10.07.2019

Mitarbeitergespräch: Mehr „Status quo“ als Zukunftsplanung

Für die Art und Weise, wie ein Mitarbeitergespräch zwischen Arbeitnehmer und Führungskraft geplant und umgesetzt wird, gibt es viele Empfehlungen. Wir haben Consulter Gerhard Flenreiss um einen Leitfaden gebeten.
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Mitarbeitergespräch
(c) fotolia / fizkes

Zumindest einmal im Jahr soll es stattfinden. Und dies in einer möglichst ungestörten Umgebung – vielleicht sogar außerhalb des regulären Arbeitsumfelds, in einem Café. Themen des allgemeinen Betriebs werden eher am Rande abgehandelt. Wohingegen das betriebliche Erleben des einzelnen Mitarbeiters – die persönlichen Erfolge und Problemstellungen, sowie die berufliche Weiterentwicklung – im Mittelpunkt stehen. Gehaltsverhandlungen seien tabu, das Stecken neuer Ziele könnte Teil des Ergebnisses sein. Das sind die allgemeinen Vorstellungen, die man von einem guten Mitarbeitergespräch hat.

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Der Wiener Strategie- und Unternehmensberater Gerhard Flenreiss stellt solche Ratschläge deutlich in Frage. Das Mitarbeitergespräch sei keineswegs zwingend eines, aus dem neue Ziele hervorgehen, sagt er: „Ein Zielvereinbarungsgespräch kann aber durchaus die Folge davon sein.“

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Das Mitarbeitergespräch als „Landkarte“ der beruflichen Beziehung

Das Mitarbeitergespräch selbst diene vor allem der gegenseitigen Orientierung, sagt Flenreiss. Das Interesse der Führungskraft sollte sein, eine Art „Landkarte“ zu zeichnen und Feedback zu geben: „Wo stehen der Mitarbeiter und das Unternehmen derzeit? Wo steht er innerhalb des Unternehmens – wohin entwickeln sich beide?“ Wenn die Sicht von Chef und Mitarbeiter darauf zu wenig kongruent sind, liegen die relevanten Gesprächsthemen bereits auf dem Tisch. Und daraus resultiere die Frage, wohin sich der Arbeitnehmer künftig orientieren möchte.

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Ein Tapetenwechsel hin zu einer neutraleren Umgebung ist für dieses Gespräch durchaus zweckdienlich. „Es muss aber nicht unbedingt ein Kaffeehaus sein“, wie Flenreiss meint. Denn dort bestehe die Gefahr, „ins Private abzugleiten“. Das professionelle Umfeld könne durchaus bis zu einem gewissen Grad aufgeweicht werden – „aber nie soweit, dass es belanglos wird“.

Ausweitung des Mitarbeitergesprächs

Wenn das Mitarbeitergespräch zugleich als Zielvereinbarungsgespräch geplant wird, ist das natürlich möglich. „Man endet dann aber rasch auch bei Gehaltsverhandlungen“, gibt der Berater zu bedenken. Immerhin gehe es dabei meist um die Übernahme neuer Aufgaben, steigende Verantwortung und den Erwerb zusätzlicher Skills. Da stelle sich zurecht die Frage, ob dies mit dem bestehenden Arbeitsvertrag vereinbar und mit dem aktuellen Gehalt abgedeckt ist.

Wichtig ist, für das Mitarbeitergespräch auch einen zeitlichen Rahmen zu definieren. Der ist natürlich nicht zu knapp anzusetzen. Jedoch sollte das Gespräch im Interesse beider Beteiligter auch nicht ausarten. Gerade aus Sicht des Vorgesetzten ist auch zu bedenken, dass dieselbe Zeit dann auch jedem weiteren Mitarbeiter gewidmet werden sollte.

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Ein halbes Jahr nach der Präsentation der „Industriestrategie 2035“ hat die österreichische Bundesregierung – in Form von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Infrastrukturminister Peter Hanke, Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn – gemeinsam mit Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH, eine erste Zwischenbilanz vorgelegt. Demnach sind aktuell 42 der insgesamt 117 definierten Maßnahmen – was rund 35 Prozent entspricht – bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung.

