03.10.2024
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Mit findeR.at sicher in die Online-Geschäftswelt einsteigen

Der neue Online-Marktplatz findeR.at von Raiffeisen Oberösterreich Ventures hilft Unternehmen, ihr Angebot regional zu präsentieren und nutzbar/erlebbar zu machen. Die Plattform ist ideal für Gründer:innen, die ohne Risiko erste Erfahrungen im Online-Business machen möchten.
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Raiffeisen-OÖ Ventures CEOs Robert Preinfalk und Binjamin Sancar | (c) brutkasten | Viktoria Waba

*Dieser Beitrag erschien in Kooperation mit Raiffeisen OÖ Ventures zuerst in der neuen Ausgabe unseres Printmagazins. Eine Downloadmöglichkeit findet sich am Ende des Artikels.


Die digitale Welt bietet Unternehmen neue Möglichkeiten, ihre Produkte und Dienstleistungen einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Sichtbarkeit ist im Online-Business der Schlüssel zum Erfolg – genau hier setzt der neue Online-Marktplatz findeR.at an, der seit Jänner 2024 Startups und KMU den Einstieg in den E-Commerce erleichtert.

Auf der Plattform werden tausende Produkte, egal ob regionale Spezialitäten oder Elektrogeräte, sowie Dienstleistungen angeboten. Zu den Branchen zählen etwa Bauen & Wohnen, Mobilität, Gesundheit & Sport, Freizeit oder Gastro & Tourismus.

„Mit findeR.at haben wir eine digitale Möglichkeit eines Lebens und Wirtschaftsraums geschaffen, wo wir beide Welten gleichermaßen bedienen können“, so Raiffeisen-OÖ-Ventures-CEO Robert Preinfalk.

Was findeR.at Unternehmen bietet

Für Startups und KMU ist findeR.at ideal, um neue Geschäftsideen zu testen und einen ersten Schritt im E-Commerce zu unternehmen. Die Plattform ist jedoch weit mehr als ein OnlineMarktplatz: Raiffeisen OÖ Ventures bietet technische Infrastruktur und unterstützt bei rechtlichen und administrativen Herausforderungen. So wird über findeR.at beispielsweise der Anfrage-, Kauf- und Zahlungsprozess einfach, übersichtlich und sicher abgewickelt.

Gründer:innen können auch ohne viel Zeitaufwand sofort losstarten. Mit nur wenigen Klicks kann ein Firmenprofil erstellt werden, über ein Dashboard wird zudem ein schneller Überblick über Bestellungen und Anfragen geboten. Mit einem eigenen Angebots-Manager können ohne großen Zeitaufwand die passenden Kund:innen gewonnen werden. Auch individuelle Betreuung wird geboten: Über einen persönlichen E-Commerce-Check erhalten Unternehmen individuelle Empfehlungen zur Optimierung.

Die Preise für die Nutzung bewegen sich je nach Version zwischen 38 und 178 Euro monatlich. In Kooperation mit Raiffeisen Oberösterreich wird zudem ein spezielles Gründerpaket angeboten. „Dadurch ermöglichen wir es ohne finanzielles Risiko, digitale Geschäftsmodelle, Customer Journeys und Use Cases zu entwickeln und zu vermarkten“, so Raiffeisen-OÖ-Ventures-CEO Binjamin Sancar.

Regionalität, Nachhaltigkeit und Erreichbarkeit

Über findeR.at können Startups und KMU gezielt Kund:innen in ihrer unmittelbaren Umgebung ansprechen. Dies erhöht nicht nur die Relevanz der eigenen Angebote, sondern sorgt auch für kurze Lieferketten und hat somit auch einen positiven Impact auf die Umwelt. Neben der regionalen Wertschöpfung profitieren Unternehmen durch den direkten Kontakt. „Wir laden alle Unternehmen, egal ob groß oder klein, ein, mitzumachen – uns erreicht man direkt und unkompliziert. Diese Nähe steht in unserer DNA“, so Sancar abschließend.


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15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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