar.“

Kein Rückzug als CEO

In nicht-westlichen Ländern ist der Lebensstil ein anderer, weiß Kessler, was auch den Reiz ausmache und für ihn vor allem eines bedeutet: raus aus der Komfortzone zu treten: „Wenn man mich kennt, dann weiß man, dass ich durch und durch ein Planer bin und richtig nervöse werde, wenn ich nicht weiß, was als Nächstes passiert. Auf meiner Reise möchte die Gelassenheit lernen. Das bedeutet aber keineswegs, dass ich nicht der Organisationfreak bei re:flair bleibe“, führt der Gründer weiter aus, der auch betont, dass seine Entscheidung in dieser Phase des Unternehmertums keineswegs etwas mit „Burnout-Prävention“ zu tun hat. „Im Gegenteil: ‚Work & Travel‘ unter einen Hut zu bringen, ist nicht immer leicht und erfordert viel Disziplin. Es ist auch kein Rückzug als CEO; ich beginne gerade damit.“

Re:flair verfügt insgesamt über drei Geschäftsführer:innen. Während Kessler weiterhin den operativen Part und die Akquisitionen verantwortet, kümmert sich Thomas Forster um das Marketing und Konstanze Gruber ist für die Kommunikation zwischen Partner:innen und alle Designs zuständig. „Es hindert mich nichts daran, einige tausende Kilometer am anderen der Welt unser Startup weiterzuführen“, sagt er.

Zeitverschiebung als „Bauchweh“

Eines der größten Hindernisse, die dem reisenden CEO am meisten Bauchweh bereitet, ist die Zeitverschiebung. Doch auch die wurde gemeistert. Internen Termine sind oft am Nachmittag geplant, was für Kessler bedeutet, zwischen sechs und neun Uhr früh daran teilzunehmen.

„Auch externe Termine funktionieren nachmittags sehr gut. Trotzdem biete ich unseren Kunden natürlich auch vormittags (CET) Termine an. Da ist es bei mir halt Mitternacht oder ein bis zwei Uhr nachts. Doch das wusste ich und es kommt nicht jeden Tag vor. Der Vorteil ist, wenn ich früh beginne oder spät in der Nacht arbeite, habe ich den Nachmittag für Freizeitaktivitäten“, erklärt der Founder.

Auch wenn die Reise eher persönlicher Natur ist und eigentlich unabhängig von re:flair, merkt Kessler, dass sein Kopf bereits klarer und offener für Neues ist. „Ich habe fast jeden Tag Ideen für beispielsweise eine Marketingkampagne oder einen Workshop“, sagt er. Eine Rückkehr nach Österreich ist für Juni 2024 geplant.

re:flair positioniert sich als moderne Unternehmung

Diese Entscheidung des CEOs verdeutlicht, dem Gründertrio nach, das Engagement von re:flair nicht nur für nachhaltige Geschäftspraktiken, sondern auch für die Förderung einer ausgewogenen Lebensweise, die persönliche Entwicklung und beruflichen Erfolg miteinander verbindet.

In einer Zeit, in der Flexibilität und Offenheit für neue Erfahrungen immer wichtiger werden, möchte das Würmla-Startup (NÖ) damit ein weiteres Zeichen für eine moderne und inspirierende Unternehmensführung setzen.

„Wir glauben daran, dass persönliches Wachstum und beruflicher Erfolg Hand in Hand gehen“, sagt Thomas Forster, Co-Founder und CMO. „Die Entscheidung unseres CEOs, ‚Work & Travel‘ zu erleben, spiegelt diese Überzeugung wider und zeigt, dass wir als Unternehmen auch außerhalb der traditionellen Geschäftsgrenzen denken.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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