13.03.2024

mo energy: Überdachtes Radeln in Vorarlberg?

Das Voralberger Photovoltaikunternehmen mo energy systems hat Module für den Ausbau von Radwegen entwickelt. Braucht es bald keine Sonnencreme mehr auf Radtouren in Vorarlberg?
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Alexander Moosbrugger (mo energy systems), Peter Gschliesser (PR Stromkreis Elektrotechnik GmbH) und Gerold Strehle (Büro für Architektur und Umweltgestaltung) präsentieren ihre Lösung für PV-Radwege (c) Matthias Weissengruber
Alexander Moosbrugger (mo energy systems), Peter Gschliesser (PR Stromkreis Elektrotechnik GmbH) und Gerold Strehle (Büro für Architektur und Umweltgestaltung) präsentieren ihre Lösung für PV-Radwege (c) Matthias Weissengruber

Das Greentech-Startup mo energy systems aus Lochau, Vorarlberg, hat in Zusammenarbeit mit dem Architekt Gerold Strehle und PR Stromkreis Elektrotechnik modulare Photovoltaik-Systeme entwickelt, die den flächendeckenden Ausbau des Vorarlberger Radwegnetzes ermöglichen sollen. Das 2023 gegründete Unternehmen mo energy systems möchte mit ihren Modulen Fahrradwege überdachen und so die bereits versiegelte Fläche zur Produktion von sauberem Strom nutzen.

So sollen die Fahrradwege mit PV-Überdachung aussehen (c) Pzwei.Pressearbeit

Mit vorgefertigten Standardelementen von zwölf Metern Länge können beliebig lange Radwege zur Stromproduktion genutzt werden. Jedes Element beinhaltet neben PV-Glasmodulen und Halterungen die Stahlunterkonstruktion mit Leitungs- und Kabelstruktur sowie eine Fundierung. Die Verankerung erfolgt dabei ohne Beton- und Grabungsarbeiten. Industrielle Vorfertigung und Steckverbindungen sollen für eine einfache und effiziente Montage sowie Installation sorgen. So sind laut mo energy systems mehr als 100 Laufmeter PV-Radweg in wenigen Tagen realisierbar. Das System kann außerdem rückstandslos ab- und an anderer Stelle wieder aufgebaut werden.

Effiziente Energieproduktion

Ein Kilometer Radweg mit einer Breite von drei Metern produziert nach Angaben des Herstellers jährlich rund 450.000 Kilowattstunden Öko-Strom – und spart somit 58,5 Tonnen CO2. „Allein die Strecke vom Kreisverkehr Dornbirn-Nord bis zum Siedlungsbeginn Dornbirn-Schwefel könnte 860.000 Kilowattstunden pro Jahr liefern. Das reicht für mehr als 200 Einfamilienhäuser“, erklärt CEO Alexander Moosbrugger. „Das Vorarlberger Radwegnetz hat 1.000 Kilometer. Fünf Prozent davon könnten Strom für rund 7.000 Haushalte liefern“, fügt er hinzu.

Nicht nur ökologisch, sondern auch rentabel ist die Stromerzeugung mit den Photovoltaikanlagen laut mo energy Gründer Moosbrugger: „Je nach Verwertungsmodell rechnet sich die Investition von rund drei Millionen Euro schon nach 14 Jahren. Etwaige Förderungen auf Bundes-, Landes- oder EU-Ebene sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.“

Mo energy-Überdachung schützt vor Regen

„PV-überdachte Radwege produzieren sauberen Strom, spenden Schatten und schützen vor Regen“, beschreibt der Hersteller sein Produkt. So motiviert mo energy systems perspektivische Fahrradfahrer:innen, da man mit ihrer Lösung trocken am Arbeitsplatz ankommt. Inwiefern das Produkt im Sommer bei Radler:innen ankommt, bleibt hingegen wohl abzuwarten. Andererseits, wer will sich schon im Sonnenschein abstrampeln?

Auch die österreichische Technologieplattform Photovoltaik (TPPV) sieht wohl Potenzial. Das Projekt erhielt beim 4. Innovationsaward für integrierte Photovoltaik der TPPV den „Sonderpreis für visionäre Konzepte“.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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