21.07.2022

Mitarbeiterbeteiligung: Steuer-Tipps für Startups in Österreich

Mitarbeiterbeteiligung ist für Startups ein wichtiges Mittel im Hiring. Steuerrechtlich gilt es dabei aber einiges zu beachten.
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Startups brauchen besonders in starken Wachstumsphasen erfahrene Schlüsselarbeitskräfte – haben aber nicht immer die Möglichkeit, marktübliche Gehälter zu bezahlen. Das Wundermittel sind in diesen Fällen häufig Mitarbeiterbeteiligungen. Ein dadurch in Aussicht gestellter finanzieller Vorteil im Falle eines Exits ist für viele Mitarbeiter:innen eine attraktive Option. Allerdings muss bei der Gestaltung solcher Mitarbeiterbeteiligungsprogramme in Österreich auf vieles geachtet werden, damit sie steuerlich nicht zum Fallstrick werden.

Welche Formen der Mitarbeiterbeteiligung gibt es?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, Mitarbeiter:innen am Erfolg eines Startups zu beteiligen. Beide haben unterschiedliche steuerliche Konsequenzen.

1. Gesellschaftsrechtliche Beteiligungsprogramme

„Bei Equity Share Programmen erhalten Mitarbeiter:innen tatsächlich echte Anteile am Unternehmen“, erklärt Christoph Puchner, Partner bei Ecovis Austria, der bereits zahlreiche Startups steuerrechtlich bei Mitarbeiterbeteiligungen begleitet hat. Damit einher gehen üblicherweise insbesondere Stimmrechte und ein Dividendenbezugsrecht. Bei gesellschaftsrechtlichen Programmen hebe man Mitarbeiter:innen in den „Driver Seat“ und statte sie mit entsprechenden Rechten aus, so Puchner. Anteile können in diesem Fall auch über eine Vesting-Periode angesammelt werden. Aus steuerlicher Sicht ist dann bei unterpreisiger oder unentgeltlicher Gewährung wichtig, zu welchem Zeitpunkt der eigentliche Zufluss stattfindet.

2. Schuldrechtliche Beteiligungsprogramme

Schuldrechtliche Beteiligungen sind besser bekannt als Phantom Shares oder virtuelle Beteiligungen und gehören in Österreich zur von Startups am häufigsten gewählten Form. „Im Vergleich zu echten Anteilen haben Mitarbeiter:innen in dem Fall keine Gesellschafterstellung“, erklärt Puchner. „Der Zahlungsanspruch entsteht, wenn gewisse Liquidity Events getriggert werden“. Sofern das Programm wirtschaftlich von den Gesellschafter:innen getragen wird, kann das abhängig vom Gesellschafter unterschiedliche steuerliche Auswirkungen haben, wie der Experte anmerkt.

Bei natürlichen Personen bestehe die Gefahr einer Scheingewinnbesteuerung. Bei einem Exit müssen sie für den gesamten Veräußerungsgewinn 27,5 Prozent Steuern bezahlen und können die Kosten aus der Tragung des Beteiligungsprogrammes dabei steuerlich nicht absetzen. In diesem Zusammenhang müsste daher überlegt werden, wie eine nachteilige Scheingewinnbesteuerung vermieden werden könnte (zB durch sachmäßige Bedienung des Beteiligungsprogrammes). Kapitalgesellschaften hingegen sind in diesem Fall abzugsberechtigt, sodass sich dort kein nachteiliger steuerlicher Effekt ergibt.

Was sind Trigger Events bei Phantom Share Programmen?

Bei Trigger Events wird festgelegt, welche Parameter ausgelöst werden müssen, damit Mitarbeiter:innen an einer virtuellen Beteiligung partizipieren. „In der Regel ist das die Veräusserung der Anteile durch die Gründer“, sagt der Steuerexperte – also der Startup-Exit. Weiters sind auch Ausschüttungen von Dividenden umfasst, damit Mitarbeiter:innen auch im Fall eines „Asset-Deals“ durch Verkauf des Betriebes des Startups und anschließender Ausschüttung des Veräußerungsgewinns beteiligt werden.

Welche Steuern werden bei Gewährung einer „echten“ Beteiligung fällig?

