26.01.2022

Mitarbeiterbeteiligung: Darauf müssen Startups achten

Noch wartet die Startup-Welt auf die versprochene Neuregelung der Mitarbeiterbeteiligung. So funktioniert der derzeit praktikabelste Weg.
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Mitarbeiterbeteiligung
© Adobe Stock/Studio Romantic

Was in der aktuellen “Ökosozialen Steuerreform” als “Mitarbeiterbeteiligung” tituliert wurde, kam bei der heimischen Startup-Szene bekanntlich nicht gut an. Es ist nämlich eine Gewinnbeteiligung, die nichts mit der langjährigen Forderung der Szene – der Möglichkeit zur Vergabe stimmrechtsloser Anteile – zu tun hat. Noch hat das Warten auf eine entsprechende bereits angekündigte Neuregelung kein Ende. Bis dahin müssen Startups in Österreich mit einer anderen Lösung Vorlieb nehmen: Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung – auch als Phantom Shares bezeichnet.

Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung “nach wie vor die praktikabelste Variante”

“Virtuelle Pläne sind nach wie vor die praktikabelste Variante für Mitarbeiterbeteiligung in der GmbH”, erklärt dazu Rainer Rainer, Senior Manager People Advisory Services bei EY Österreich. Denn die mitunter praktizierte Möglichkeit, tatsächlich Unternehmensanteile an Mitarbeiter:innen abzugeben habe mehrere Nachteile, erklärt der Experte: “Übertrage ich Mitarbeiter:innen wirklich Anteile, werden sie zu Mitgesellschafter:innen. Sämtliche Entscheidungsprozesse im Unternehmen hängen somit an weiteren Personen, was in der Regel nicht förderlich ist. Auch Investor:innen werden von einer hohen Zahl an Gesellschafter:innen tendenziell abgeschreckt, weil das schon beim Einstieg oder etwa später bei einem möglichen Exit die Wahrscheinlichkeit von Komplikationen erhöht”, so Rainer.

Zudem treffe Mitarbeiter:innen, wenn sie echte Anteile überschrieben bekommen, sofort die entsprechende Steuerlast, obwohl kein Geld fließt. “Hinzu kommt, dass so eine Anteilsüberschreibung nicht per Handschlag geht. Sie muss notariell beurkundet werden. Es gibt für gewöhnlich einen recht langen Planungsvorlauf und es entstehen Kosten”, sagt der EY-Experte. All diese möglichen Probleme seien der Hauptgrund für die insgesamt geringe Verbreitung der Mitarbeiterbeteiligung in heimischen GmbHs.

Phantom Shares: Steuern erst bei der Auszahlung

Dabei gebe es eine Reihe von Gründen, die für eine Beteiligung sprechen, etwa eine stärkere Bindung der Mitarbeiter:innen ans Unternehmen, eine Förderung deren unternehmerischen Denkens und insgesamt die Erhöhung der Attraktivität des Startups für Spitzenkräfte. Zu empfehlen seien dafür aus aktueller Sicht die bereits erwähnten virtuellen Beteiligungsprogramme, meint Rainer Rainer. (Diese werden in der heimischen Startup-Szene mitunter durchaus kritisch gesehen, wie etwa kürzlich von Hansi Hansmann im brutkasten-Interview).

Bei diesen handle es sich um ein “vertraglich vereinbartes Recht, das dem Begünstigten in einem bestimmten Anlassfall einen Zahlungsanspruch gegenüber der Gesellschaft einräumt”. Dieser Anlass könne etwa das Ablaufen eines bestimmten Zeitraums (bei “Vesting”) oder ein möglicher Exit sein. Im zweiten Fall kann dann synonym nicht nur von “Phantom Shares” sondern auch von “Exit Shares” die Rede sein. Rechtlich handle es sich um eine schuldrechtliche Vereinbarung zwischen Begünstigtem und Gesellschaft. Steuern fallen hierbei erst bei der Auszahlung an – dann allerdings in Form der vergleichsweise sehr hohen Lohnsteuer.

