21.07.2022

Mitarbeiterbeteiligung: Steuer-Tipps für Startups in Österreich

Mitarbeiterbeteiligung ist für Startups ein wichtiges Mittel im Hiring. Steuerrechtlich gilt es dabei aber einiges zu beachten.
/artikel/mitarbeiterbeteiligung-startups-oesterreich-steuer
Share, Mitarbeiterbeteiligung, Equity, Anteil, Firmenanteil, Beteiligung
© unsplash

Startups brauchen besonders in starken Wachstumsphasen erfahrene Schlüsselarbeitskräfte – haben aber nicht immer die Möglichkeit, marktübliche Gehälter zu bezahlen. Das Wundermittel sind in diesen Fällen häufig Mitarbeiterbeteiligungen. Ein dadurch in Aussicht gestellter finanzieller Vorteil im Falle eines Exits ist für viele Mitarbeiter:innen eine attraktive Option. Allerdings muss bei der Gestaltung solcher Mitarbeiterbeteiligungsprogramme in Österreich auf vieles geachtet werden, damit sie steuerlich nicht zum Fallstrick werden.

Welche Formen der Mitarbeiterbeteiligung gibt es?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, Mitarbeiter:innen am Erfolg eines Startups zu beteiligen. Beide haben unterschiedliche steuerliche Konsequenzen.

1. Gesellschaftsrechtliche Beteiligungsprogramme

„Bei Equity Share Programmen erhalten Mitarbeiter:innen tatsächlich echte Anteile am Unternehmen“, erklärt Christoph Puchner, Partner bei Ecovis Austria, der bereits zahlreiche Startups steuerrechtlich bei Mitarbeiterbeteiligungen begleitet hat. Damit einher gehen üblicherweise insbesondere Stimmrechte und ein Dividendenbezugsrecht. Bei gesellschaftsrechtlichen Programmen hebe man Mitarbeiter:innen in den „Driver Seat“ und statte sie mit entsprechenden Rechten aus, so Puchner. Anteile können in diesem Fall auch über eine Vesting-Periode angesammelt werden. Aus steuerlicher Sicht ist dann bei unterpreisiger oder unentgeltlicher Gewährung wichtig, zu welchem Zeitpunkt der eigentliche Zufluss stattfindet.

2. Schuldrechtliche Beteiligungsprogramme

Schuldrechtliche Beteiligungen sind besser bekannt als Phantom Shares oder virtuelle Beteiligungen und gehören in Österreich zur von Startups am häufigsten gewählten Form. „Im Vergleich zu echten Anteilen haben Mitarbeiter:innen in dem Fall keine Gesellschafterstellung“, erklärt Puchner. „Der Zahlungsanspruch entsteht, wenn gewisse Liquidity Events getriggert werden“. Sofern das Programm wirtschaftlich von den Gesellschafter:innen getragen wird, kann das abhängig vom Gesellschafter unterschiedliche steuerliche Auswirkungen haben, wie der Experte anmerkt.

Bei natürlichen Personen bestehe die Gefahr einer Scheingewinnbesteuerung. Bei einem Exit müssen sie für den gesamten Veräußerungsgewinn 27,5 Prozent Steuern bezahlen und können die Kosten aus der Tragung des Beteiligungsprogrammes dabei steuerlich nicht absetzen. In diesem Zusammenhang müsste daher überlegt werden, wie eine nachteilige Scheingewinnbesteuerung vermieden werden könnte (zB durch sachmäßige Bedienung des Beteiligungsprogrammes). Kapitalgesellschaften hingegen sind in diesem Fall abzugsberechtigt, sodass sich dort kein nachteiliger steuerlicher Effekt ergibt.

Was sind Trigger Events bei Phantom Share Programmen?

Bei Trigger Events wird festgelegt, welche Parameter ausgelöst werden müssen, damit Mitarbeiter:innen an einer virtuellen Beteiligung partizipieren. „In der Regel ist das die Veräusserung der Anteile durch die Gründer“, sagt der Steuerexperte – also der Startup-Exit. Weiters sind auch Ausschüttungen von Dividenden umfasst, damit Mitarbeiter:innen auch im Fall eines „Asset-Deals“ durch Verkauf des Betriebes des Startups und anschließender Ausschüttung des Veräußerungsgewinns beteiligt werden.

