01.02.2024

Unternehmen verlieren die Jugend: Unter 30-Jährige nicht mehr stark an Firmen gebunden

Die Mitarbeiterbindung bei unter 30-Jährigen scheint nicht mehr so stark zu sein, wie früher.
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Mitarbeiterbindung
(c) Stock.Adobe/ Andrey Popov - Jüngere scheinen eher bereit, ihre Firma zu verlassen.

Fluktuation. Kein besonders beliebter Begriff in der Startup-Szene. Außer man verwendet ihn in Sätzen, wie „unsere Fluktuation ist sehr gering.“ Gründe für einen regelmäßigen Wechsel von Mitarbeiter:innen liegen gefühlt einer schlechten Firmenkultur zugrunde oder entspringen oft auch mangelhaftem Recruiting. Genaueres beschreibt jetzt eine Studie zum Thema Mitarbeiterbindung. Zumindest, was die jüngere Arbeitsgeneration betrifft.

Sinkende Mitarbeiterbindung

Deutsche und österreichische Führungskräfte sehen im Vergleich zur vorangegangenen Generation eine geringere Bindung von jüngeren Arbeitskräften an das Unternehmen. Ursachen dafür sind geänderte Lebensumstände, ein Wertewandel, der Mangel an Arbeitskräften sowie das Streben nach Life-Balance.

Mit einem guten Arbeitsklima und Karriereperspektiven kann diesem Trend gegengesteuert werden. Dies ist ein aktuelles Ergebnis des Hernstein Management-Reports, einer repräsentativen Befragung von 1.500 Führungskräften in Deutschland und Österreich.

Neun von zehn Führungskräften sind demnach der Ansicht, dass sich unter 30-Jährige weniger an ihren Arbeitgeber gebunden fühlen als die Generation davor: „In Deutschland ist diese Einschätzung deutlich schwächer ausgeprägt als in Österreich“, sagt Michaela Kreitmayer, Leiterin des Hernstein Instituts. „Während 48 Prozent der deutschen Führungskräfte diese Meinung mit sicher einschätzen, liegt diese Zustimmung im Nachbarland bei 60 Prozent.“

Wechselbereiter

76 Prozent aller Führungskräfte sehen zudem bei jüngeren Mitarbeitenden eine geringere Hemmschwelle, den Job zu wechseln. Diese würden aus deutlich geringeren Anlässen das Unternehmen verlassen als frühere Generationen.

28 Prozent der Befragten meinen auch, dass es geänderte Lebensumstände und Anforderungen dieser Mitarbeitergruppe an ein Unternehmen gibt, und dass dies die Hauptursache für die sinkende Bindung sei. Weitere wesentliche Faktoren sind ein gesellschaftlicher Wertewandel, sowie dass es aufgrund von Personalmangel viele Möglichkeiten gibt, mehr auszuprobieren.

„Die viel diskutierte Life-Balance, oft als Work-Life-Balance bekannt, bei jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wurde mit neun Prozent weniger häufig als Grund für eine geringere Mitarbeiterbindung genannt“, erklärt Kreitmayer.

Mitarbeiterbindung: Möglichkeiten sie zu erhöhen

Es gibt aber Möglichkeiten, dem gegenzusteuern: So ist aus der Sicht der Führungskräfte das Arbeitsklima mit 74 Prozent der bei weitem wichtigste Faktor, um Mitarbeitende an ein Unternehmen zu binden.

„62 Prozent der Führungskräfte meinen, dass durch interessante Karriereperspektiven die Bindung wieder gesteigert werden kann. Diese Einschätzung ist jedoch von der Unternehmensgröße abhängig. In großen Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden zum Beispiel ist diese Meinung mit 64 Prozent merkbar stärker vertreten als mit 53 Prozent in Kleinbetrieben mit bis zu 10 Mitarbeitenden“, so Kreitmayer weiter.

Neben den Karriereperspektiven führen die befragten Führungskräfte weitere Faktoren als wesentlich für die Mitarbeiterbindung an. Einkommen: Hier sehen 63 Prozent monetäre Anreize als wichtig an. Flexibilität: 51 Prozent erkennen hier einen wichtigen Faktor, wobei dieser in den vergangenen Jahren am stärksten an Bedeutung gewonnen hat, was unter anderem auf Entwicklungen wie Remote Work zurückzuführen ist.

Karriere das Allheilmittel?

Die Ansicht, dass berufliche Perspektiven ein Mittel der Mitarbeiterbindung sein können, ist wohl auch darin begründet, dass es den Führungskräften selbst wichtig ist, Karriere zu machen: 27 Prozent geben an, dass Karriere für sie persönlich sehr wichtig sei, für weitere 48 Prozent ist es eher wichtig.

44 Prozent der Führungskräfte verstehen unter „Karriere machen“ in der Unternehmenshierarchie aufzusteigen und letztlich auch mehr Gehalt zu bekommen. Zehn Prozent suchen den „Spaß in der Arbeit“, neun Prozent Selbstverwirklichung und sechs Prozent eine ausgewogene Life-Balance.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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