“Vertraglich einfach zu gestalten” – mit klaren Konditionen

Im Gegensatz zur Übertragung echter Anteile sei eine virtuelle Beteiligung vertraglich relativ einfach zu gestalten, erklärt Rainer: “Im Endeffekt brauche ich zwei Dokumente: klare Bedingungen und einen Zeichnungsschein der Mitarbeiter:innen”. In der Praxis üblich seien etwa “Vesting”, also die Festlegung eines fixen Zeitraums bis zur Auszahlung, und klare “Leaver Conditions”. “Es wird beispielsweise festgelegt, dass jemand, der das Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten, oder im Bösen verlässt, nichts erhält”, erklärt der Experte. “Es ist am Ende des Tages keine Raketenwissenschaft. Man kann es sehr strukturiert umsetzen”, sagt Rainer.

In der Beratung bei EY verfolge man einen Fünf-Stufen-Ansatz: “In der Phase ‘Planung’ werden die Ziele abgeklärt. In der zweiten Phase ‘Gestaltung’ werden die Planbedingungen wie Vesting und Leaver Conditions festgehalten. In der dritten Phase ‘Compliance’ wird abgeklärt, wie sich diese Bedingungen in der Praxis auswirken und ob es negative Effekte geben kann. Dann folgt die Kommunikationsphase, die wie sooft besonders wichtig ist: Ich muss kurz, bündig, klar und deutlich kommunizieren, was es den Teilnehmenden bringt, um Akzeptanz zu erreichen. Die letzte Phase ist die ‘Administration’. Hier gilt es Jahr für Jahr anzusehen, ob es Neuerungen gibt”. Die ersten vier Phasen könne man durchaus innerhalb von sechs bis acht Wochen umsetzen, “wenn man am Ball bleibt”, meint Rainer.

Bilanz als Herausforderung bei virtueller Mitarbeiterbeteiligung

Die möglichen Modelle der Mitarbeiterbeteiligung haben sehr unterschiedliche Auswirkungen auf die Bilanz, erklärt Martin Schügerl, Manager Financial Accounting & Advisory Services bei EY Österreich. Im Fall der virtuellen Mitarbeiterbeteiligung sei der vereinbarte Betrag als Personalaufwand als Rückstellung zu verbuchen. “Dafür braucht es auch eine Bewertung nach dem ‘fair value’-Prinzip. Das ist nicht ganz trivial zu ermitteln”, sagt der Experte. Dazu müsse man etwa wissen, wie viele Mitarbeiter:innen im Programm sind und für welchen Zeitraum die Rückstellung getätigt wird. Zum Ende einer Vesting-Periode muss eine Neuberechnung erfolgen und die Rückstellung zum Stichtag verbucht werden.

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Das Gründerteam von GetNano: Daniel Keinrath, Claudio Rebernig und Late-Co-Founder Raphael Sperlich (c) LinkedIn

Unter dem Namen Nano Influence GmbH gründeten Claudio Rebernig – auch Regional Director der Sigma Squared Society – und Daniel Keinrath eine Plattform zur User-Generated-Content-Videovermarktung im DACH-Raum. Seit seiner Gründung 2020 entwickelte sich das Startup zu “GetNano” – einer der “größten Plattformen für deutschsprachige User-Generated-Content-Videos (UGC)”. In vier Jahren erreichte GetNano über 2.500 B2B-Kund:innen und 20.000 registrierte Content Creators.

Switch zu UGC brachte Erfolg

Geschäftskern von GetNano waren ursprünglich Nano-Influencer – per Definition “die kleinste Variante des klassischen Influencers”, die auf Sozialen Medien eine Follower-Zahl von 1.000 bis etwa 10.000 zählen. In seiner Rohfassung vermarktete GetNano die Social-Media-Reichweite von Nano-Influencern.

