26.01.2022

Mitarbeiterbeteiligung: Darauf müssen Startups achten

Noch wartet die Startup-Welt auf die versprochene Neuregelung der Mitarbeiterbeteiligung. So funktioniert der derzeit praktikabelste Weg.
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Mitarbeiterbeteiligung
© Adobe Stock/Studio Romantic

Was in der aktuellen „Ökosozialen Steuerreform“ als „Mitarbeiterbeteiligung“ tituliert wurde, kam bei der heimischen Startup-Szene bekanntlich nicht gut an. Es ist nämlich eine Gewinnbeteiligung, die nichts mit der langjährigen Forderung der Szene – der Möglichkeit zur Vergabe stimmrechtsloser Anteile – zu tun hat. Noch hat das Warten auf eine entsprechende bereits angekündigte Neuregelung kein Ende. Bis dahin müssen Startups in Österreich mit einer anderen Lösung Vorlieb nehmen: Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung – auch als Phantom Shares bezeichnet.

Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung „nach wie vor die praktikabelste Variante“

„Virtuelle Pläne sind nach wie vor die praktikabelste Variante für Mitarbeiterbeteiligung in der GmbH“, erklärt dazu Rainer Rainer, Senior Manager People Advisory Services bei EY Österreich. Denn die mitunter praktizierte Möglichkeit, tatsächlich Unternehmensanteile an Mitarbeiter:innen abzugeben habe mehrere Nachteile, erklärt der Experte: „Übertrage ich Mitarbeiter:innen wirklich Anteile, werden sie zu Mitgesellschafter:innen. Sämtliche Entscheidungsprozesse im Unternehmen hängen somit an weiteren Personen, was in der Regel nicht förderlich ist. Auch Investor:innen werden von einer hohen Zahl an Gesellschafter:innen tendenziell abgeschreckt, weil das schon beim Einstieg oder etwa später bei einem möglichen Exit die Wahrscheinlichkeit von Komplikationen erhöht“, so Rainer.

Zudem treffe Mitarbeiter:innen, wenn sie echte Anteile überschrieben bekommen, sofort die entsprechende Steuerlast, obwohl kein Geld fließt. „Hinzu kommt, dass so eine Anteilsüberschreibung nicht per Handschlag geht. Sie muss notariell beurkundet werden. Es gibt für gewöhnlich einen recht langen Planungsvorlauf und es entstehen Kosten“, sagt der EY-Experte. All diese möglichen Probleme seien der Hauptgrund für die insgesamt geringe Verbreitung der Mitarbeiterbeteiligung in heimischen GmbHs.

Phantom Shares: Steuern erst bei der Auszahlung

Dabei gebe es eine Reihe von Gründen, die für eine Beteiligung sprechen, etwa eine stärkere Bindung der Mitarbeiter:innen ans Unternehmen, eine Förderung deren unternehmerischen Denkens und insgesamt die Erhöhung der Attraktivität des Startups für Spitzenkräfte. Zu empfehlen seien dafür aus aktueller Sicht die bereits erwähnten virtuellen Beteiligungsprogramme, meint Rainer Rainer. (Diese werden in der heimischen Startup-Szene mitunter durchaus kritisch gesehen, wie etwa kürzlich von Hansi Hansmann im brutkasten-Interview).

Bei diesen handle es sich um ein „vertraglich vereinbartes Recht, das dem Begünstigten in einem bestimmten Anlassfall einen Zahlungsanspruch gegenüber der Gesellschaft einräumt“. Dieser Anlass könne etwa das Ablaufen eines bestimmten Zeitraums (bei „Vesting“) oder ein möglicher Exit sein. Im zweiten Fall kann dann synonym nicht nur von „Phantom Shares“ sondern auch von „Exit Shares“ die Rede sein. Rechtlich handle es sich um eine schuldrechtliche Vereinbarung zwischen Begünstigtem und Gesellschaft. Steuern fallen hierbei erst bei der Auszahlung an – dann allerdings in Form der vergleichsweise sehr hohen Lohnsteuer.

„Vertraglich einfach zu gestalten“ – mit klaren Konditionen

Im Gegensatz zur Übertragung echter Anteile sei eine virtuelle Beteiligung vertraglich relativ einfach zu gestalten, erklärt Rainer: „Im Endeffekt brauche ich zwei Dokumente: klare Bedingungen und einen Zeichnungsschein der Mitarbeiter:innen“. In der Praxis üblich seien etwa „Vesting“, also die Festlegung eines fixen Zeitraums bis zur Auszahlung, und klare „Leaver Conditions“. „Es wird beispielsweise festgelegt, dass jemand, der das Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten, oder im Bösen verlässt, nichts erhält“, erklärt der Experte. „Es ist am Ende des Tages keine Raketenwissenschaft. Man kann es sehr strukturiert umsetzen“, sagt Rainer.

