21.07.2022

Mitarbeiterbeteiligung: Steuer-Tipps für Startups in Österreich

Mitarbeiterbeteiligung ist für Startups ein wichtiges Mittel im Hiring. Steuerrechtlich gilt es dabei aber einiges zu beachten.
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Startups brauchen besonders in starken Wachstumsphasen erfahrene Schlüsselarbeitskräfte – haben aber nicht immer die Möglichkeit, marktübliche Gehälter zu bezahlen. Das Wundermittel sind in diesen Fällen häufig Mitarbeiterbeteiligungen. Ein dadurch in Aussicht gestellter finanzieller Vorteil im Falle eines Exits ist für viele Mitarbeiter:innen eine attraktive Option. Allerdings muss bei der Gestaltung solcher Mitarbeiterbeteiligungsprogramme in Österreich auf vieles geachtet werden, damit sie steuerlich nicht zum Fallstrick werden.

Welche Formen der Mitarbeiterbeteiligung gibt es?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, Mitarbeiter:innen am Erfolg eines Startups zu beteiligen. Beide haben unterschiedliche steuerliche Konsequenzen.

1. Gesellschaftsrechtliche Beteiligungsprogramme

„Bei Equity Share Programmen erhalten Mitarbeiter:innen tatsächlich echte Anteile am Unternehmen“, erklärt Christoph Puchner, Partner bei Ecovis Austria, der bereits zahlreiche Startups steuerrechtlich bei Mitarbeiterbeteiligungen begleitet hat. Damit einher gehen üblicherweise insbesondere Stimmrechte und ein Dividendenbezugsrecht. Bei gesellschaftsrechtlichen Programmen hebe man Mitarbeiter:innen in den „Driver Seat“ und statte sie mit entsprechenden Rechten aus, so Puchner. Anteile können in diesem Fall auch über eine Vesting-Periode angesammelt werden. Aus steuerlicher Sicht ist dann bei unterpreisiger oder unentgeltlicher Gewährung wichtig, zu welchem Zeitpunkt der eigentliche Zufluss stattfindet.

2. Schuldrechtliche Beteiligungsprogramme

Schuldrechtliche Beteiligungen sind besser bekannt als Phantom Shares oder virtuelle Beteiligungen und gehören in Österreich zur von Startups am häufigsten gewählten Form. „Im Vergleich zu echten Anteilen haben Mitarbeiter:innen in dem Fall keine Gesellschafterstellung“, erklärt Puchner. „Der Zahlungsanspruch entsteht, wenn gewisse Liquidity Events getriggert werden“. Sofern das Programm wirtschaftlich von den Gesellschafter:innen getragen wird, kann das abhängig vom Gesellschafter unterschiedliche steuerliche Auswirkungen haben, wie der Experte anmerkt.

Bei natürlichen Personen bestehe die Gefahr einer Scheingewinnbesteuerung. Bei einem Exit müssen sie für den gesamten Veräußerungsgewinn 27,5 Prozent Steuern bezahlen und können die Kosten aus der Tragung des Beteiligungsprogrammes dabei steuerlich nicht absetzen. In diesem Zusammenhang müsste daher überlegt werden, wie eine nachteilige Scheingewinnbesteuerung vermieden werden könnte (zB durch sachmäßige Bedienung des Beteiligungsprogrammes). Kapitalgesellschaften hingegen sind in diesem Fall abzugsberechtigt, sodass sich dort kein nachteiliger steuerlicher Effekt ergibt.

Was sind Trigger Events bei Phantom Share Programmen?

Bei Trigger Events wird festgelegt, welche Parameter ausgelöst werden müssen, damit Mitarbeiter:innen an einer virtuellen Beteiligung partizipieren. „In der Regel ist das die Veräusserung der Anteile durch die Gründer“, sagt der Steuerexperte – also der Startup-Exit. Weiters sind auch Ausschüttungen von Dividenden umfasst, damit Mitarbeiter:innen auch im Fall eines „Asset-Deals“ durch Verkauf des Betriebes des Startups und anschließender Ausschüttung des Veräußerungsgewinns beteiligt werden.

Welche Steuern werden bei Gewährung einer „echten“ Beteiligung fällig?

