20.04.2016

Expansion: Mitarbeiter-App Eyo wird Staffbase

Vor weniger als einem halben Jahr wurde die Mitarbeiter-App Eyo gelauncht. Für die internationale Expansion wurde nun der Name auf Staffbase geändert. Der Brutkasten sprach mit Peter Kubesch, der das Unternehmen in Österreich vertritt.
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(c) Eyo: Der "Staff" hinter Staffbase.

Der Launch ist erst ein paar Monate her. Internationale Firmen wie Siemens und Heineken waren von Beginn an dabei. Seitdem kommen laufend Kunden dazu, von Kleinunternehmen bis Großkonzernen. Um international weiter expandieren zu können, musste nun aber ein neuer Name her. Der Grund dafür ist eher profan: „Eyo“ war in einigen Ländern bereits vergeben. Kubesch freut sich über den neuen Namen: „Für viele Kunden hatte der Name Eyo keinen Bezug zum Produkt. ‚Staffbase‘ ist, auch international, besser nachvollziehbar“. Nun ist das Startup bereit, seine App auch in den USA anzubieten.

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Ein Intranet ohne fixe Arbeitsplätze

Die App vernetzt die Mitarbeiter eines Unternehmens über deren Smartphones. Gerade für Betriebe, deren Belegschaft nicht am Schreibtisch arbeitet, erleichtert das die Kommunikation enorm. Dabei sind alle Teile des Unternehmens einbezogen. „Wenn etwa ein Mitarbeiter des Reinigungsteams sieht, dass eine Lampe nicht funktioniert, geht die Information sofort an den Haustechniker“, sagt Kubesch. Bei einem seiner Kunden habe die App inzwischen zur Gänze das Intranet ersetzt.

Plugins für alle Zwecke

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(c) Eyo

Staffbase ist dabei sehr flexibel. Unternehmen können das Programm individuell adaptieren und wählen, welche Plugins sie verwenden und welche nicht. Und derer gibt es viele: So stehen neben dem Newskanal und dem Kalender-Tool etwa auch ein Plugin für Kundenbefragungen, oder eines, das das Uploaden von Videos erleichtert, zur Verfügung. Mit einem Schulungstool kann zum Beispiel eine „Aufgabe der Woche“ an Teams vergeben werden. Auf einfache Weise können innerhalb des Netzwerks kleiner Gruppen gebildet werden, sodass Informationen auch nur an jene gelangen, die sie betreffen.

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„Positiv gemeint: idiotisch einfach“

Droht die App bei so vielen Plugins unübersichtlich zu werden? Nein, sagt Kubesch, denn man müsse ja nur jene Funktionen installieren, die man auch verwendet. Die App sei „positiv gemeint, idiotisch einfach zu bedienen“. Seinen Kunden empfiehlt er jedenfalls klein anzufangen. Sein erster Kunde etwa habe am Anfang nur den Newskanal genutzt, mit dem neue Mitarbeiter und Kunden vorgestellt wurden. Nun füge die Firma ständig neue Plugins hinzu. So kann man dort inzwischen auch Urlaubsanträge via App einreichen.

Für gute Ideen müssen Kunden weniger zahlen

Die Ideen zu den neuen Funktionen kommen vielfach von den Kunden selber. Staffbase versucht, Wünsche gleich umzusetzen. Die Integration eines Kundenbefragungstools kam etwa, weil es sich ein Kunde wünschte. Wenn Staffbase merkt, dass eine Funktion für viele Kunden nützlich sein könnte, muss der Nutzer, der das Plugin angeregt hat, weniger dafür zahlen. Die Entwicklung ist also keineswegs abgeschlossen, sondern geht immer weiter.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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