22.01.2024

Miviso: Innsbrucker Immo-Startup pivotiert sein Geschäftsmodell

Das Innsbrucker Startup Miviso musste aufgrund der Verunsicherung am Immobilienmarkt sein Geschäftsmodell anpassen. Anstatt 3D-Visualisierungen für Immobilien fokussiert sich das Unternehmen künftig auf "Building Information Modeling"(BIM). Co-Founder und Geschäftsführer Michael Danklmaier hat uns mehr darüber erzählt.
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Die beiden Geschäftsführer Philip Willner (links) und Michael Danklmaier (rechts) | (c) Miviso

Die Idee zu Miviso wurde von den drei Mitgründern Michael Danklmaier, Philip Willner und Hanspeter Prieth 2017 geboren. Das Trio lernte sich beim Architekturstudium an der TU Innsbruck kennen, wobei sich das Startup ursprünglich auf die Erstellung von Immobilien-Visualisierungen spezialisiert hat. Mit Hilfe ihrer Technologie ermöglichte Miviso Bauträger:innen und Immobilienmakler:innen die Visualisierung von Neu-Projekten. Betrachter:innen konnten dabei den Rundgang mit der Nutzung einer Virtual-Reality-Brille auch im VR-Modus durchführen (brutkasten berichtete).

Miviso legt Fokus auf Building Information Modeling

Wie Miviso nun bekannt gab, musste das Geschäftsmodell angepasst werden. Als Grund wird dafür die „starke Verunsicherung am Immobilienmarkt“ genannt. Während der Immobilienmarkt schwächelte und damit verbunden eine geringere Nachfrage an 3D Visualisierungen und Vermarktungen bestand, überdachte Miviso bereits seit Juli 2022 sein Tätigkeitsfeld und spezialisierte sich auf „Building Information Modeling“(BIM).

„Wir führten zahlreiche Gespräche um herauszufinden, in welchem Markt und welcher Branche es einen Bedarf an bautechnischem 3D Service gibt und so fanden wir rasch eine Lösung. Vor ziemlich genau 1,5 Jahren starteten wir dann das erste Projekt zur Digitalisierung von Bestandsgebäuden“, so Co-Founder und Geschäftsführer Michael Danklmaier über die Neuausrichtung.

Neuer Start gelang mit einem Projekt in Berlin

Der Start in die neue Unternehmensphase für 3D BIM Modellierungen gelang dem Startup mit einem „Scan to BIM“ Projekt in Berlin, einer denkmalgeschützten Glasfabrik. Mittlerweile zählt das Unternehmen über 35 wiederkehrende Kund:innen zu denen Gebäudebesitzer:innen und Planer:innen gehören.

„Parallel dazu wurden bis Juni weiterhin fotorealistische 3D Visualisierungen für das Immobilienmarketing von Bauträgern und Maklern erstellt. Da die Nachfrage hierfür jedoch seit einiger Zeit stagnierte, konzentrierten wir uns als Firma seit Juli dieses Jahres mehr auf die CAD und BIM Modellierung von Bestandsgebäuden“, so Danklmaier weiter.

Mit Ende Juni 2023 hat das Startup sein 3D Visualisierungsangebot komplett eingestellt. „Um die große Nachfrage und das Wachstumspotential in diesem Bereich so gut wie möglich umzusetzen, entschieden wir uns folglich, unseren Fokus ausschließlich darauf zu legen“, so der Gründer. Zudem würde sich Miviso nun eher als ein Dienstleister mit „Startup-Charakter“ verstehen, der eine überschaubare Anzahl an B2B-Kunden bedient, dafür aber größere Aufträge verfügt.

Umsatzwachstum und Ausbau des Teams

Aktuell kommt der große Teil der Partner und Kunden aus Deutschland, der Schweiz und Österreich. Zudem streckte das Unternehmen bereits seine Fühler nach Norwegen und Belgien aus. Aktuell beschäftigt das Team rund 19 BIM Modellier:innen. Und Danklmaier merkt an: „Ein in den letzten Monaten auf Ausbildung aufgebauter und optimierter Onboardingprozess ermöglichte es, das Team in relativ kurzer Zeit um weitere BIM Experten und CAD Spezialisten zu erweitern.“

Miviso konnte laut eigenen Angaben im abgelaufenen Geschäftsjahr (Juli 2022 bis Juni 2023) trotz des Umbaus den Umsatz um 20 Prozent steigern. Das Umsatzwachstum kann auch im zweiten Halbjahr 2023 im Vergleich zum ersten Halbjahr um ca. 30 Prozent weiter ausgebaut werden. Im laufenden Geschäftsjahr möchte Miviso die ein Millionen Umsatzgrenze deutlich überschreiten.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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