Werden Mitarbeiter:innen direkt mit Unternehmensanteilen incentiviert, gibt es zwei Momente, in denen das steuerlich schlagend wird:

1. Wenn Mitarbeiter:innen die Anteile gewährt werden

Das passiert in der Regel unentgeltlich oder unterpreisig. In der Differenz auf den tatsächlichen Marktwert dieser Anteile liege steuerlich ein geldwerter Vorteil, erklärt Puchner. Dieser gelte als Sachbezug und ist dementsprechend zu versteuern. Es wird also in dem Moment, in dem Mitarbeiter:innen die Anteile erhalten der progressive Steuersatz der Einkommenssteuer schlagend – also bis zu 50 Prozent. Steuerlich spricht man hier von Dry Income: Man bezahlt Steuer, ohne einen Cash-Zufluss zu haben.

Ein Beispiel: Ein Startup incentiviert eine Managerin mit 5 Prozent der Unternehmensanteile. Mit der jüngsten Investmentrunde liegt die Bewertung des Startups bei 10 Millionen Euro. Die Managerin bezahlt zwar nichts für die Anteile, wertmäßig sind ihr aber 500.000 Euro zugeflossen, die sie im selben Jahr versteuern muss, obwohl sie aus den gewährten Anteilen noch keine Cash-Zufluss generieren konnte. Verschärft wird die Situation durch den ungewissen Ausblick. „Es stellt sich die Frage, ob sich die Wertsteigerung überhaupt realisieren lässt – bei Startups kann der wirtschaftliche Durchbruch mit enormen Steigerungen des Unternehmenswertes einhergehen, aber im worst case kann es auch bergab gehen“, sagt der Steuerexperte. Die Differenz auf die bezahlte Steuer erhält die Managerin freilich nicht zurück, wenn ihre Anteile später weniger Wert sind.

2. Im Moment des Exits

Bei einem Verkauf der Anteile wird die Einkommensteuer von derzeit in Österreich 27,5 Prozent für einen Veräußerungsgewinn fällig.

Wie kann man das Problem des Dry Income umgehen?

In der Praxis wird versucht, das Problem mit dem Dry Income im Fall der Gewährung von Unternehmensanteilen an Mitarbeiter:innen (s.o.) zu vermeiden, wie Puchner erklärt. Neben der Vereinbarung einer Darlehenskonstruktion, kann auch eine negative Liquidationspräferenz angedacht werden. Bei einer Darlehenskonstruktion erwirbt ein:e Mitarbeiter:in die Anteile zum tatsächlichen Wert, bezahlt aber nicht sofort, sondern erhält ein Darlehen von dem Unternehmen. Das Darlehen wird erst zum Zeitpunkt des Exits zurückbezahlt. Der darlehensbedingte Liquiditätsabfluss findet somit erst dann statt, wenn es im Zuge eines Exits zu einem Cash-Zufluss kommt. Die Steuer für die Anteilsveräußerung wird auch erst im Zeitpunkt des Exits fällig.

Eine andere Möglichkeit sind sogenannte „negative Liquitationspräferenzen“. Das Ziel einer negativen Liquidationspräferenz ist, die im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zu übertragenden Geschäftsanteile wirtschaftlich wertlos zu stellen. Die Geschäftsanteile partizipieren aufgrund der vereinbarten negativen Liquidationspräferenz nicht an der vergangenen Unternehmensentwicklung, sondern nehmen nur an zukünftigen Unternehmenswertsteigerungen teil. Puchner gibt ein Beispiel: Eine Mitarbeiterin erhält einen Anteil, der derzeit 500.000 Euro wert ist, bezahlt aber nichts dafür. Über eine negative Liquidationspräferenz wird die Mitarbeiterin erst ab einem Wert von 500.000 Euro beteiligt, wodurch zum Zeitpunkt der Gewährung der Anteile kein Sachbezug anfällt. Eine negative Liquidationspräferenz deckt idR nicht die Chance der künftigen Wertsteigerung ab, weshalb dieser Aspekt noch gesondert zu analysieren ist. Zur Absicherung empfiehlt sich eine Abstimmung mit der Finanzverwaltung (zB im Rahmen einer Lohnsteuerauskunft).

