26.01.2022

Mitarbeiterbeteiligung: Darauf müssen Startups achten

Noch wartet die Startup-Welt auf die versprochene Neuregelung der Mitarbeiterbeteiligung. So funktioniert der derzeit praktikabelste Weg.
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Mitarbeiterbeteiligung
© Adobe Stock/Studio Romantic

Was in der aktuellen „Ökosozialen Steuerreform“ als „Mitarbeiterbeteiligung“ tituliert wurde, kam bei der heimischen Startup-Szene bekanntlich nicht gut an. Es ist nämlich eine Gewinnbeteiligung, die nichts mit der langjährigen Forderung der Szene – der Möglichkeit zur Vergabe stimmrechtsloser Anteile – zu tun hat. Noch hat das Warten auf eine entsprechende bereits angekündigte Neuregelung kein Ende. Bis dahin müssen Startups in Österreich mit einer anderen Lösung Vorlieb nehmen: Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung – auch als Phantom Shares bezeichnet.

Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung „nach wie vor die praktikabelste Variante“

„Virtuelle Pläne sind nach wie vor die praktikabelste Variante für Mitarbeiterbeteiligung in der GmbH“, erklärt dazu Rainer Rainer, Senior Manager People Advisory Services bei EY Österreich. Denn die mitunter praktizierte Möglichkeit, tatsächlich Unternehmensanteile an Mitarbeiter:innen abzugeben habe mehrere Nachteile, erklärt der Experte: „Übertrage ich Mitarbeiter:innen wirklich Anteile, werden sie zu Mitgesellschafter:innen. Sämtliche Entscheidungsprozesse im Unternehmen hängen somit an weiteren Personen, was in der Regel nicht förderlich ist. Auch Investor:innen werden von einer hohen Zahl an Gesellschafter:innen tendenziell abgeschreckt, weil das schon beim Einstieg oder etwa später bei einem möglichen Exit die Wahrscheinlichkeit von Komplikationen erhöht“, so Rainer.

Zudem treffe Mitarbeiter:innen, wenn sie echte Anteile überschrieben bekommen, sofort die entsprechende Steuerlast, obwohl kein Geld fließt. „Hinzu kommt, dass so eine Anteilsüberschreibung nicht per Handschlag geht. Sie muss notariell beurkundet werden. Es gibt für gewöhnlich einen recht langen Planungsvorlauf und es entstehen Kosten“, sagt der EY-Experte. All diese möglichen Probleme seien der Hauptgrund für die insgesamt geringe Verbreitung der Mitarbeiterbeteiligung in heimischen GmbHs.

Phantom Shares: Steuern erst bei der Auszahlung

Dabei gebe es eine Reihe von Gründen, die für eine Beteiligung sprechen, etwa eine stärkere Bindung der Mitarbeiter:innen ans Unternehmen, eine Förderung deren unternehmerischen Denkens und insgesamt die Erhöhung der Attraktivität des Startups für Spitzenkräfte. Zu empfehlen seien dafür aus aktueller Sicht die bereits erwähnten virtuellen Beteiligungsprogramme, meint Rainer Rainer. (Diese werden in der heimischen Startup-Szene mitunter durchaus kritisch gesehen, wie etwa kürzlich von Hansi Hansmann im brutkasten-Interview).

Bei diesen handle es sich um ein „vertraglich vereinbartes Recht, das dem Begünstigten in einem bestimmten Anlassfall einen Zahlungsanspruch gegenüber der Gesellschaft einräumt“. Dieser Anlass könne etwa das Ablaufen eines bestimmten Zeitraums (bei „Vesting“) oder ein möglicher Exit sein. Im zweiten Fall kann dann synonym nicht nur von „Phantom Shares“ sondern auch von „Exit Shares“ die Rede sein. Rechtlich handle es sich um eine schuldrechtliche Vereinbarung zwischen Begünstigtem und Gesellschaft. Steuern fallen hierbei erst bei der Auszahlung an – dann allerdings in Form der vergleichsweise sehr hohen Lohnsteuer.

