28.03.2023

Re-Rebranding: Aus für Marke Mjam

Markenverwirrung bei Essenszustellern: 2019 wurde in Österreich aus Foodora Mjam. Jetzt wird aus Mjam Foodora.
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mjam wird Foodora
(c) Mjam

Essen online bestellen ist an sich eine einfache Sache. Nicht so einfach scheint es dagegen zu sein, die richtige Marke für einen Zustellservice zu finden. In Österreich findet nun ein Re-Rebranding eines der größten Player statt. 2019 ging hierzulande die Marke Foodora in der ebenfalls zum Berliner Unternehmen Delivery Hero gehörigen Schwestermarke Mjam auf. Nun wird Mjam zu Foodora, wie der deutsche Konzern heute mitteilte.

Foodora wird zu Mjam wird zu Foodora

Mjam war ursprünglich 2008 in Österreich gegründet und bereits 2011 von Delivery Hero übernommen worden. Ab 2015 lieferte dann auch Foodora hierzulande Essen aus – im Gegensatz zur Schwestermarke aber nur in Wien. 2019 fiel bei Delivery Hero der Entschluss, am österreichischen Markt nur mehr unter der Marke Mjam aufzutreten. Nun heißt es: Kommando retour!

Europaweite Marke

Beim Berliner Konzern begründet man das damit, mit Foodora eine europaweite Marke etablieren zu wollen. Diese ist nun neben Schweden, Norwegen, Dänemark, Finnland, Ungarn, der Slowakei und Tschechien auch in Österreich (wieder) aktiv. „Eine gemeinsame, europaweite Marke bringt den Vorteil, noch gezielter auf die Wünsche der Kund:innen, Partner:innen und Rider einzugehen“, heißt es in einer Aussendung. Die Mjam-Services sollen auch nach dem Re-Rebranding in der aktuellen Form erhalten bleiben. Auch gespeicherte Restaurants, Bestellungen und Guthaben bleiben für Kund:innen in der App bestehen. Diese werde aber „einem Facelift unterzogen“, heißt es vom Unternehmen. Zudem wird das Abo-Service „foodora PRO“ in Österreich ausgerollt.

Mehr Benefits und Geld für Zusteller:innen

Auch für die rund 2.600 Zusteller:innen soll sich zeitgleich mit dem Re-Rebranding einiges ändern. Ein neues „Rider-Benefit Programm“ enthält unter anderem Lebensmittelgutscheine, Fitness-Vergünstigungen und gratis Deutschkurse. Eine hauseigene Werkstatt bietet in Hinkunft Fahrrad-Reparaturen an. Und die Fahrer:innen bekommen die relevanten Informationen neben Deutsch und Englisch optional auch in Arabisch und Farsi. Ein neues Bezahlmodell soll zudem die Bezahlung pro Lieferung im Schnitt um zehn Prozent von durchschnittlich vier Euro auf 4,40 Euro erhöhen.

Herbert Haas als Foodora-Österreich-Geschäftsführer

Mit dem Re-Rebranding wurde zudem auch ein neuer Foodora-Österreich-Geschäftsführer offiziell vorgestellt. Herbert Haas war zuvor unter anderem bei den (Steuer-)Beratungsagenturen KPMG und BCG tätig und fungierte bereits seit Herbst als Mjam-Chef. Zu den aktuellen Neuerungen für die Zusteller:innen kommentiert er: „Unser Ziel ist ganz klar: Wir möchten der attraktivste Arbeitgeber im Bereich Lieferdienste sein“. Sprich: Der Arbeitskräftemangel macht auch vor Lieferdiensten nicht halt.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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