10.07.2019

Mitarbeitergespräch: Mehr „Status quo“ als Zukunftsplanung

Für die Art und Weise, wie ein Mitarbeitergespräch zwischen Arbeitnehmer und Führungskraft geplant und umgesetzt wird, gibt es viele Empfehlungen. Wir haben Consulter Gerhard Flenreiss um einen Leitfaden gebeten.
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Mitarbeitergespräch
(c) fotolia / fizkes

Zumindest einmal im Jahr soll es stattfinden. Und dies in einer möglichst ungestörten Umgebung – vielleicht sogar außerhalb des regulären Arbeitsumfelds, in einem Café. Themen des allgemeinen Betriebs werden eher am Rande abgehandelt. Wohingegen das betriebliche Erleben des einzelnen Mitarbeiters – die persönlichen Erfolge und Problemstellungen, sowie die berufliche Weiterentwicklung – im Mittelpunkt stehen. Gehaltsverhandlungen seien tabu, das Stecken neuer Ziele könnte Teil des Ergebnisses sein. Das sind die allgemeinen Vorstellungen, die man von einem guten Mitarbeitergespräch hat.

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Der Wiener Strategie- und Unternehmensberater Gerhard Flenreiss stellt solche Ratschläge deutlich in Frage. Das Mitarbeitergespräch sei keineswegs zwingend eines, aus dem neue Ziele hervorgehen, sagt er: „Ein Zielvereinbarungsgespräch kann aber durchaus die Folge davon sein.“

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Das Mitarbeitergespräch als „Landkarte“ der beruflichen Beziehung

Das Mitarbeitergespräch selbst diene vor allem der gegenseitigen Orientierung, sagt Flenreiss. Das Interesse der Führungskraft sollte sein, eine Art „Landkarte“ zu zeichnen und Feedback zu geben: „Wo stehen der Mitarbeiter und das Unternehmen derzeit? Wo steht er innerhalb des Unternehmens – wohin entwickeln sich beide?“ Wenn die Sicht von Chef und Mitarbeiter darauf zu wenig kongruent sind, liegen die relevanten Gesprächsthemen bereits auf dem Tisch. Und daraus resultiere die Frage, wohin sich der Arbeitnehmer künftig orientieren möchte.

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Ein Tapetenwechsel hin zu einer neutraleren Umgebung ist für dieses Gespräch durchaus zweckdienlich. „Es muss aber nicht unbedingt ein Kaffeehaus sein“, wie Flenreiss meint. Denn dort bestehe die Gefahr, „ins Private abzugleiten“. Das professionelle Umfeld könne durchaus bis zu einem gewissen Grad aufgeweicht werden – „aber nie soweit, dass es belanglos wird“.

Ausweitung des Mitarbeitergesprächs

Wenn das Mitarbeitergespräch zugleich als Zielvereinbarungsgespräch geplant wird, ist das natürlich möglich. „Man endet dann aber rasch auch bei Gehaltsverhandlungen“, gibt der Berater zu bedenken. Immerhin gehe es dabei meist um die Übernahme neuer Aufgaben, steigende Verantwortung und den Erwerb zusätzlicher Skills. Da stelle sich zurecht die Frage, ob dies mit dem bestehenden Arbeitsvertrag vereinbar und mit dem aktuellen Gehalt abgedeckt ist.

Wichtig ist, für das Mitarbeitergespräch auch einen zeitlichen Rahmen zu definieren. Der ist natürlich nicht zu knapp anzusetzen. Jedoch sollte das Gespräch im Interesse beider Beteiligter auch nicht ausarten. Gerade aus Sicht des Vorgesetzten ist auch zu bedenken, dass dieselbe Zeit dann auch jedem weiteren Mitarbeiter gewidmet werden sollte.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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