Welche Steuern werden bei Gewährung einer „echten“ Beteiligung fällig?

Werden Mitarbeiter:innen direkt mit Unternehmensanteilen incentiviert, gibt es zwei Momente, in denen das steuerlich schlagend wird:

1. Wenn Mitarbeiter:innen die Anteile gewährt werden

Das passiert in der Regel unentgeltlich oder unterpreisig. In der Differenz auf den tatsächlichen Marktwert dieser Anteile liege steuerlich ein geldwerter Vorteil, erklärt Puchner. Dieser gelte als Sachbezug und ist dementsprechend zu versteuern. Es wird also in dem Moment, in dem Mitarbeiter:innen die Anteile erhalten der progressive Steuersatz der Einkommenssteuer schlagend – also bis zu 50 Prozent. Steuerlich spricht man hier von Dry Income: Man bezahlt Steuer, ohne einen Cash-Zufluss zu haben.

Ein Beispiel: Ein Startup incentiviert eine Managerin mit 5 Prozent der Unternehmensanteile. Mit der jüngsten Investmentrunde liegt die Bewertung des Startups bei 10 Millionen Euro. Die Managerin bezahlt zwar nichts für die Anteile, wertmäßig sind ihr aber 500.000 Euro zugeflossen, die sie im selben Jahr versteuern muss, obwohl sie aus den gewährten Anteilen noch keine Cash-Zufluss generieren konnte. Verschärft wird die Situation durch den ungewissen Ausblick. „Es stellt sich die Frage, ob sich die Wertsteigerung überhaupt realisieren lässt – bei Startups kann der wirtschaftliche Durchbruch mit enormen Steigerungen des Unternehmenswertes einhergehen, aber im worst case kann es auch bergab gehen“, sagt der Steuerexperte. Die Differenz auf die bezahlte Steuer erhält die Managerin freilich nicht zurück, wenn ihre Anteile später weniger Wert sind.

2. Im Moment des Exits

Bei einem Verkauf der Anteile wird die Einkommensteuer von derzeit in Österreich 27,5 Prozent für einen Veräußerungsgewinn fällig.

Wie kann man das Problem des Dry Income umgehen?

In der Praxis wird versucht, das Problem mit dem Dry Income im Fall der Gewährung von Unternehmensanteilen an Mitarbeiter:innen (s.o.) zu vermeiden, wie Puchner erklärt. Neben der Vereinbarung einer Darlehenskonstruktion, kann auch eine negative Liquidationspräferenz angedacht werden. Bei einer Darlehenskonstruktion erwirbt ein:e Mitarbeiter:in die Anteile zum tatsächlichen Wert, bezahlt aber nicht sofort, sondern erhält ein Darlehen von dem Unternehmen. Das Darlehen wird erst zum Zeitpunkt des Exits zurückbezahlt. Der darlehensbedingte Liquiditätsabfluss findet somit erst dann statt, wenn es im Zuge eines Exits zu einem Cash-Zufluss kommt. Die Steuer für die Anteilsveräußerung wird auch erst im Zeitpunkt des Exits fällig.

Eine andere Möglichkeit sind sogenannte „negative Liquitationspräferenzen“. Das Ziel einer negativen Liquidationspräferenz ist, die im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zu übertragenden Geschäftsanteile wirtschaftlich wertlos zu stellen. Die Geschäftsanteile partizipieren aufgrund der vereinbarten negativen Liquidationspräferenz nicht an der vergangenen Unternehmensentwicklung, sondern nehmen nur an zukünftigen Unternehmenswertsteigerungen teil. Puchner gibt ein Beispiel: Eine Mitarbeiterin erhält einen Anteil, der derzeit 500.000 Euro wert ist, bezahlt aber nichts dafür. Über eine negative Liquidationspräferenz wird die Mitarbeiterin erst ab einem Wert von 500.000 Euro beteiligt, wodurch zum Zeitpunkt der Gewährung der Anteile kein Sachbezug anfällt. Eine negative Liquidationspräferenz deckt idR nicht die Chance der künftigen Wertsteigerung ab, weshalb dieser Aspekt noch gesondert zu analysieren ist. Zur Absicherung empfiehlt sich eine Abstimmung mit der Finanzverwaltung (zB im Rahmen einer Lohnsteuerauskunft).