Christoph Puchner von Ecovis im brutkasten-Talk

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Die Preisverleihung des 25. Riz up Genius Ideen- und Gründerpreises im Congress Center Baden. © NLK Khittl

25 Jahre Riz up Genius: Niederösterreichs Gründeragentur riz up hat am Montagabend im Congress Center Baden das Jubiläum ihres Ideen- und Gründerpreises gefeiert, brutkasten war vor Ort. Heuer wurden über 230 Geschäftsideen eingereicht, so viele wie nie zuvor, von der Bahnstrom-Versorgung bis zur „Smartwatch“ für Pferde. In den vier Kategorien innovativ genial, regional genial, digital genial und ökologisch genial waren jeweils sieben Projekte für das Finale nominiert. Die bestplatzierten Ideen erhielten zwischen 2.000 und 6.000 Euro Preisgeld, gesponsert von Industriellenvereinigung Niederösterreich, ecoplus, Niederösterreichs Wirtschaftsagentur, Wirtschaftskammer Niederösterreich, Raiffeisen Niederösterreich-Wien, Land Niederösterreich, Flughafen Wien, EVN, Novomatic, Wiener Städtische, accent, dem RIZ Förderverein Süd sowie riz up selbst.

„25 Jahre Riz up Genius-Preis, einfach eine Sensation, wo viele Erfolgsgeschichten bereits geschrieben worden sind und wo wir jetzt neue Erfolgsgeschichten schreiben“, so Mikl-Leitner im Rahmen der Preisverleihung. „Und ich bin unglaublich stolz auf so viel Innovationsgeist.“

Die Gewinner

Kategorie: innovativ genial

In der Kategorie innovativ genial ging der erste Platz an Cybershell Technologies aus Mödling. Das von Mario Curvelo Carvalho eingereichte Projekt ist eine modulare physische Safety-Architektur für industrielle humanoide Roboter. Während Plattformhersteller KI und Antrieb optimieren, setzt Cybershell bei mechanischer Robustheit, CE-Operationalisierung und Versicherbarkeit an und will so eine standardisierbare Schutzschicht für den europäischen Markt schaffen (5.000 Euro, Industriellenvereinigung Niederösterreich).

Platz zwei belegte ein Team aus Neunkirchen um Gerald Höllinger, Alexandra Bernegger und Sebastian Nowak, das BNCT-Anlagen zur Krebstherapie entwickeln will. Ein Linearbeschleuniger ersetzt dabei den Kernreaktor, die Behandlungszeiten sollen unter zehn Minuten liegen (4.000 Euro, Wiener Städtische). Den dritten Platz holte sich EquiShape aus Baden (Janine Rybin), eine Art „Smartwatch für Pferde“: Sensor-Gamaschen, eine App mit Dashboards und ein KI-Trainingsassistent sollen das Training fairer, gesünder und transparenter machen (2.000 Euro, riz up).

Cybershell Technologies aus Mödling holte mit einer modularen Safety-Architektur für industrielle humanoide Roboter den ersten Platz in der Kategorie innovativ genial. © NLK Khittl

Kategorie: regional genial

In der Kategorie regional genial gewann die Norphluchs GmbH aus Mödling mit ihrer Plattform für DSGVO-konforme Backgroundchecks. Das Unternehmen von Stephanie und Christoph Böhm bündelt Personenrecherchen aus offenen Quellen und offiziellen Registern für HR- und Sicherheitsabteilungen. Dafür gab es 6.000 Euro von der Wirtschaftskammer Niederösterreich.

Platz zwei ging an die electrify smart energy GmbH aus Mistelbach (Dominik Kohl), die auf KI-gesteuerte Schwarmspeicher für die Energiewende setzt (4.000 Euro, EVN). Den dritten Platz teilen sich zwei Projekte. neuSTADTPILZE aus Wiener Neustadt (Joachim Hintenberger) lässt Frischpilze in einem vormals leerstehenden Kellergewölbe aus dem Mittelalter wachsen, ohne Befeuchtung und Klimatisierung. MoveOn aus Wiener Neustadt Land (Carina Polly, Dominik Lerch, Laurin Levai) bietet Eltern von Kindern und Jugendlichen, die vom Schulbesuch befreit oder dauerhaft krankgeschrieben sind, mobilen Unterricht zu Hause, psychosoziale Begleitung und die Koordination von Hilfskräften. Ziel ist, Schulabbrüche zu vermeiden. Beide erhielten je 2.000 Euro vom RIZ Förderverein Süd.

Die Norphluchs GmbH aus Mödling gewann mit ihrer Plattform für DSGVO-konforme Backgroundchecks die Kategorie regional genial. © NLK Khittl

Kategorie: digital genial

In der Kategorie digital genial siegte die METUSAN FUTURE GmbH aus Mistelbach (Michael Fischer, Sascha Hassa, Günther Unger) mit WOLTRONIC SNM. Das Sensor-Netzwerkmodul überwacht die Bahnstromversorgung und zentrale Teile der Bahninfrastruktur in Echtzeit, Störungen sollen sich damit punktgenau erkennen lassen (6.000 Euro, ecoplus).