Werden Mitarbeiter:innen direkt mit Unternehmensanteilen incentiviert, gibt es zwei Momente, in denen das steuerlich schlagend wird:

1. Wenn Mitarbeiter:innen die Anteile gewährt werden

Das passiert in der Regel unentgeltlich oder unterpreisig. In der Differenz auf den tatsächlichen Marktwert dieser Anteile liege steuerlich ein geldwerter Vorteil, erklärt Puchner. Dieser gelte als Sachbezug und ist dementsprechend zu versteuern. Es wird also in dem Moment, in dem Mitarbeiter:innen die Anteile erhalten der progressive Steuersatz der Einkommenssteuer schlagend – also bis zu 50 Prozent. Steuerlich spricht man hier von Dry Income: Man bezahlt Steuer, ohne einen Cash-Zufluss zu haben.

Ein Beispiel: Ein Startup incentiviert eine Managerin mit 5 Prozent der Unternehmensanteile. Mit der jüngsten Investmentrunde liegt die Bewertung des Startups bei 10 Millionen Euro. Die Managerin bezahlt zwar nichts für die Anteile, wertmäßig sind ihr aber 500.000 Euro zugeflossen, die sie im selben Jahr versteuern muss, obwohl sie aus den gewährten Anteilen noch keine Cash-Zufluss generieren konnte. Verschärft wird die Situation durch den ungewissen Ausblick. „Es stellt sich die Frage, ob sich die Wertsteigerung überhaupt realisieren lässt – bei Startups kann der wirtschaftliche Durchbruch mit enormen Steigerungen des Unternehmenswertes einhergehen, aber im worst case kann es auch bergab gehen“, sagt der Steuerexperte. Die Differenz auf die bezahlte Steuer erhält die Managerin freilich nicht zurück, wenn ihre Anteile später weniger Wert sind.

2. Im Moment des Exits

Bei einem Verkauf der Anteile wird die Einkommensteuer von derzeit in Österreich 27,5 Prozent für einen Veräußerungsgewinn fällig.

Wie kann man das Problem des Dry Income umgehen?

In der Praxis wird versucht, das Problem mit dem Dry Income im Fall der Gewährung von Unternehmensanteilen an Mitarbeiter:innen (s.o.) zu vermeiden, wie Puchner erklärt. Neben der Vereinbarung einer Darlehenskonstruktion, kann auch eine negative Liquidationspräferenz angedacht werden. Bei einer Darlehenskonstruktion erwirbt ein:e Mitarbeiter:in die Anteile zum tatsächlichen Wert, bezahlt aber nicht sofort, sondern erhält ein Darlehen von dem Unternehmen. Das Darlehen wird erst zum Zeitpunkt des Exits zurückbezahlt. Der darlehensbedingte Liquiditätsabfluss findet somit erst dann statt, wenn es im Zuge eines Exits zu einem Cash-Zufluss kommt. Die Steuer für die Anteilsveräußerung wird auch erst im Zeitpunkt des Exits fällig.

Eine andere Möglichkeit sind sogenannte „negative Liquitationspräferenzen“. Das Ziel einer negativen Liquidationspräferenz ist, die im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zu übertragenden Geschäftsanteile wirtschaftlich wertlos zu stellen. Die Geschäftsanteile partizipieren aufgrund der vereinbarten negativen Liquidationspräferenz nicht an der vergangenen Unternehmensentwicklung, sondern nehmen nur an zukünftigen Unternehmenswertsteigerungen teil. Puchner gibt ein Beispiel: Eine Mitarbeiterin erhält einen Anteil, der derzeit 500.000 Euro wert ist, bezahlt aber nichts dafür. Über eine negative Liquidationspräferenz wird die Mitarbeiterin erst ab einem Wert von 500.000 Euro beteiligt, wodurch zum Zeitpunkt der Gewährung der Anteile kein Sachbezug anfällt. Eine negative Liquidationspräferenz deckt idR nicht die Chance der künftigen Wertsteigerung ab, weshalb dieser Aspekt noch gesondert zu analysieren ist. Zur Absicherung empfiehlt sich eine Abstimmung mit der Finanzverwaltung (zB im Rahmen einer Lohnsteuerauskunft).

Christoph Puchner von Ecovis im brutkasten-Talk

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Das US-amerikanische KI-Unternehmen Sprouts.ai hat im August die Such- und Datentechnologie sowie das AI-IP des Wiener Unternehmens StartUs Insights übernommen. Das teilt StartUs Insights in einer Aussendung mit. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Auch Teile des Teams wechseln zu Sprouts.ai. Was mit der Gesellschaft selbst und den bestehenden Kunden der Plattform geschieht, geht aus der Aussendung nicht hervor.

