16.07.2021

Mobilfunker öffnen „Zahlen per Handyrechnung“: Diese Voraussetzung müssen Händler erfüllen

Zahlen per Handyrechnung ist eine spannende Payment-Möglichkeit – aber nicht für alle Händler.
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nyob reicht eine Beschwerde gegen TeleSign ein. © fotolia.com - Rawpixel.com
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A1, Magenta und Drei bündeln ihr Kräfte in Sachen „Zahlen per Handyrechnung“. Ein gemeinsames Info-Portal soll die Akzeptanzstellen erweitern – Händler können sich in dem Portal informieren und für das Programm anmelden. Die Bezahlmethode gilt als besonders niederschwellige Alternative zur Kreditkarte, vor allem bei Käufen, die über das Smartphone erfolgen. Mobilfunkkunden müssen sich dazu nicht extra anmelden und können alle Einkäufe am Ende des Monats mit ihrer Handyrechnung begleichen. Das monatliche Limit liegt dabei bei 300 Euro, das Limit pro Transaktion bei 50 Euro.

Bekannt ist das „Zahlen per Handyrechnung“ vor allem aus den App Stores und etwa vom Handyparken. Dass es bisher nicht mehr Akzeptanzstellen gibt, liegt auch daran, dass es gewisse Voraussetzungen gibt, die Händler erfüllen müssen. Vor allem ist die Zahlung über die Handyrechnung gesetzlich auf digitale Güter, Tickets und Spenden (an NGOs) beschränkt.

Digitale Güter, aber vor allem Tickets

Digitale Güter sind alles, was digital geliefert und konsumiert wird, also etwa Apps, E-Books, Musik, Videos, Games oder Streaming-Angebote. Entscheidend ist auch, dass die Leistung ausschließlich digital erbracht werden kann – was beispielsweise (Online-)Kurse ausschließt. Einen Workaround gibt es für Dienstleistungen und physische Güter aber: Die Abwicklung über ein Zahlungsinstitut, mit dem die Mobilfunker zusammenarbeiten.

Als Idealfall für das Handyrechnungs-Payment sehen Mobilfunker Tickets, die spontan gekauft werden. Dort komme der größte Vorteil am besten zum Tragen: Man muss keine weiteren Daten wie etwa die Kreditkartennummer eingeben. Beispiel dafür ist etwa die Handyparken-App, die auch über die Handyrechnung abrechnen kann.

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Neugründung
(c) Scott Graham via Unsplash

Insgesamt 39.978 Neugründungen gab es in Österreich laut Wirtschaftskammer (WKÖ) im Jahr 2025 – eine weitere Steigerung, nachdem es bereits 2024 ein Allzeithoch gegeben hatte, wie brutkasten zu Jahresbeginn berichtete. Nun gab die WKÖ neue Zahlen und eine begleitende Umfrage für das erste Halbjahr 2026 heraus – und der Aufwärtstrend setzt sich darin deutlich fort.

82,6 Prozent Einzelunternehmen

21.718 Neugründungen (ohne Personenbetreuung) gab es demnach in den ersten sechs Monaten des Jahres – ein Plus von 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und damit neuerlich ein Rekord. Startups machen freilich nur einen kleinen Bruchteil davon aus – konkrete Zahlen gibt es dazu nicht. Aber so viel: 82,6 Prozent der Gründungen erfolgten als Einzelunternehmen, davon 42,5 Prozent von Frauen. 41,1 Prozent aller Gründer:innen starten zudem zunächst nebenberuflich.

Stärkste Zuwächse bei jungen Altersgruppen

Die stärksten Zuwächse gebe es dabei bei den unter 20-Jährigen sowie bei den 20- bis 30-Jährigen, heißt es von der WKÖ. Das Durchschnittsalter der Gründer:innen liegt laut Erhebung bei 36,6 Jahren. Die wichtigsten Sparten bei den Neugründungen im ersten Halbjahr waren Gewerbe und Handwerk (37,8 Prozent), Information und Consulting (23,4 Prozent) sowie Handel (22,9 Prozent).

Eigenverantwortung und Flexibilität als größte Motive

Auch die Gründe fürs Gründen wurden in der Motivumfrage des WKÖ-Gründerservice erhoben: 67,9 Prozent der Befragten möchten demnach lieber ihre eigene Chefin oder ihr eigener Chef sein. 67,6 Prozent wollen ihre Zeit flexibler gestalten, 62,3 Prozent wollen mehr Verantwortung übernehmen.

Drei politische Forderungen

Gleichzeitig fragte die WKÖ auch nach den Wünschen der neuen Gründer:innen. Ein klares Ergebnis: 78,1 Prozent wünschen sich einen zentralen digitalen One-Stop-Shop für Gründungen. Diesen fordert auch die Wirtschaftskammer von der Politik. Sie erneuert außerdem die Forderungen nach dem Beteiligungsfreibetrag und nach mehr Flexibiliät bei der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige im Opting-in-Modell.

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