Christoph Puchner von Ecovis im brutkasten-Talk

Deine ungelesenen Artikel:
19.11.2024

Benefits: Home-Office wie der Obstkorb kein USP mehr

Eine GrECo-Studie zeigt zentrale Trends bei Benefits in der Arbeitswelt auf. Dabei wird ersichtlich, dass die Erwartungshaltung bei Jobs gestiegen ist und manches nun als selbstverständlich gilt.
/artikel/benefits-home-office-wie-der-obstkorb-kein-usp-mehr
19.11.2024

Benefits: Home-Office wie der Obstkorb kein USP mehr

Eine GrECo-Studie zeigt zentrale Trends bei Benefits in der Arbeitswelt auf. Dabei wird ersichtlich, dass die Erwartungshaltung bei Jobs gestiegen ist und manches nun als selbstverständlich gilt.
/artikel/benefits-home-office-wie-der-obstkorb-kein-usp-mehr
Benefits, Home-Office
(c) GrECo - Joachim Schuller, Competence Center Manager Health and Benefits GrECo.

Es herrscht eine Zeit im Arbeitswesen, in der sich sehr viele Personen mit der Zukunft und davon ausgehend mit Benefits von Unternehmen beschäftigen. Dabei steht vor allem die betriebliche Vorsorge hoch im Kurs. Neun von zehn Befragte finden eine Pensionsvorsorge (91 Prozent), eine private Krankenversicherung (90 Prozent) oder steuerfreie Zukunftsleistungen wie lohnsteuerfreie betriebliche Vorsorge (89 Prozent) bei der Jobsuche besonders attraktiv. Das zeigt die aktuelle “Health & Benefits Studie” des Versicherungsunternehmens GrECo, die sowohl die Arbeitnehmer:innen- als auch die Arbeitgeberseite befragt hat.

Benefits: Anforderungen an Jobs steigen

Die unternehmenseigene Befragung unter österreichischen Unternehmen wurde im Juli und August 2024 durchgeführt, um die Sichtweisen und Strategien der Arbeitgeber zu beleuchten. Diese Umfrage richtete sich an heimische Entscheidungsträger:innen aus den Bereichen “Human Resources” und “Benefits-Management”. Insgesamt nahmen 274 Unternehmensrepräsentant:innen an der Befragung teil. Dabei lag der Fokus auf den geplanten Benefits-Maßnahmen der nächsten zwei Jahre.

“Die Anforderungen an den Job steigen weiter. Viele Arbeitnehmer:innen wünschen sich, dass ihr Arbeitgeber sie bei den alltäglichen Herausforderungen unterstützt. Auch eine zusätzliche Pensions- und Krankenvorsorge, die deutlich über die staatliche Grundversorgung hinausgeht, wird zunehmend geschätzt. Lösungen, die Mitarbeiter:innen auch in Zukunft gut absichern, stehen insgesamt an oberster Stelle der Wunschliste”, erklärt Joachim Schuller, Competence Center Manager Health and Benefits bei GrECo.

Für Unternehmen gilt es, sich bewusst zu machen, dass Benefits, die zeitgemäß und besonders relevant für die Lebensqualität der Mitarbeitenden sind, den besten Pull-Faktor darstellen und einen direkten Einfluss auf die Loyalität haben.

Langfristig vs. kurzfristig

Vor allem langfristige Benefits wie Vorsorgelösungen hätten laut der Umfrage für acht von zehn Befragten (83 Prozent) eine höhere Priorität als kurzfristige Vorteile wie Fitnessangebote. Ein Unterschied zeigt sich jedoch bei der Gen Z, deren Fokus auf anderen Herausforderungen wie beispielsweise mentaler Gesundheit und der Vereinbarkeit von Familie und Karriere gerichtet ist.

“Das liegt nicht daran, dass die Gen Z Pensionsvorsorge oder Krankenversicherung nicht schätzt. Untersuchungen zeigen, dass die Gen Z anfälliger für Burnout und Stress ist. Der Mental Health-Aspekt wird somit immer wichtiger, um Fluktuation und geringer Produktivität entgegenzuwirken“, erklärt Schuller. “Es geht hier um ein abgestimmtes Paket, das sowohl Prävention als auch die entsprechende Absicherung im Bedarfsfall sicherstellen kann.”

