16.07.2021

Mobilfunker öffnen “Zahlen per Handyrechnung”: Diese Voraussetzung müssen Händler erfüllen

Zahlen per Handyrechnung ist eine spannende Payment-Möglichkeit – aber nicht für alle Händler.
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nyob reicht eine Beschwerde gegen TeleSign ein. © fotolia.com - Rawpixel.com
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A1, Magenta und Drei bündeln ihr Kräfte in Sachen “Zahlen per Handyrechnung”. Ein gemeinsames Info-Portal soll die Akzeptanzstellen erweitern – Händler können sich in dem Portal informieren und für das Programm anmelden. Die Bezahlmethode gilt als besonders niederschwellige Alternative zur Kreditkarte, vor allem bei Käufen, die über das Smartphone erfolgen. Mobilfunkkunden müssen sich dazu nicht extra anmelden und können alle Einkäufe am Ende des Monats mit ihrer Handyrechnung begleichen. Das monatliche Limit liegt dabei bei 300 Euro, das Limit pro Transaktion bei 50 Euro.

Bekannt ist das “Zahlen per Handyrechnung” vor allem aus den App Stores und etwa vom Handyparken. Dass es bisher nicht mehr Akzeptanzstellen gibt, liegt auch daran, dass es gewisse Voraussetzungen gibt, die Händler erfüllen müssen. Vor allem ist die Zahlung über die Handyrechnung gesetzlich auf digitale Güter, Tickets und Spenden (an NGOs) beschränkt.

Digitale Güter, aber vor allem Tickets

Digitale Güter sind alles, was digital geliefert und konsumiert wird, also etwa Apps, E-Books, Musik, Videos, Games oder Streaming-Angebote. Entscheidend ist auch, dass die Leistung ausschließlich digital erbracht werden kann – was beispielsweise (Online-)Kurse ausschließt. Einen Workaround gibt es für Dienstleistungen und physische Güter aber: Die Abwicklung über ein Zahlungsinstitut, mit dem die Mobilfunker zusammenarbeiten.

Als Idealfall für das Handyrechnungs-Payment sehen Mobilfunker Tickets, die spontan gekauft werden. Dort komme der größte Vorteil am besten zum Tragen: Man muss keine weiteren Daten wie etwa die Kreditkartennummer eingeben. Beispiel dafür ist etwa die Handyparken-App, die auch über die Handyrechnung abrechnen kann.

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Teachino
(c) Teachino - Stefan Raffeiner und Hanna Fodor von Teachino.

Das EdTech aus Wien Teachino verkündet den Abschluss einer siebenstelligen Seed-Finanzierungsrunde. Lead-Investor ist die Klett Gruppe, ein Bildungsunternehmen in Europa, welches mit über 90 Tochterunternehmen in 23 Ländern vertreten ist. Daneben beteiligen sich auch TBA network und mehrere Business Angels.

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Teachino
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Gegründet im Jahr 2022 von Stefan Raffeiner hat das Startup das Ziel, Lehrkräfte mit KI-basierten Tools bei der Vorbereitung des Unterrichts zu unterstützen. Die Künstliche Intelligenz liefert dabei Vorschläge zur Gestaltung und Individualisierung, basierend auf Lehrplan, Materialien und Integrationen mit anderen Programmen der Schule. Der Unterricht könne damit in einem Bruchteil der Zeit auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler abgestimmt werden, so der Claim.

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Das Startup will das neue Kapital verwenden, um die Forschung und Entwicklung rund um KI-Unterstützung für Lehrkräfte zu intensivieren.

“Durch die Zusammenarbeit mit der Klett Gruppe sowie unseren weiteren Investoren können wir unsere Vision eines modernen und KI-gestützten Arbeitsplatzes für Lehrkräfte umsetzen. Teachino ermöglicht es Lehrkräften, effizient und effektiv auf die individuellen Lernbedürfnisse einzugehen und so die Qualität des Unterrichts deutlich zu steigern”, erklärt Raffeiner.

Und David Klett (Vorstand Ernst Klett AG) ergänzt: “Wir sind überzeugt, dass Teachino Lehrerinnen und Lehrer immens entlasten kann. Stefan Raffeiner und seinem Team gelingt es großartig, KI-Technologie in den Dienst von Lehrkräften zu stellen.”

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