Vom Startup-Netzwerk zur Datenplattform

StartUs Insights wurde 2016 von David R. Prasser in Wien gegründet. Prasser hatte zuvor mit StartUs ein Online-Netzwerk für Startups aufgebaut, das brutkasten bereits in den Anfangsjahren porträtiert hat. Aus dem Startup für die Vernetzung und Entdeckung junger Unternehmen entwickelte sich über die Jahre eine internationale Business- und Innovation-Intelligence-Plattform.

Im Zentrum stand zunehmend die eigene Technologie: Systeme, die große Mengen unstrukturierter Unternehmens- und Technologiedaten erfassen, strukturieren und durchsuchbar machen, darunter KI-basierte Informationsextraktion und Natural-Language-Search. Nach eigenen Angaben handelt es sich um das weltweit umfangreichste Tool zur Suche und Identifikation von Firmen, Technologien und Markttrends. Vor allem in den vergangenen Jahren setzte das Unternehmen Large Language Models und KI-basierte Datenverarbeitung ein, um Informationen aus unstrukturierten Quellen für Recherche und Innovation Intelligence nutzbar zu machen.

Unter Prassers Führung wuchs StartUs Insights auf über 50 Mitarbeiter:innen, 20 davon arbeiteten zuletzt im Technologie- und Datenbereich. Das Unternehmen betreute mehr als 1.500 internationale Kunden mit seiner Discovery-Plattform (SaaS) und unterstützte rund 2.000 Innovations-, Scouting- und Research-Projekte. Zu den Unternehmen, mit denen StartUs Insights zusammenarbeitete, zählen unter anderem Roche, Siemens, Samsung, Shell und Mitsubishi. Ein Großteil der Erkenntnisse zu Startups, neuen Technologien und Branchentrends wurde wöchentlich auf dem eigenen Unternehmensblog veröffentlicht, der zuletzt über 200.000 Leser:innen pro Monat erreichte.

Was Sprouts.ai mit der Technologie vorhat

Sprouts.ai entwickelt eine KI-basierte Go-to-Market-Plattform für Enterprise-Kunden. Im Zentrum stehen Datenintelligenz und autonome Agents entlang des Sales-Funnels. Die Lösung lässt sich unter anderem in Salesforce und Microsoft Dynamics integrieren und arbeitet auch mit KI-Umgebungen wie Copilot und Claude. Das 2023 von Karan Chaudhry, Kapil Chaudhry und Avinash Nagla gegründete Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Palo Alto.

Mit der übernommenen Technologie und den Daten will Sprouts.ai seine AI-ready Datensätze und seine semantische Suche erweitern. „Die Technologie, die Daten und das Team von StartUs Insights passen sehr gut zu unserer Mission, AI-ready Datensätze und die weltweit führende semantische Suchmaschine für Enterprise-GTM zu entwickeln“, sagt Karan Chaudhry, Co-Founder und CEO von Sprouts.ai.

Prasser gründet Tilly & Elliot

„Dass die von uns aufgebaute Technologie jetzt bei einem AI-Unternehmen weiterentwickelt wird, ist für mich ein sehr guter Abschluss dieses Kapitels“, sagt Prasser. „Gleichzeitig interessieren mich heute mehr denn je die Fragen: was passiert, wenn immer leistungsfähigere AI-Systeme auf Unternehmen, Geschäftsmodelle und ganze Branchen treffen und wie man diese Entwicklung strategisch nutzt, statt ihr nur hinterherzulaufen.“

Der Gründer bleibt den Themen Künstliche Intelligenz, neue Technologien und Innovation treu. Aktuell unterstützt er Unternehmen und Startups bei der AI-Produktentwicklung sowie bei Fragestellungen rund um Daten, Technologie und datengetriebene Geschäftsmodelle. Seine Investment- und Advisory-Aktivitäten bündelt er in der neu gegründeten Tilly & Elliot GmbH. „Neben tatkräftiger Unterstützung für Startups und Scaleups rund um AI, Physical AI und datengetriebene Geschäftsmodelle wird Tilly & Elliot ausgewählte Startups in der Frühphase auch mit Kapital unterstützen“, heißt es in der Aussendung.

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