Um die Standortbedingungen für heimische Betriebe konkret zu verbessern, liegt der strategische Fokus der Regierung derzeit auf dem Abbau bürokratischer Hürden und der finanziellen Unterstützung beim Aufbau neuer Produktionskapazitäten. Zwei Kernmaßnahmen stehen dabei im Zentrum: das neue Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetz und ein frischer Fördercall der Austria Wirtschaftsservice (aws).

Beschleunigungsgesetz für Industrieanlagen

Um die oft langwierigen Genehmigungsverfahren für neue Produktionsanlagen zu straffen, geht mit dem heutigen 16. Juni 2026 der erste Teil des Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetzes in die Begutachtungsphase. Dieser erste Gesetzesabschnitt konzentriert sich spezifisch auf Anlagen im Bereich der Energie- und Umwelttechnologien.

Das in Begutachtung befindliche Gesetz sieht die Etablierung eines Fast-Track-Verfahrens vor: Das Wirtschaftsministerium kann Vorhaben künftig innerhalb einer Frist von 30 Tagen offiziell als „strategisches Projekt“ einstufen. Projekten, die diesen Status erhalten, wird in den behördlichen Genehmigungsverfahren rechtlich ein „überragendes öffentliches Interesse“ beigemessen. Dies soll formelle Hürden abbauen und die Verfahrensdauer signifikant reduzieren. Um die Unternehmen zudem nicht zwischen verschiedenen Zuständigkeiten aufzureiben, wird das Prinzip der „Single Points of Contact“ eingeführt. Bei den neun Bundesländern werden zentrale Kontaktstellen eingerichtet, die den Unternehmen künftig als alleinige Ansprechpartner durch die Genehmigungsverfahren dienen.

18 Millionen Euro für Pilotanlagen und Skalierung

Flankierend zu den administrativen Erleichterungen startet die Förderbank aws ein neues Impulsprogramm unter dem Titel „Industrielle Schlüsseltechnologien – Leitbetriebe 2030„. Der Call öffnete heute um 13:00 Uhr und ist mit einem Gesamtfördervolumen von 18 Millionen Euro dotiert. Das Programm soll Unternehmen in der ressourcenintensiven Phase zwischen technologischer Entwicklung und der tatsächlichen industriellen Produktion mit frischem Kapital unterstützen.

Die Eckdaten der Förderung

  • Zielgruppe: Mittlere und große österreichische Unternehmen, die eine industrielle Skalierungsfähigkeit aufweisen.
  • Ticketgröße: Pro eingereichtem Projekt können bis zu drei Millionen Euro an Förderung beantragt werden.
  • Projektvolumen: Das Gesamtinvestitionsvolumen der Projekte muss zwischen 1 und 50 Millionen Euro betragen.
  • Förderzweck: Gefördert werden Investitionen in neuartige Pilot-Produktionsanlagen mit hohem Innovationsgehalt sowie der Aufbau von wesentlichen Innovationsinfrastrukturen, wie etwa Laborinfrastruktur oder Reinräumen, innerhalb der neun definierten Schlüsseltechnologien.
  • Einreichfrist: Konzepte können bis Ende Oktober bei der aws eingereicht werden.

Neben diesen beiden primären Maßnahmen hob die Regierung in ihrer Halbjahresbilanz weitere Schritte hervor, die Innovationen „Made in Austria“ vorantreiben sollen. Dazu zählen unter anderem die Beschaffung eines KI-optimierten Hochleistungsrechners für die AI Factory Austria mit einem Investitionsvolumen von 53 Millionen Euro sowie eine anstehende Patentrechtsnovelle, die es KMU und Startups künftig ermöglichen soll, selbst genutzte Patente als bilanzierbare Vermögenswerte auszuweisen. Damit soll geistiges Eigentum besser nutzbar gemacht, Innovation gezielt gefördert und der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Unternehmen verbessert werden.

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