12.08.2019

Vom Mitarbeiter zur Führungskraft: Neun Tipps für interne Aufsteiger

Es kann vorkommen, dass ein Mitarbeiter intern zur Führungskraft aufsteigt und plötzlich der Chef seiner einstigen Kollegen ist. Das stellt ihn und das Unternehmen vor diverse Herausforderungen. Diese Tipps bieten eine Orientierung für die internen Aufsteiger.
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Interner Aufstieg zum Chef: Der Mitarbeiter wird zur Führungskraft
(c) fotolia / adam121

Die Gründe für den Wechsel in einer Führungsposition sind vielfältig: Jemand übernimmt eine neue Aufgabe im Unternehmen, eine andere Führungskraft kündigt oder wird gekündigt, ein anderer Mitarbeiter geht in Pension. Auch Krankheit oder Tod können natürlich die Ursache sein.

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Gerade wenn eine Führungskraft relativ rasch und unerwartet ausfällt, wird es für den oder die Nachfolgerin stressig. Es gilt, sich in eine neue Aufgabe – zum Teil auch inhaltlich – einzuarbeiten. Es ist eventuell zum ersten Mal Personalverantwortung zu übernehmen. Und die Zahl der regelmäßigen Überstunden wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht kleiner werden.

Tipps für neue Chefs

Wenn man noch dazu – trotz fachlicher Kompetenz vielleicht als rasch verfügbare „Verlegenheitslösung“ – aus dem eigenen Team zum Chef der Kolleginnen und Kollegen aufsteigt, ist das eine besondere Herausforderung.

Die folgenden Tipps sollen einem neuen Manager eine Orientierung dazu bieten, wie er vom einfachen Mitarbeiter zur herausragenden Führungspersönlichkeit wird.

  1. Überlegen Sie, was Sie an jenen Führungskräften, für die Sie bisher gearbeitet haben, am meisten gestört hat. Und machen Sie es besser.
  2. Suchen Sie das Einzelgespräch mit jedem Ihrer ehemaligen Kollegen. Reden Sie mit den Mitarbeitern über die jeweiligen Erwartungen – aber auch über allfällige Befürchtungen.
  3. Bitten Sie Ihre Teammitglieder um Unterstützung. Und bieten Sie diese Unterstützung auch umgekehrt an, zum Beispiel bei Fortbildungen und Gehaltsverhandlungen.
  4. Machen Sie gleichzeitig klar, dass Sie in Ihrer neuen Rolle nicht dafür da sind, alle Wünsche zu erfüllen. Über allen Entscheidungen steht das Wohl des Unternehmens – das freilich von der Weiterentwicklung, der Leistung und der Zufriedenheit der Mitarbeitenden abhängt.
  5. Versichern Sie sich der Rückendeckung Ihrer eigenen Vorgesetzten: Für die kommenden Vorhaben, die Sie im Rahmen der Beförderung besprechen, muss Ihnen nicht nur das nötige Budget, sondern auch die entsprechende Entscheidungsgewalt eingeräumt werden.
  6. Nehmen Sie ein Führungskräfte-Coaching in Anspruch. Auch wenn Sie der Meinung sind, es ganz allein schaffen zu müssen: Eine Führungsposition innezuhaben – noch dazu mit Personalverantwortung – ist etwas völlig anderes, als geführt zu werden. Man kann aus der passiven Rolle viel über Leadership lernen. Aber man kann es nicht vollständig erlernen.
  7. Suchen Sie sich einen Mentor bzw. eine Mentorin. Das kann eine erfahrene Führungskraft aus demselben Unternehmen sein, aber auch jemand aus Ihrem weiteren Netzwerk. Vielleicht gibt es auch ein Mentoring-Programm für angehende Führungskräfte, an dem Sie teilnehmen können. Das ermöglicht Ihnen die regelmäßige Reflexion Ihrer neuen Aufgabe.
  8. Machen Sie sich darauf gefasst, zu scheitern. Nicht im Großen – bewahre! –, aber immer wieder im Kleinen. Das gehört dazu, wenn Sie Leadership erlernen. Im Idealfall gehen Sie aus jeder Krise gestärkt hervor.
  9. Üben Sie sich in Demut. Ein Team oder gar ein ganzes Unternehmen zu leiten ist kein Auftrag, die Weltherrschaft zu ergreifen. Konzentrieren Sie sich auf jene Ziele, die unter Ihrer Führung zu erreichen sind. Und überlassen Sie es anderen, das (eindeutig) Unmögliche anzustreben.
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Die EU-Kommission hat gestern den European Innovation Act vorgeschlagen. Ziel ist es, Europas innovativste Ideen in Europa zu entwickeln, zu finanzieren und erfolgreich zu skalieren. Als zentrale Initiative der EU-Startup- und Scaleup-Strategie sowie des EU-Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit soll der Vorschlag dazu beitragen, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und die technologische Souveränität der EU zu stärken.
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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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