In der Beratung bei EY verfolge man einen Fünf-Stufen-Ansatz: „In der Phase ‚Planung‘ werden die Ziele abgeklärt. In der zweiten Phase ‚Gestaltung‘ werden die Planbedingungen wie Vesting und Leaver Conditions festgehalten. In der dritten Phase ‚Compliance‘ wird abgeklärt, wie sich diese Bedingungen in der Praxis auswirken und ob es negative Effekte geben kann. Dann folgt die Kommunikationsphase, die wie sooft besonders wichtig ist: Ich muss kurz, bündig, klar und deutlich kommunizieren, was es den Teilnehmenden bringt, um Akzeptanz zu erreichen. Die letzte Phase ist die ‚Administration‘. Hier gilt es Jahr für Jahr anzusehen, ob es Neuerungen gibt“. Die ersten vier Phasen könne man durchaus innerhalb von sechs bis acht Wochen umsetzen, „wenn man am Ball bleibt“, meint Rainer.

Bilanz als Herausforderung bei virtueller Mitarbeiterbeteiligung

Die möglichen Modelle der Mitarbeiterbeteiligung haben sehr unterschiedliche Auswirkungen auf die Bilanz, erklärt Martin Schügerl, Manager Financial Accounting & Advisory Services bei EY Österreich. Im Fall der virtuellen Mitarbeiterbeteiligung sei der vereinbarte Betrag als Personalaufwand als Rückstellung zu verbuchen. „Dafür braucht es auch eine Bewertung nach dem ‚fair value‘-Prinzip. Das ist nicht ganz trivial zu ermitteln“, sagt der Experte. Dazu müsse man etwa wissen, wie viele Mitarbeiter:innen im Programm sind und für welchen Zeitraum die Rückstellung getätigt wird. Zum Ende einer Vesting-Periode muss eine Neuberechnung erfolgen und die Rückstellung zum Stichtag verbucht werden.

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© AustrianStartups - Michael Kowatschew und Nina Hödlmayr.

Nach vier Jahren Arbeit im AustrianStartups-Vorstand übergibt Nina Hödlmayr ihre Rolle an Michael Kowatschew, Co-Founder von Heizma. Nach diesem Wechsel gehören dem Vorstand Markus Raunig, Stephanie Cox, Bernhard Niesner, Kilian Kaminski, Anna Pölzl und Kowatschew an.

„Fällt mir nicht leicht“

„Ich freue mich, dass Misha (Anm.: Michael Kowatschew) meine Rolle im Vorstand übernimmt. Ich kenne ihn seit einigen Jahren als klugen, ambitionierten Gründer mit Integrität und der Fähigkeit, andere zu inspirieren. Er bringt genau die Perspektive mit, die AustrianStartups braucht, um Gründer auch weiterhin bestmöglich zu unterstützen“, sagt Hödlmayr. „Ich war bei AustrianStartups mit ganzem Herzen dabei, und ich hoffe, das war für alle spürbar. Diese Arbeit loszulassen, fällt mir nicht leicht. Gleichzeitig glaube ich daran, dass Organisationen sich weiterentwickeln und es manchmal richtig ist, einen Schritt zurückzutreten und Platz zu machen. Mein Engagement für Gründer werde ich auch weiterhin durch Investments und Mentoring fortsetzen.“

Hödlmayr war seit Mai 2022 Teil des Vorstands, Mentorin beim Entrepreneurial Leadership Program, Jurorin bei der Youth Entrepreneurship Week und Stifterin der Stiftung Unternehmerische Zukunft, deren Gründung sie bei einem Vorstands-Offsite mit anstieß.

„Ohne Nina wäre AustrianStartups nicht da, wo wir heute sind. Sie hat unsere Professionalisierung entscheidend vorangetrieben und war sich nie zu schade, selbst anzupacken – ob als unermüdliche Mentorin in unseren Bildungsprogrammen oder als Co-Gründerin der Stiftung Unternehmerische Zukunft. Ein großes Danke an Nina für ihren herausragenden Einsatz für AustrianStartups – auch ohne Vorstandsrolle bleibt sie uns als großartiges Vorbild für die nächsten Gründer erhalten“, sagt Raunig, Vorsitzender des Vorstands.

Und er ergänzt: „Misha ist ein Vollblutunternehmer, der selbst schon durch alle Höhen und Tiefen gegangen ist. Durch seine Arbeit bei der Sigma Squared Society bringt er wertvolle Erfahrung im Aufbau internationaler Gründer mit. Wir freuen uns sehr, dass er mit an Bord kommt und gemeinsam mit uns daran arbeiten wird, dass in Österreich wieder mehr Zukunft gebaut wird.“

Unternehmertum positiver wahrnehmen

Kowatschew möchte mit seiner Rolle im Vorstand dazu beitragen, dass mehr junge Menschen den Mut haben, zu gründen, und das Bild von Unternehmertum in Österreich positiver wahrgenommen wird: „Ich möchte mehr Brücken zwischen den besten Leuten aus unterschiedlichen Gründungsphasen bauen, von Early Stage über Scaleup und Exit bis zum Mittelstand. In der Verbindung talentierter und inspirierender Menschen aus unterschiedlichen unternehmerischen Phasen steckt viel Magie“, sagt er.

Sein Debüt in seiner neuen Rolle gibt Michael Kowatschew am 15. Oktober 2026 beim AustrianStartups Summit in der Ottakringer Brauerei in Wien. Dort wird er über seine persönliche Gründerstory sprechen.

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