Zwei Projekte landeten auf Platz zwei: Legal Rankings AI von Law Business aus St. Pölten (Alexander und Sophie Dillinger) automatisiert die aufwendigen Einreichungen von Anwaltskanzleien bei Kanzlei-Rankings. Laut den Einreicher:innen sind 98 Prozent der Kanzleien weltweit bisher nicht gerankt (4.000 Euro, accent). Die Soxware Interactive GmbH aus Amstetten (Peter Soxberger) entwickelt eine schweißbeständige VR-Brille für den professionellen Dauerbetrieb, die Mehrspieler-Tracking auf bis zu 1.200 Quadratmetern Spielfläche ermöglichen soll (4.000 Euro, Novomatic).

Die METUSAN FUTURE GmbH aus Mistelbach siegte mit dem Sensor-Netzwerkmodul WOLTRONIC SNM in der Kategorie digital genial. © NLK Khittl

Kategorie: ökologisch genial

In der Kategorie ökologisch genial wurden gleich zwei Projekte mit einem ersten Platz und je 6.000 Euro ausgezeichnet. Roadeye von Christoph Pasching aus Melk ist nach eigenen Angaben der weltweit erste serienreife, patentierte Straßenleitpflock, der als energieautarker, KI-gestützter Sensor Straßen- und Umweltzustände erfasst und die Daten in Echtzeit nutzbar macht. Der Sensor ersetzt die schwarze Kappe auf den bestehenden weißen Leitpflöcken und lässt sich per Plug and Play nachrüsten (Sponsor: Land Niederösterreich).

Christoph Pasching aus Melk wurde mit Roadeye, dem smarten Straßenleitpflock, in der Kategorie ökologisch genial mit einem ersten Platz ausgezeichnet. © NLK Khittl

Die Zellhofer Engineering GmbH aus Gänserndorf (Sebastian und Tobias Zellhofer) gewann mit Solarpellet, einer mobilen, automatisierten Anlage, die überschüssigen Photovoltaik-Strom vor Ort in Holzpellets umwandelt und Solarenergie damit biologisch speichert (Sponsor: Raiffeisen).

Platz zwei ging an die IceEx GmbH aus Amstetten (Johannes Üblacker) mit einer mobilen Solemischanlage für den Winterdienst, mit der sich Salzsole mit einem Gefrierpunkt von minus 19 Grad herstellen lässt (4.000 Euro, Flughafen Wien).

Die Zellhofer Engineering GmbH aus Gänserndorf erhielt für Solarpellet ebenfalls einen ersten Platz in der Kategorie ökologisch genial. © NLK Khittl

Mikl-Leitner: „Ab heute arbeiten wir am Tag der Fehlerkultur“

Auf die Frage, was die Entbürokratisierung konkret für Gründer:innen bedeutet, antwortet die Landeshauptfrau gegenüber brutkasten zunächst grundsätzlich: „Gerade in so herausfordernden Zeiten sollten wir daran denken, was uns stark gemacht hat in diesem Land. Und das ist eben Leistung, vor allem auch Eigenverantwortung und Hausverstand.“ Gepaart mit Innovationsgeist und dem Abbau von Regulatorik bringe das Niederösterreich weiter. Man habe im Rahmen der groß angelegten Verwaltungsreform bereits jedes sechste Landesgesetz entbürokratisiert und vor allem die Bauordnung vereinfacht. „Das heißt, Bauen und Sanieren wird effizienter und vor allem auch billiger“, so Mikl-Leitner. Mit der neuen Initiative Taskforce Wirtschaft soll es zudem eine eigene Plattform geben: „Unternehmerinnen und Unternehmer, wenn sie mit Bürokratie ein Problem haben, als auch mit Genehmigungen, dann ist dort die richtige Stelle, um eben komplexe Dinge auch ordentlich und anständig bearbeiten zu können.“

Bei der Verleihung hatte Mikl-Leitner zudem die Idee eines „Tag der Fehlerkultur“ ins Spiel gebracht. In Finnland werde ein solcher Tag groß gefeiert, sagt sie gegenüber brutkasten. „Aus Fehlern kann man lernen. Fehler sind nicht zu verurteilen.“ Vielmehr solle man sie als Motivation für den Weg nach vorne nehmen. Wenn es nach ihr geht, soll der Tag schon 2027 starten: „Das heißt, ab heute arbeiten wir am Tag der Fehlerkultur.“

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