Nach einem Switch des Business-Modells hat sich das Wiener Startup als Video-Vernetzungsplattform und Marketing-Tool aufgestellt: Marken oder Agenturen können über GetNano individuelle User-Generated-Content-Werbevideos beantragen.

User-Generated-Content (UGC) bedeutet: “Simple” Social-Media-Nutzer:innen können Werbevideos produzieren, ohne den professionellen “Influencer-Stempel” zu tragen. Auf demselben Prinzip basieren heute unter anderem die vor allem unter der Gen Z aufstrebende Plattform TikTok sowie das bekannte Social- und Marketing-Network Instagram.

AdTech hält Kunden wie ÖAMTC, Maresi und Stiegl

Marken, Unternehmen oder Agenturen können über GetNano Aufträge für UGC-Werbevideos erstellen, einen zur Corporate Identity des Unternehmens passenden Influencer wählen und im Anschluss ein individuell kreiertes UGC-Video erhalten. Der Content wurde für Social Media Ads optimiert – die Werbevideos der durch GetNano vermittelten Content Creators konnten bereits am 59 Euro pro Stück angeboten werden.

Wie das Gründerteam per Aussendung kommuniziert, soll es damit bereits Kunden wie ÖAMTS, Maresi, Isostar und Stiegl an Bord geholt haben. „Die Vorteile liegen auf der Hand – geringe costs per click, eine conversion rate von 200% und dreimal höherer return on advertising spending im Vergleich zu klassischen Werbevideos“, so CO-Founder Keinrath über ihr Erfolgsmodell. Aktuell soll GetNano sechsstellige Umsätze verzeichnen.

Das Geschäftsmodell erwies sich auch für Käufer aus dem DACH-Raum interessant. Gerade in Zeiten des hohen Streuverlusts und praktisch unvermeidbarer, Algorithmus-basierter Filterbubbles scheint eine Nano-Zielgruppe für Marken als optimale Engagement-Strategie.

Exit nach Münster

Potenzial sieht nun auch die internationale Influencer-Vergütungsplattform stylink: Wie GetNano-Co-Founder Rebernig gestern in einem LinkedIn-Posting verkündete, wurde das Wiener Startup von der deutschen Agentur akquiriert. Eine Summe oder Größenordnung wurde nicht genannt. Eine brutkasten-Anfrage blieb bislang unbeantwortet. Wie die Website des Käufers verrät, soll die in Münster sitzende Plattform stylink im DACH-Raum, in einigen Ländern Europas sowie Übersee in den USA und in Australien aktiv sein.

Expansion in Aussicht

Mit der Übernahme sollen internationale Expansion und Volumen gestärkt werden. Skylink zählt – laut Aussendung des gekauften Ad-Techs – international 200.000 Content Creators und soll für Kund:innen einen jährlichen Bruttowarenwert von 600 Millionen Euro generieren.

Das GetNano-Founderteam Rebernig und Keinrath – später ergänzt durch Late-Co-Founder Raphael Sperlich und unterstützt von Investoren Michael Rosenzweig, Norbert Himmelbauer und Stefan Ortmair – tätigte erste Gründungsversuche noch während der Schulzeit. Die Gründung erfolgte in ihrem ersten Uni-Jahr 2020.

Nun trennen sich aber vorerst die Wege der seit Schulzeiten vereinten Co-Gründer: Keinrath verlässt GetNano und plant bereits sein nächstes Unternehmen. Rebernig wird die technische Produkt-Weiterentwicklung der Plattform fortführen: „Stylink wird die Marke GetNano weiterführen. Wir verfolgen mit der Übernahme und den neuen Ressourcen zwei Ziele: Eine Expansion innerhalb ganz Europas und den Ausbau unserer Plattform durch die Nutzung von KI.”

Auf LinkedIn verrät der Co-Founder, sich wieder in das österreichische Startup-Ecosystem stürzen zu wollen. Von Februar bis April dieses Jahres war Rebernig indes als Event & Startup Manager, zuvor in der Rolle des Partnerships Lead bei AustrianStartups tätig.

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