16.02.2022

Miviso: Innsbrucker Startup bietet Immobilien-Visualisierung für virtuelle Besichtigungen

Das Startup bietet nicht nur Visualisierungs-Angebote an B2B-Kunden an, sondern ermöglicht die Besichtigungen von Wunschobjekten mit VR-Brille für potentielle Käufer:innen.
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Miviso: (vlnr.) Philip Willner, Michael Danklmaier, Hanspeter Prieth
Das Miviso Gründer-Team bestehend aus Philip Willner, Michael Danklmaier, Hanspeter Prieth (vlnr.) | © Miviso

Wenn wir in den letzten Jahren etwas gelernt haben, dann ist es eines: Dass wir von unserem Sofa oder Esstisch aus fast alles erledigen können – sogar Immobilien besichtigen.  Diese neu angewohnte Flexibilität koppelt das Innsbrucker Startup Miviso nun mit Virtual-Reality-Technologie und bietet somit seinen Kund:innen die Besichtigung von Objekten als Computerspiel oder in einer Virtual-Reality-Umgebung an. Als Spezialist für Immobilien-Visualisierungen ermöglicht das Startup potentiellen Käufer:innen den Rundgang sogar durch Immobilien, die entweder noch nicht fertig gebaut oder zu weit weg sind.

Vom WG-Zimmer zur Unternehmens-Expansion

Die Idee zu Miviso wurde von den drei Mitgründern Michael Danklmaier, Philip Willner und Hanspeter Prieth 2017 geboren. Das Trio lernte sich beim Architekturstudium an der TU Innsbruck kennen und arbeitet damals schon an Projekten in ihren WG-Zimmern zusammen. Erste unternehmerische Erfahrungen konnten die Freunde nach der Gründung ihrer ersten Agentur für Architekturvisualisierungen “Die Pixelstube” in 2013 gewinnen. Sie erkannten schnell, dass der Markt der Objekt-Visualisierungen smarte Lösungen braucht. 2017 gründeten sie somit das Startup Miviso, das sich seither auf die Erstellung von Immobilien-Visualisierungen spezialisiert. 

Der Erfolg ihrer Idee bewährte sich für das Trio schnell. Schon zwei Jahre nach ihrer Gründung konnten die Co-Founder ihre Expansion in den gesamten Dach-Raum ankündigen. Mit Standorten in Innsbruck und Moldawien konnte das Startup bisher schon über 3.000 Projekte verwirklichen. 

VR-Brille, Computerspiele & Co

Das Ziel des Startups ist es, Bauträger:innen und Immobilienmakler:innen die emotionale Visualisierung von Neu-Projekten zu erleichtern. Der zukünftige Wohnraum von potentiellen Käufer:innen soll dabei so realistisch wie möglich dargestellt werden. „Für die Produktion einer Virtual-Reality-Tour benötigen wir, genauso wie bei allen anderen Visualisierungen, nur Architektenpläne und ein 360-Grad-Bild von der Umgebung der Immobilie und in wenigen Wochen kann sie schon von überall in der Welt virtuell besichtigt werden“, sagt Michael Danklmaier, Co-Founder von Miviso.  

Im Computerspiel-Modus ermöglicht das Startup zudem auch die Darstellung der Objekte im Tagesverlauf sowie in verschiedenen Lichtstimmungen. Nutzer:innen können per Knopfdruck nicht nur zwischen Fassaden- und Designelementen des Objektes wechseln, sondern auch vom Gehmodus in die Birdview-Ansicht übergehen.

Betrachter:innen können den Rundgang mit der Nutzung einer Virtual-Reality-Brille auch im VR-Modus durchführen. Miviso möchte Interesent:innen dadurch das Gefühl geben, vor Ort zu sein. Auch die Erstellung von Videosequenzen und Bildern während der virtuellen Besichtigung ist für Makler:innen möglich, damit sie die Immobilie den zukünftigen Käufer:innen aus allen Perspektiven zeigen können. 

Fixpreis für Umsetzung

Die virtuellen Rundgänge sollen besonders für Ferienimmobilien, Exklusiv-Objekte und Vermarktungsprojekte über große Distanzen eingesetzt werden. „Hier gilt es einerseits, häufig große Entfernungen zu überbrücken. Andererseits spielen aber auch der Schutz der Privatsphäre auf Käufer- und Verkäuferseite eine Rolle“, sagt Danklmaier.

Miviso ist davon überzeugt, dass es sich mit seinen Preisen, einfachen Bestellvorgängen sowie zuverlässigen Lieferzeiten von seiner Konkurrenz abhebt. Für die Visualisierung der Objekte verlangt das Startup von Immobilien-Entwickler:innen einen Fixpreis von 80 Euro pro Quadratmeter. Zudem sucht das Miviso-Team ständig nach neuen Talenten, die sie bei der Transformation der Immobilien-Verkaufs-Branche unterstützen können. 

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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