16.07.2021

Mobilfunker öffnen “Zahlen per Handyrechnung”: Diese Voraussetzung müssen Händler erfüllen

Zahlen per Handyrechnung ist eine spannende Payment-Möglichkeit – aber nicht für alle Händler.
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nyob reicht eine Beschwerde gegen TeleSign ein. © fotolia.com - Rawpixel.com
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A1, Magenta und Drei bündeln ihr Kräfte in Sachen “Zahlen per Handyrechnung”. Ein gemeinsames Info-Portal soll die Akzeptanzstellen erweitern – Händler können sich in dem Portal informieren und für das Programm anmelden. Die Bezahlmethode gilt als besonders niederschwellige Alternative zur Kreditkarte, vor allem bei Käufen, die über das Smartphone erfolgen. Mobilfunkkunden müssen sich dazu nicht extra anmelden und können alle Einkäufe am Ende des Monats mit ihrer Handyrechnung begleichen. Das monatliche Limit liegt dabei bei 300 Euro, das Limit pro Transaktion bei 50 Euro.

Bekannt ist das “Zahlen per Handyrechnung” vor allem aus den App Stores und etwa vom Handyparken. Dass es bisher nicht mehr Akzeptanzstellen gibt, liegt auch daran, dass es gewisse Voraussetzungen gibt, die Händler erfüllen müssen. Vor allem ist die Zahlung über die Handyrechnung gesetzlich auf digitale Güter, Tickets und Spenden (an NGOs) beschränkt.

Digitale Güter, aber vor allem Tickets

Digitale Güter sind alles, was digital geliefert und konsumiert wird, also etwa Apps, E-Books, Musik, Videos, Games oder Streaming-Angebote. Entscheidend ist auch, dass die Leistung ausschließlich digital erbracht werden kann – was beispielsweise (Online-)Kurse ausschließt. Einen Workaround gibt es für Dienstleistungen und physische Güter aber: Die Abwicklung über ein Zahlungsinstitut, mit dem die Mobilfunker zusammenarbeiten.

Als Idealfall für das Handyrechnungs-Payment sehen Mobilfunker Tickets, die spontan gekauft werden. Dort komme der größte Vorteil am besten zum Tragen: Man muss keine weiteren Daten wie etwa die Kreditkartennummer eingeben. Beispiel dafür ist etwa die Handyparken-App, die auch über die Handyrechnung abrechnen kann.

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Symbolbild Insolvenz (c) Adobe Stock / Pixel-Shot

“Das weltweit erste seiner Art” – was viele Startups von ihrem Produkt behaupten, hält bei genauerer Betrachtung oft nicht stand. Ein heimisches Startup, das den oft genutzten Claim erfüllt, ist Pixelrunner aus dem oberösterreichischen Engerwitzdorf. 2016 gegründet, entwickelte es den ersten Landschaftsdrucker der Welt. Das Gerät kann autonom große Bodenflächen – egal ob Asphalt, Rasen oder Schnee – bedrucken. Die Technologie ähnelt laut Unternehmen jener eines Tintenstrahldruckers.

Beteiligung nach 2 Minuten 2 Millionen von kurzer Dauer

Damit sorgte Pixelrunner nicht nur in der TV-Show 2 Minuten 2 Millionen für Aufsehen: 2017 stieg startup300, in der Show vertreten durch Michael Altrichter, beim Startup ein, gab seine Anteile jedoch bereits Mitte 2018 laut Firmenbuchdaten wieder ab. Tatsächlich sei der investierte Betrag auch deutlich geringer ausgefallen, als in der Show zugesagt, verriet Co-Founder Rainer Kargel gegenüber brutkasten im Jahr 2018. Damals verkündete das Startup ein Investment durch den OÖ HightechFonds. Dieser wurde in den Jahren darauf in mehreren Runden zum größten Investor, der aktuell mit 38,61 den höchsten Einzelanteil hält.

Viele Referenzen als Agentur, Hardware-Verkauf nicht realisiert

In den Jahren sammelte Pixelrunner zahlreiche Referenzen, vor allem bei großen Sportevents wie dem Vienna City Marathon, dem Berlin Marathon oder dem Hahnenkamm-Rennen in Kitzbühel. Dort erfüllte das Unternehmen Druckaufträge mit seinen Prototypen. Immer wieder wurde jedoch der Plan kommuniziert, mit dem Gerät in die Serienproduktion zu gehen und es weltweit zu verkaufen. 2021 wurde dies anlässlich eines CEO-Wechsels bekräftigt, wie brutkasten berichtete. Dem Vernehmen nach war Pixelrunner zuletzt aber weiterhin mit den eigenen Geräten als Agentur aktiv und konnte den Hardware-Verkauf nicht wie geplant aufbauen.

Pixelrunner meldet Konkurs an

Wie die Kreditschutzverbände KSV1870 und AKV heute berichten, brachte Pixelrunner nun einen Konkursantrag ein. Eine Fortführung der GmbH scheint somit aktuell nicht geplant. Eine Fortführung des Geschäfts in einer neuen Gesellschaft wäre aber natürlich möglich, wenn die Patente und Geräte aus der Konkursmasse gekauft werden. Zu den Insolvenz-Details, etwa die Höhe der Schulden oder die Anzahl betroffener Gläubiger:innen und Mitarbeiter:innen, machen die Kreditschutzverbände aktuell keine Angaben.

Eine brutkasten-Anfrage per E-Mail beim Unternehmen mit der Bitte um ein Statement wurde bislang nicht beantwortet. Sollte das Statement eintreffen, wird es hier ergänzt.

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