Bemerkenswert ist, dass trotz aller Bemühungen aktuell 67 Prozent der Unternehmen die Vorteile betrieblicher Vorsorgeleistungen noch nicht ausschöpfen. Dabei bieten steuerfreie Zukunftssicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherung und Pensionszusagen gerade die finanzielle Sicherheit, die sich die Mitarbeiter:innen wünschen würden, so die Studie.

Der Jahresbericht der Pensionsversicherung Österreich zeigt, dass ein Viertel der österreichischen Arbeitnehmer:innen (25 Prozent) noch vor dem Ruhestand berufsunfähig sind und nur vier Prozent der Erwerbstätigen in Österreich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben.

“Diese Lücke wird aber nach wie vor auch in der Praxis von nur rund 17 Prozent der Unternehmen abgedeckt. Auch eine “Pensionszusage” bieten nur 27 Prozent an und das, obwohl sie angesichts der steigenden Lebenserwartung ein wichtiges Angebot wäre, um die Erhaltung des Lebensstandards im Alter sicherzustellen”, liest man im Bericht.

Benefits kein Obstkorb

Im Kampf um die besten Talente steigt der Druck auf die Arbeitgeber, über das Gehalt hinaus ansprechende Sozialleistungen anzubieten. Über ein Drittel (35 Prozent) der heimischen Arbeitnehmer:innen ist sogar bereit, auf zehn Prozent des Gehalts zu verzichten, wenn sie dafür wichtige Benefits erhalten – in der Gen Z ist es sogar jede:r Zweite (46 Prozent).

Benefits wie Home-Office oder flexible Arbeitszeiten, zählen jedoch nicht dazu. Sie werden viel mehr als selbstverständliche Voraussetzung betrachtet und sind wie der Obstkorb, den nur mehr 24 Prozent als sehr ansprechend bewerten, seit langem kein Alleinstellungsmerkmal mehr.

“Eine ‚One-size-fits-all-Lösung‘ bei Benefits ist nicht mehr zeitgemäß. Unternehmen, die die Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter:innen erkennen und entsprechend handeln, sind für die Herausforderungen der modernen Arbeitswelt besser gerüstet und langfristig erfolgreicher”, so Schuller weiter.

Kommunikation mangelhaft

Aufholbedarf gibt es auch in der Kommunikation: Nur 56 Prozent der Mitarbeiter:innen kennen auch alle angebotenen Benefits. Auf Seite der Arbeitgeber gilt es dringend, eine zugängliche Übersicht der angebotenen Benefits zu schaffen und diese laufend zu kommunizieren. Etwa ein Drittel (32 Prozent) der befragten Unternehmen gibt zudem an, keine genaue Kenntnis darüber zu haben, wie viel Prozent der Lohnsumme für Benefits aufgewendet werden.

“Das zeigt deutlich, dass Unternehmen ihre Kommunikationsstrategie für bestehende Mitarbeiter:innen dringend verbessern müssen, denn 88 Prozent wünschen sich einen Arbeitgeber, der sich um sie kümmert”, fasst Schuller abschließend zusammen. “Nur wer langfristige Absicherung und moderne Arbeitsmodelle kombiniert, wird im Wettbewerb um die besten Talente bestehen können – erst recht in Zeiten des Fachkräftemangels.”

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Mitarbeiterbeteiligung: Steuer-Tipps für Startups in Österreich

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Mitarbeiterbeteiligung: Steuer-Tipps für Startups in Österreich

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Mitarbeiterbeteiligung: Steuer-Tipps für Startups in Österreich

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Mitarbeiterbeteiligung: Steuer-Tipps für Startups in Österreich

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Mitarbeiterbeteiligung: Steuer-Tipps für Startups in Österreich

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Mitarbeiterbeteiligung: Steuer-Tipps für Startups in Österreich

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Mitarbeiterbeteiligung: Steuer-Tipps für Startups in Österreich

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Mitarbeiterbeteiligung: Steuer-Tipps für Startups in Österreich

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Mitarbeiterbeteiligung: Steuer-Tipps für Startups in Österreich