20.09.2023

Mit Export zum Erfolg: Dieser Logistikpartner macht Expansion für Startups lukrativ und leistbar

Vor allem Startups und Jungunternehmen zögern oft vor dem Schritt über Ländergrenzen. Warum man vor der Expansion keine Angst haben muss und welcher Logistikpartner nicht nur Kosten spart und Risiken minimiert, sondern auch Exportstrategien bereitstellt.
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UPS kennt Anliegen von Startups, KMUs und Großunternehmen. (c) UPS
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Startup-Gründer:innen sind Weltveränderer – getrieben von Träumen, Neugier und Ambitionen. Ein Traum vieler Gründer:innen: Irgendwann über Ländergrenzen zu expandieren – und das am besten möglichst sicher und mit Gewinngarantie.

Wenn Startups expandieren und ihr Produkt in noch mehr Märkten anbieten, oder einfach ihren Heimatmarkt mit Vertrauen, Sicherheit und Pünktlichkeit versorgen wollen, braucht es vor allem eines: Den richtigen Lieferpartner.

brutkasten hat mit Expert:innen von UPS und dessen Kunden Loxone gesprochen und verrät, warum heimische Unternehmen mit dem weltweiten Logistiker kooperieren sollten und wie sich internationales Wachstum sicher und risikoarm erreichen lässt.

In ihrem Video zeigen Loxone und UPS, wie einfach und sicher weltweite Lieferungen möglich sind.

UPS beschleunigt Expansionsvorhaben für Startups

Dass eine durchdachte und sichere Exportstrategie tatsächlich den Unternehmensumsatz ankurbeln kann, weiß der langjährige UPS-Kunde Loxone: Das SecureTech-Unternehmen mit Hauptsitz in Oberösterreich will sich als Weltmarktführer für sichere, energieeffiziente Gebäude etablieren – mit Fokus auf Smart Home Hard- und Software. Für Loxone mündete die Partnerschaft mit dem Logistikexperten in einer erfolgreichen Expansion.

Mit der richtigen Strategie, einem vertrauensvollen Partner und ein bisschen Fingerspitzengefühl gelingt die Internationalisierung schnell und komplikationsarm. UPS bietet dafür vielfältige Logistiklösungen. Von welchen UPS-Vorteilen auch hiesige Startups, KMUs und Großunternehmen profitieren können, gibt es hier im Überblick:

#1 UPS bietet ein weltweites Liefernetz und hohe Flexibilität

“Von einem Tag auf den anderen hatten wir Zugriff auf ein weltweites Logistiknetz und konnten sofort weltweit Pakete innerhalb kurzer Zeit zustellen”, sagt Andreas Hetzendorfer, Chief Procurement Officer (CPO) von Loxone. Aktuell beliefert der UPS nämlich über 220 Länder weltweit. “Wir haben uns über unser Wachstum kaum Gedanken machen müssen – und beliefern mittlerweile über 100 Länder”, erklärt Thomas Hellauer, Head of Supply Chain Management. “Das geht nur mit einem starken Partner wie UPS, der sich in Sachen Export um alles kümmert.”

#2 UPS übernimmt Zollabwicklung, verbessert Cashflow und mindert Kosten

UPS zählt nun schon über 100 Jahre Erfahrung in Logistik und ist heute sogar der größte Zollagent weltweit. Mit ihren Zoll-Optimierungsstrategien greifen die UPS-Expert:innen ihren Kunden unter die Arme: UPS hilft dabei, Sendungen über Grenzen zu klassifizieren, Freihandelsabkommen richtig zu nutzen und Zollausgaben zu minimieren. Damit optimiert UPS nicht nur das grenzüberschreitende Liefermanagement, sondern verbessert auch den Cash Flow seiner Partnerunternehmen.

#3 UPS ist pünktlich und sicher – dank neuester Technologien

Vor allem bei über 150.000 Sendungen pro Jahr, die das SecureTech Unternehmen Loxone jährlich abwickelt, müssen Sicherheit und ein Lieferüberblick konstant gegeben sein. UPS hat dafür mehrere Visibility Tools für das Tracken und Managen von Lieferungen entwickelt, mit denen Lieferungen transparent kontrolliert werden können. Für umfangreiche Lieferungen eignet sich das UPS-Tool Quantum View. “Quantum View ermöglicht es uns, den Standort unserer Pakete präzise zu checken, und das mit möglichst wenig Personalaufwand”, erklärt Hellauer von Loxone. Ein weiteres Tool ist My Choice for Business, das das Management von Business-Lieferungen transparenter, flexibler und kontrollierter gestaltet.

#4 UPS holt Lieferungen noch am nächsten Tag

“Es bringt nichts, wenn wir noch so gute Produkte entwickeln, wenn wir die nicht in angemessener Zeit unversehrt zum Kunden bringen”, meint Hellauer weiter. UPS sei dafür die optimale physische Schnittstelle zum Kunden, so der Supply-Chain-Experte. Im Loxone-Lager in Oberösterreich stellt UPS dem SecureTech-Unternehmen einen eigenen UPS-Container zur Verfügung. “Der Container wird täglich abgeholt und kommt noch am selben Tag in die Verteilung, sodass wir auch unsere Kunden in Deutschland schon am nächsten Werktag beliefern können”, beschreibt Hellauer die Zusammenarbeit.

#5 UPS liefert flexibel und nimmt Änderungen noch während der Lieferung entgegen

UPS bietet nicht nur Business-Partner:innen Vorteile in der Abwicklung von Logistik- und Exportanliegen, sondern optimiert auch das Versanderlebnis der belieferten Kundschaft. Über das Tool UPS MyChoice können belieferte Kundinnen während der Lieferung noch Zustelldetails ändern. Dass UPS MyChoice auch Anwendung findet, zeigen Umfrageergebnisse: 43 Prozent der europäischen Verbraucher:innen geben an, während des Transports noch Änderungen an Lieferungen vorzunehmen.*

Expand now!

UPS greift expansionsfreudigen Startups und KMUs unter die Arme und hilft, Hürden bei der Internationalisierung zu meistern. Egal ob zufriedene Kunden, schnelle Lieferungen oder minimierte Kosten – UPS weiß, wo die Geheimnisse erfolgreicher Export- und Importarbeit stecken – und ist bereit, sie mit innovativen Köpfen der österreichischen Startupszene zu teilen. Interessierte Unternehmen können sich schon heute über Kooperationsmöglichkeiten informieren und ihr Expansionsvorhaben noch heute starten. Und das risikoarm und niederschwellig.


*Die UPS-Studie zum Verbraucherverhalten in Europa sowie weitere Umfrageergebnisse findest du hier.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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