16.07.2021

Mobilfunker öffnen „Zahlen per Handyrechnung“: Diese Voraussetzung müssen Händler erfüllen

Zahlen per Handyrechnung ist eine spannende Payment-Möglichkeit – aber nicht für alle Händler.
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nyob reicht eine Beschwerde gegen TeleSign ein. © fotolia.com - Rawpixel.com
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A1, Magenta und Drei bündeln ihr Kräfte in Sachen „Zahlen per Handyrechnung“. Ein gemeinsames Info-Portal soll die Akzeptanzstellen erweitern – Händler können sich in dem Portal informieren und für das Programm anmelden. Die Bezahlmethode gilt als besonders niederschwellige Alternative zur Kreditkarte, vor allem bei Käufen, die über das Smartphone erfolgen. Mobilfunkkunden müssen sich dazu nicht extra anmelden und können alle Einkäufe am Ende des Monats mit ihrer Handyrechnung begleichen. Das monatliche Limit liegt dabei bei 300 Euro, das Limit pro Transaktion bei 50 Euro.

Bekannt ist das „Zahlen per Handyrechnung“ vor allem aus den App Stores und etwa vom Handyparken. Dass es bisher nicht mehr Akzeptanzstellen gibt, liegt auch daran, dass es gewisse Voraussetzungen gibt, die Händler erfüllen müssen. Vor allem ist die Zahlung über die Handyrechnung gesetzlich auf digitale Güter, Tickets und Spenden (an NGOs) beschränkt.

Digitale Güter, aber vor allem Tickets

Digitale Güter sind alles, was digital geliefert und konsumiert wird, also etwa Apps, E-Books, Musik, Videos, Games oder Streaming-Angebote. Entscheidend ist auch, dass die Leistung ausschließlich digital erbracht werden kann – was beispielsweise (Online-)Kurse ausschließt. Einen Workaround gibt es für Dienstleistungen und physische Güter aber: Die Abwicklung über ein Zahlungsinstitut, mit dem die Mobilfunker zusammenarbeiten.

Als Idealfall für das Handyrechnungs-Payment sehen Mobilfunker Tickets, die spontan gekauft werden. Dort komme der größte Vorteil am besten zum Tragen: Man muss keine weiteren Daten wie etwa die Kreditkartennummer eingeben. Beispiel dafür ist etwa die Handyparken-App, die auch über die Handyrechnung abrechnen kann.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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