„Vertraglich einfach zu gestalten“ – mit klaren Konditionen

Im Gegensatz zur Übertragung echter Anteile sei eine virtuelle Beteiligung vertraglich relativ einfach zu gestalten, erklärt Rainer: „Im Endeffekt brauche ich zwei Dokumente: klare Bedingungen und einen Zeichnungsschein der Mitarbeiter:innen“. In der Praxis üblich seien etwa „Vesting“, also die Festlegung eines fixen Zeitraums bis zur Auszahlung, und klare „Leaver Conditions“. „Es wird beispielsweise festgelegt, dass jemand, der das Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten, oder im Bösen verlässt, nichts erhält“, erklärt der Experte. „Es ist am Ende des Tages keine Raketenwissenschaft. Man kann es sehr strukturiert umsetzen“, sagt Rainer.

In der Beratung bei EY verfolge man einen Fünf-Stufen-Ansatz: „In der Phase ‚Planung‘ werden die Ziele abgeklärt. In der zweiten Phase ‚Gestaltung‘ werden die Planbedingungen wie Vesting und Leaver Conditions festgehalten. In der dritten Phase ‚Compliance‘ wird abgeklärt, wie sich diese Bedingungen in der Praxis auswirken und ob es negative Effekte geben kann. Dann folgt die Kommunikationsphase, die wie sooft besonders wichtig ist: Ich muss kurz, bündig, klar und deutlich kommunizieren, was es den Teilnehmenden bringt, um Akzeptanz zu erreichen. Die letzte Phase ist die ‚Administration‘. Hier gilt es Jahr für Jahr anzusehen, ob es Neuerungen gibt“. Die ersten vier Phasen könne man durchaus innerhalb von sechs bis acht Wochen umsetzen, „wenn man am Ball bleibt“, meint Rainer.

Bilanz als Herausforderung bei virtueller Mitarbeiterbeteiligung

Die möglichen Modelle der Mitarbeiterbeteiligung haben sehr unterschiedliche Auswirkungen auf die Bilanz, erklärt Martin Schügerl, Manager Financial Accounting & Advisory Services bei EY Österreich. Im Fall der virtuellen Mitarbeiterbeteiligung sei der vereinbarte Betrag als Personalaufwand als Rückstellung zu verbuchen. „Dafür braucht es auch eine Bewertung nach dem ‚fair value‘-Prinzip. Das ist nicht ganz trivial zu ermitteln“, sagt der Experte. Dazu müsse man etwa wissen, wie viele Mitarbeiter:innen im Programm sind und für welchen Zeitraum die Rückstellung getätigt wird. Zum Ende einer Vesting-Periode muss eine Neuberechnung erfolgen und die Rückstellung zum Stichtag verbucht werden.

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cheerin'
(c) Lumia - Manuel Gahn.

„Goodbye. I am selling my startup – cheerin‘ is for sale. Most people know me nowadays as the Startup House by Lumia guy. But before, I was building a Social Fitness & Health App – cheerin‘ (formerly known as Sparcs)“.

cheerin‘ – ein sozialer Kleber

So vermeldet Startup-House-Gründer Manuel Gahn den Verkauf seines „alten“ Projekts auf LinkedIn und beschreibt seine Gefühlslage gegenüber brutkasten als eine mit „schwerem Herzen“: „Ich suche eine:n sportbegeisterte(n) Käufer:in mit Startup-Erfahrung, die das fertige Produkt übernehmen und die User-Base skalieren will.“

Gahn bezeichnet cheerin‘ als sozialen Kleber zwischen allen bestehenden Fitness- und Gesundheit-Apps. Konkret vereinfacht es die App, die Fitness-Fortschritte von Freund:innen bejubeln zu können – gedacht für jene, die sich mit anderen verbinden und gemeinsame Aktivitäten ausführen wollen.

„Auch um neue Leute kennenzulernen, die ähnliche Interessen haben. In meiner übergewichtigen Vergangenheit war ich natürlich auch selbst User solcher Apps, fand aber in Runtastic und Co. keine Lösung meines Problems“, sagt Gahn.

