05.03.2020

Mitarbeiterbeteiligung in Startups: Was die Regierung nun ändern sollte

Wie wird Mitarbeiterbeteiligung in Österreich gestaltet, und was sollte sich ändern? Bernhard Rieder und Lukas Schmidt von DORDA Rechtsanwälte GmbH beleuchten den Status-quo und zeigen mögliche Verbesserungen für Startups.
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´Mitarbeiterbeteiligung in Startups
(c) Adobe Stock / ASDF

Das Regierungsprogramm der türkis-grünen Regierung, das am 2.1.2020 vorgestellt wurde, enthält einige für das Startup-Ecosystem Österreichs vielversprechende Vorhaben. Zentrales Anliegen der neuen Regierung im Bereich des Kapitalgesellschaftsrechts ist dessen Flexibilisierung, insbesondere im Hinblick auf Startups und Familienunternehmen. Dieses noch wenig konkrete Vorhaben der Bundesregierung lässt viel Spielraum für die Umsetzung und es bleibt abzuwarten, ob es merkbare Modernisierungen im Bereich des Kapitalgesellschaftsrechts geben wird. Wie könnte oder sollte sich nun eine Modernisierung des zum Teil über 100 Jahre alten Kapitalgesellschaftsrechts auf Startup-Teams auswirken?[1]

Mitarbeiterbeteiligung – der Status Quo

In der Praxis finden sich verschiedene Ausgestaltungen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, die von der unentgeltlichen oder verbilligten Gewährung von Geschäftsanteilen über die Begebung von Optionen oder der Beteiligung der Mitarbeiter über Treuhandlösungen bis hin zu schuldrechtlichen Partizipationsrechten (sog. Phantom Shares) an einem allfälligen Gewinn und/oder – meist relevanter – Exiterlös reichen.

+++Türkis-grünes Regierungsprogramm: Die wichtigsten Punkte für Startups+++

Aus Sicht eines Mitarbeiters im Startup-Team können die unterschiedlichen Strukturierungsvarianten einer Mitarbeiterbeteiligung unterschiedliche psychologische Effekte mit sich bringen. Erhält ein Mitarbeiter echte Geschäftsanteile am Startup, wird der durch eine Mitarbeiterbeteiligung gewünschte Effekt am größten sein, weil der Mitarbeiter wirklich Gesellschafter des Startups mit allen damit zusammenhängenden Rechten, insbesondere Mitspracherechten, wird und nicht nur einen vertraglichen Anspruch auf Auszahlung eines bestimmten Betrags im Exitfall hat.

Gerade solche mit echten Geschäftsanteilen an einer GmbH zwingend verbundenen Mitspracherechte stoßen aber oftmals auf Ablehnung bei Investoren, weil diese oft keine Mitsprache der Mitarbeiter auf Gesellschafterebene wünschen. Dazu kommt, dass die Ausgabe echter Geschäftsanteile an Mitarbeiter im Einzelfall zu prüfende sozial- und steuerrechtliche Risiken mit sich bringt und vor allem die Ausgabe solcher Geschäftsanteile bei der GmbH mit einem zum Teil aufwändigen Prozedere verbunden ist.

+++Was das Regierungsprogramm für Österreichs Energie und Umwelt bedeutet+++

Sollen echte Geschäftsanteile an einer GmbH im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprograms ausgegeben werden, kann dies entweder durch die Übertragung von bestehenden Geschäftsanteilen aus dem Gesellschafterkreis (Secondary Purchase) oder durch die Schaffung neuer Geschäftsanteile durch Kapitalerhöhung erfolgen. Aus steuerlicher Sicht birgt die Mitarbeiterbeteiligung durch einen Secondary Purchase erhöhte steuerliche Risiken, und diese Strukturvariante wird praktisch selten gewählt.

Soll das Kapital einer österreichischen GmbH erhöht werden, ist ein Generalversammlungsbeschluss der bestehenden Gesellschafter in Form eines notariellen Protokolls und eine Übernahmeerklärung des Mitarbeiters in Notariatsaktsform erforderlich. Wirksam wird die Kapitalerhöhung mit Eintragung im Firmenbuch.

+++So reagiert die Startup-Szene auf das Regierungsprogramm+++

Hier wird die Schwerfälligkeit unseres Kapitalgesellschaftsrechts deutlich, weil – anders als beispielsweise im angloamerkianischen Raum – nicht einfach die Geschäftsführung der Gesellschaft eine Kapitalerhöhung durchführen und Anteile im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprograms ausgeben kann. Auch sieht das österreichische GmbH-Recht keine Möglichkeit für die Schaffung von unterschiedlichen Klassen von Anteilen (Share Classes) vor. Und damit ist es aktuell nicht möglich, stimmrechtslose Anteile für Mitarbeiter zu schaffen. Die vorstehenden Probleme stellen sich, zeitlich verschoben, auch bei Mitarbeitern eingeräumten Optionen im Rahmen bsp. eines ESOPs (Employee Stock Ownership Plan)

Was sollte sich ändern?

