02.09.2019

Teure Fluktuation – warum sich Mitarbeiterzufriedenheit finanziell auszahlt

Wenn Mitarbeiter gehen und (rasch) Ersatz gefunden werden muss, ist das eine enorme betriebswirtschaftliche Last. Deloitte Österreich hat die Mitarbeiter-Fluktuation als Kostenfaktor untersucht.
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Checkliste für die Kündigung - Mitarbeiter-Fluktuation
(c) fotolia / Viacheslav Iakobchuk

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110 Führungskräfte aus ganz Österreich gaben im Rahmen der Studie „Fluktuation und deren Auswirkung auf Unternehmen“ Auskunft, wobei 20 Prozent der teilnehmenden Unternehmen 1000 oder mehr Leute beschäftigen. Ähnlich wie bei der Kundenpflege stellen die Studienautoren von Deloitte auch in Bezug auf die Mitarbeitenden fest: „Es ist nachhaltiger und kostengünstiger für Unternehmen, in die Bindung ihrer Schlüsselkräfte zu investieren, anstatt sie am Arbeitsmarkt zu suchen.“

+++ Fokus-Channel: Human Resources +++ 

Fluktuation: „Teuer und existenzbedrohend“

Allein die ungewollte Mitarbeiter-Fluktuation betrug zum Erhebungszeitpunkt nämlich rund elf Prozent. Wobei die Kosten pro Neubesetzung einer Stelle – egal ob gewollt oder ungewollt – im Durchschnitt bei etwa 14.900 Euro liegen. Bei Firmen mit weniger als 100 Mitarbeitenden sind die Gesamtkosten mit 13.705 Euro etwas niedriger. Für Konzerne mit über 1.000 Mitarbeitenden steigen diese Kosten dafür um ein Viertel auf bis zu 17.159 Euro.

Österreich: Fluktuationsrate seit 2016 verdoppelt

Zudem kommt Deloitte zum Schluss, dass die Fluktuationsraten in Österreich steigen: Gegenüber 2016 ging die Gesamtquote von 7,3 auf 15,7 Prozent nach oben. Insbesondere Schlüsselkräfte sind stark betroffen: Im Vorjahr lag deren Fluktuation bis zum Ende des dritten Quartals im Bereich von 25 Prozent. Die Untersuchung bringt es in diesem Sinn auf den Punkt, wenn festgestellt wird: „Der Abgang von qualifizierten Schlüsselkräften kann existenzbedrohende Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen haben.“

25- bis 34-Jährige extrem in Bewegung

Die Arbeitgeber sollten vor allem ihre Vertriebsmitarbeiter im Auge behalten. In diesem Bereich lag die Fluktuation bei 22 Prozent, gefolgt von der IT, wo die Gefahr des Absprungs mit elf Prozent allerdings „nur“ halb so hoch ist. Es folgen die Bereiche Logistik und Technik (je zehn Prozent), Finanzen und HR (je neun Prozent), sowie Marketing und Assistenz (je fünf Prozent). Interessant sind auch die Erkenntnisse zur Altersstruktur: Die Gruppe der 25- bis 34-Jährigen ist mit beeindruckenden 64 Prozent am stärksten in Bewegung. Darauf folgen die 34- bis 44-jährigen Fachkräfte mit einer Fluktuationsrate von 29 Prozent.

Was die Austrittsgründe angeht meint fast ein Fünftel der Befragten, dass Mitarbeitende mit der jeweiligen Führung unzufrieden waren, wenn sie kündigen. Ähnlich starke Erwähnung als möglicher Kündigungsgrund finden zu niedrige Gehälter sowie mangelnde Aufstiegsmöglichkeiten. Nur jede zehnte Führungskraft glaubt, dass die Art oder die Inhalte der Arbeiten die Fluktuation antreiben.

Mitarbeiterzufriedenheit als Knackpunkt

Nachdem auf Basis der Erhebung klar wird, wie wichtig die Mitarbeiterzufriedenheit aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist, fragte Deloitte auch entsprechende Fördermaßnahmen ab: Weiterbildung und eine „verstärkte Mitarbeiterorientierung“ in den betrieblichen Abläufen sehen 18 Prozent der Studienteilnehmer als bedeutend. Es folgen Führungskräfte-Entwicklungsmaßnahmen und Teambuilding mit 17 bzw. 16 Prozent. In neun Prozent der Unternehmen wird die Mitarbeiterzufriedenheit nicht bewusst gefördert, weitere neun Prozent nennen v.a. finanzielle Anreize. Am Problembewusstsein dürfte in diesem Sinn noch gearbeitet werden.

⇒ Zur Deloitte-Studie

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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