40.000 Erspartes investiert

Angefangen hat alles 2019 im SIMC-Masterprogramm der WU, als Gahn Robin Görlich kennenlernte. Mit ihm schrieb er eine Masterarbeit zu digitalem Nudging und beschloss dies auszugründen. Der erste Prototyp hieß Joy: „Mit diesem konnten wir den Community-Award der Entrepreneurship Avenue gewinnen. Von meinem 40.000 Euro Erspartem konnte ich die ersten Entwickler zahlen – natürlich ohne genau zu wissen was eigentlich das Produkt werden sollte. Nach über 20 Absagen diverser Förderagenturen, vielen weiteren Rückschlägen und Pivots kristallisierte sich langsam heraus, dass nicht weitere To-Do Listen oder Gamifications nötig sind, sondern es einfach einen sozialen Kleber zwischen all den Fitness-Apps mit einander kannibalisierenden Netzwerkeffekten braucht. An das Potenzial dieser Idee glaube ich auch heute noch“, sagt er.

100.000 Euro Schulden

Die Idee eines sozialen Netzwerks für die Startup-Szene stieß bei österreichischen Business Angels und VCs zunächst auf wenig Begeisterung. Nach zwei Jahren stand Gahn mit rund 100.000 Euro Privatschulden da. International sah das Bild jedoch ganz anders aus: Auf Konferenzen wie Web Summit, Slush und SXSW weckte das Konzept das Interesse einiger der renommiertesten Venture-Capital-Fonds der Welt, darunter Accel und Index Ventures. Zwar entstand daraus indirekt eine kleine Angel-Runde, gleichzeitig kam es jedoch zum Bruch mit dem Co-Founder.

Wenig später folgte die Einladung der WKO zum Programm „Go Silicon Valley“. Rückblickend war diese Reise ein Wendepunkt für den Founder: „Das war einerseits der Push und das persönliche Mindset-Wachstum, das ich ich brauchte, um ganz groß zu Denken; andererseits war es auch der Anfang vom Ende“, sagt Gahn. Im Silicon Valley konnte er hochkarätige Advisor gewinnen, darunter Satadip Dutta, COO von Pinterest, und Chris Wilk, Fitness Lead bei Google. Trotz mittlerweile rund 200.000 Euro Privatschulden zu dem Zeitpunkt rückte damals eine Seed-Finanzierung in greifbare Nähe.

Silicon Valley als Inspiration

Mindestens genauso prägend war jedoch die Atmosphäre in den Coworking Spaces des Silicon Valley und wohl auch der Grund für das Nichtzustandekommen einer Finanzierung. Die Offenheit, Dynamik und Community, die Gahn dort erlebte, vermisste er in den österreichischen Vertretungen. „Nach zwei Monaten kehrte ich mit einer neuen Idee zurück: dem Startup House.“

Obwohl cheerin‘ erste Downloads verzeichnete und das Feedback der Nutzerinnen und Nutzer äußerst positiv war, rückte das Projekt zunehmend in den Hintergrund. Mit dem rasanten Erfolg der anschließend gegründeten Lumia Group endete schließlich die operative Arbeit an cheerin‘.

Von cheerin‘ zu Lumia

„Heute bin ich stolz, in sieben Jahren Startup-Spirit extrem viel gelernt zu haben und persönlich gewachsen zu sein“, sagt Gahn. „Ich habe über eine Million Euro verbrannt und bin viele Jahre ‚all in‘ gegangen, ohne einen Cent herauszubekommen. Gleichzeitig hat mich genau dieser Weg dank cheerin‘ zu Startup House und schließlich zur Lumia Group geführt. Heute bin ich aber ebenso froh, die Entscheidung treffen zu können, mich von cheerin‘ zu trennen. Ich hoffe, eine(n) motivierten Gründer oder Gründerin zu finden, die oder der als Eigentümer(in) und CEO in meine Fußstapfen treten möchte.“

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