Sucht man nach Anregungen für die Modernisierung des österreichischen Kapitalgesellschaftsrechts im Bereich der Mitarbeiterbeteiligung, genügt schon ein Blick über die Grenze nach Deutschland. Dort besteht bei der GmbH die Möglichkeit der Schaffung von genehmigtem Kapital. Nach § 55a dGmbHG können die Geschäftsführer (für höchstens fünf Jahre) von den Gesellschaftern ermächtigt werden, das Stammkapital durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile bis zur Hälfte des eingetragenen Stammkapitals zu erhöhen. Mit einer vergleichbaren Regelung für die österreichische GmbH würde man im Vergleich zur aktuellen Rechtslage eine deutliche Flexbilisierung und Vereinfachung der aus unternehmerischer und gesamtwirtschaftlichen Sicht wünschenswerten Mitarbeiterbeteiligung erreichen.

Darüber hinaus sollte bei der GmbH die Möglichkeit zur Schaffung von verschiedenen Klassen von Geschäftsanteilen eingeführt werden (zB nach dem Vorbild der sog. Alphabet Shares in der UK oder angelehnt an die stimmrechtslosen Vorzugsaktien der AG), um die Ausgabe von stimmrechtslosen Geschäftsanteilen an Mitarbeiter nach dem Vorbild internationaler Best Practice zu ermöglichen.


[1] Im Startup Bereich ist die GmbH die mit Abstand beliebteste Rechtsform und dieser Beitrag behandelt daher aus Gründen der praktischen Relevanz nur mögliche Ansatzpunkte für eine Flexibilisierung des Kapitalgesellschaftsrechts im Hinblick auf die GmbH.

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Das C-Level von Minimist: Robert Andrei Damian (CTO), Anna Greil (COO) und Stephan Hofmann (CEO). | © Minimist

Nach der Finanzierungsrunde in Höhe von rund einer Million Euro im März treibt das Wiener Kreislaufwirtschafts-Startup Minimist seine internationale Expansion voran. Nach dem Markteintritt in Großbritannien kooperiert das Unternehmen nun mit Salvos Stores, dem Einzelhandelszweig der Heilsarmee in Australien.

Salvos: 400 Filialen in Australien und Teil der Heilsarmee

Salvos Stores betreibt landesweit rund 400 Filialen und verarbeitet nach eigenen Angaben jährlich mehr als 50 Millionen Sachspenden. Als Einzelhandelszweig ist Salvos organisatorisch Teil der Heilsarmee, einer international tätigen evangelischen Freikirche mit sozialem Hilfswerk, die weltweit in Territorien und Divisionen gegliedert ist. Die Erlöse aus dem Verkauf gebrauchter Ware fließen laut Unternehmen in soziale Projekte der Organisation.

Minimists Software soll die Erfassung, die automatisierte Preisfindung und den Multi-Channel-Verkauf von Sachspenden digitalisieren. Salvos verspricht sich dadurch weniger administrativen Aufwand und kürzere Durchlaufzeiten in den Filialen. Ein Pilotprojekt sei laut Minimist erfolgreich abgeschlossen worden.

Minimist COO Anna Greil (links) vor einem der 400 Salvos Stores in Australien © Minimist

WU Ignite Ventures und Seebacher mit je 50.000 Euro

Laut Pressemitteilung investieren mit WU Ignite Ventures und dem Angel-Investor Johannes Seebacher zwei neue Geldgeber:innen in Minimist. Wie Anna Greil im Gespräch mit brutkasten präzisiert, beteiligen sich beide mit jeweils 50.000 Euro.

Insgesamt seien nach der 1-Million-Runde vom März diesen Jahres im Mai nochmals zwischen 150.000 und 200.000 Euro an zusätzlichem Kapital in das Startup geflossen; die übrigen Investor:innen dieser Nachfinanzierung wollten laut Greil nicht genannt werden.

WU-Ignite-Ventures-Co-Geschäftsführer Rudolf Dömötör begründet sein Investment in Minimist: „Re-Commerce wird oft als Nische betrachtet. Stephan, Anna und Robert beweisen mit Minimist das Gegenteil: Sie bauen die Infrastruktur für einen der wirksamsten Hebel der Kreislaufwirtschaft, und zwar in globalem Maßstab.Dass ein Wiener Team mit Salvos Stores einen der größten Charity-Retailer Australiens gewinnt, zeigt, wie ernst dieser Anspruch gemeint ist.“

Von Wien in die Welt

Minimist wurde von Stephan Hofmann und Robert Andrei Damian gegründet. 2025 stieß Anna Greil als Late-Co-Founder und COO dazu. Das Startup sicherte sich bereits mehrere Finanzierungsrunden, unter anderem von Eversports-Gründer Hanno Lippitsch. Die Produktentwicklung bleibt laut Unternehmen in Wien verankert.

CEO Stephan Hofmann sagt zur Expansion: „Wir sind im Kern ein Software-Startup und ein globales Team. Die Welt ist unser Spielfeld, und der Erfolg in Australien zeigt, dass wir durch diesen internationalen Ansatz massiv an Geschwindigkeit gewinnen. Die Skalierbarkeit unserer Technologie kennt keine Grenzen.“

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Mitarbeiterbeteiligung in Startups: Was die Regierung nun ändern sollte

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  • Dieses noch wenig konkrekte Vorhaben der Bundesregierung lässt viel Spielraum für die Umsetzung und es bleibt abzuwarten, ob es merkbare Modernisierungen im Bereich des Kapitalgesellschaftsrechts geben wird.
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  • Sucht man nach Anregungen für die Modernisierung des österreichischen Kapitalgesellschaftsrechts im Bereich der Mitarbeiterbeteiligung, genügt schon ein Blick über die Grenze nach Deutschland.
  • Dort besteht bei der GmbH die Möglichkeit der Schaffung von genehmigtem Kapital.

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