20.04.2016

Expansion: Mitarbeiter-App Eyo wird Staffbase

Vor weniger als einem halben Jahr wurde die Mitarbeiter-App Eyo gelauncht. Für die internationale Expansion wurde nun der Name auf Staffbase geändert. Der Brutkasten sprach mit Peter Kubesch, der das Unternehmen in Österreich vertritt.
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(c) Eyo: Der "Staff" hinter Staffbase.

Der Launch ist erst ein paar Monate her. Internationale Firmen wie Siemens und Heineken waren von Beginn an dabei. Seitdem kommen laufend Kunden dazu, von Kleinunternehmen bis Großkonzernen. Um international weiter expandieren zu können, musste nun aber ein neuer Name her. Der Grund dafür ist eher profan: „Eyo“ war in einigen Ländern bereits vergeben. Kubesch freut sich über den neuen Namen: „Für viele Kunden hatte der Name Eyo keinen Bezug zum Produkt. ‚Staffbase‘ ist, auch international, besser nachvollziehbar“. Nun ist das Startup bereit, seine App auch in den USA anzubieten.

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Ein Intranet ohne fixe Arbeitsplätze

Die App vernetzt die Mitarbeiter eines Unternehmens über deren Smartphones. Gerade für Betriebe, deren Belegschaft nicht am Schreibtisch arbeitet, erleichtert das die Kommunikation enorm. Dabei sind alle Teile des Unternehmens einbezogen. „Wenn etwa ein Mitarbeiter des Reinigungsteams sieht, dass eine Lampe nicht funktioniert, geht die Information sofort an den Haustechniker“, sagt Kubesch. Bei einem seiner Kunden habe die App inzwischen zur Gänze das Intranet ersetzt.

Plugins für alle Zwecke

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(c) Eyo

Staffbase ist dabei sehr flexibel. Unternehmen können das Programm individuell adaptieren und wählen, welche Plugins sie verwenden und welche nicht. Und derer gibt es viele: So stehen neben dem Newskanal und dem Kalender-Tool etwa auch ein Plugin für Kundenbefragungen, oder eines, das das Uploaden von Videos erleichtert, zur Verfügung. Mit einem Schulungstool kann zum Beispiel eine „Aufgabe der Woche“ an Teams vergeben werden. Auf einfache Weise können innerhalb des Netzwerks kleiner Gruppen gebildet werden, sodass Informationen auch nur an jene gelangen, die sie betreffen.

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„Positiv gemeint: idiotisch einfach“

Droht die App bei so vielen Plugins unübersichtlich zu werden? Nein, sagt Kubesch, denn man müsse ja nur jene Funktionen installieren, die man auch verwendet. Die App sei „positiv gemeint, idiotisch einfach zu bedienen“. Seinen Kunden empfiehlt er jedenfalls klein anzufangen. Sein erster Kunde etwa habe am Anfang nur den Newskanal genutzt, mit dem neue Mitarbeiter und Kunden vorgestellt wurden. Nun füge die Firma ständig neue Plugins hinzu. So kann man dort inzwischen auch Urlaubsanträge via App einreichen.

Für gute Ideen müssen Kunden weniger zahlen

Die Ideen zu den neuen Funktionen kommen vielfach von den Kunden selber. Staffbase versucht, Wünsche gleich umzusetzen. Die Integration eines Kundenbefragungstools kam etwa, weil es sich ein Kunde wünschte. Wenn Staffbase merkt, dass eine Funktion für viele Kunden nützlich sein könnte, muss der Nutzer, der das Plugin angeregt hat, weniger dafür zahlen. Die Entwicklung ist also keineswegs abgeschlossen, sondern geht immer weiter.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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