11.01.2017

Das große Startup-Glossar: U bis Z

Bei kaum einem anderen Thema werden Anglizismen in einer solchen Dichte und mit einer solchen Selbstverständlichkeit genutzt, wie wenn es um Startups geht. Doch verstehen das auch alle, die neu in der Community (bitte nicht Gemeinschaft) sind? Der Brutkasten packt sich selbst am Kragen (vielleicht auch am Stiefelriemen) und bringt ein halb ernstes Glossar für die ersten Steps im Ecosystem.
/artikel/mit-der-usp-viral-auf-youtube-startup-glossar-u-bis-z
(c) fotolia.com - Feng Yu

Im letzten Teil des Brutkasten-Glossars erklären wir, wie man User gewinnt, die in der VR ihr Weekend verbringen, weil sie das bei Xing und Youtube als Zeitgeist kennengelernt haben, oder so.


A – E | F – J | K – O | P – T | U – Z


U

Unicorn

Bald vier Jahre ist es nun her, dass das Einhorn seinen Weg aus Mythologie und Kinderzimmern in die Businesswelt gefunden hat. 2013 prägte die amerikanische Investorin Aileen Lee den Begriff “Unicorn” für Startups, die mehr als eine Milliarde US-Dollar Wert sind – weil das so selten vorkomme. Seitdem steigt die Zahl der Einhörner jedoch weltweit stetig. Die Population wächst so stark, dass Kritiker vor einer Blase warnen, die irgendwann platzen wird (die Formulierung klingt seltsam bekannt aus anderen Bereichen, oder?). In Österreich indessen, ist bislang noch kein Unicorn entstanden. Das schränkt die Founder und Politiker hierzulande aber nicht in ihrem Optimismus ein. Staatssekretär Mahrer glaubt sogar an ein österreichisches EduTech-Unicorn. Wer auf österreichischem Staatsgebiet eines sichtet, ist angehalten, es dem Brutkasten zu melden.

User

“Anwender”, “Benutzer” oder kurz “Nutzer” – wer in der Startup-Welt würde schon solche old-fashioneden Worte usen?

USP

Jedes Startup hat sie nach eigenen Angaben: die Unique Selling Proposition (USP). Das Alleinstellungsmerkmal gehört schließlich irgendwie zur Startup-Definition dazu. Im Reality-Check zeigt sich dann aber häufig, dass das Produkt oder die Dienstleistung vielleicht doch nicht ganz so einzigartig und mega-innovativ ist. Der Brutkasten bringt daher die ultimative USP-Checkliste (die folgenden Fragen sind mit Nein zu beantworten):

  • Gibt es das Produkt oder die Dienstleistung schon mit einem anderen Design?
  • Gibt es das Produkt oder die Dienstleistung schon mit einer anderen Marketingstrategie?
  • Gibt es das Produkt oder die Dienstleistung schon in einem anderen Land?
  • Gibt es das Produkt oder die Dienstleistung schon mit anderen Nebenfunktionen?
  • Kurz: Gibt es das Produkt oder die Dienstleistung schon?

Anmerkung: Es waren im Laufe der Geschichte schon sehr viele Unternehmen mit einem Produkt oder einer Dienstleistung erfolgreich, die sie nicht selbst erfunden haben. Die USP ist also, empirisch gesehen, keine Voraussetzung für Erfolg. Sie sollte aber gegeben sein, wenn man mit seinem Produkt oder seiner Dienstleistung den Markt disrupten und nicht nur erobern will.


V

VC

Der VC (venture capitalist) investiert, weil er eine Idee gut findet. Er glaubt zwar, dass etwas daraus werden wird, kann es aber noch nicht wissen. Auf deutsch übersetzt man ihn mit Risikokapitalinvestor. Dabei bedeutet das englische Wort “venture” nicht nur “Wagnis” sondern auch “Unternehmen” oder “Projekt”. Liegt also im Deutschen die Betonung auf der Gefahr (VCs, die Extremsportler der Business-Welt, holen sich den Kick), steht im Englischen semantisch die Unternehmungslust im Vordergrund (VCs als lustige Wochenendausflügler, die sich den Spaß etwas kosten lassen). Vielleicht liegt es ja an diesem feinen Unterschied, dass es hierzulande verhältnismäßig viel weniger VCs gibt als im englischsprachigen Ausland.

viral

Eigentlich klingt die Metapher, dass sich etwas wie ein Virus verbreitet, nicht sehr schmeichelhaft. Und doch hat sich der Begriff für auf Social Media besonders erfolgreiche Beiträge durchgesetzt. Jeder will, dass sein Content viral wird, um insgesamt mehr Reichweite, oder besser: Reach, zu erlangen. Denn mit der Reach kommen die User, mit den Usern die Traction und mit der Traction der Umsatz (Turnover hat sich erstaunlicherweise noch nicht durchgesetzt).

VR

Die Virtual Reality (VR) hat schon ziemlich lange eine große Zukunft. Bereits als noch niemand an die Möglichkeit von Smartphones und mobilem Internet dachte, wurde das Thema in zahlreichen Science-Fiction-Filmen und -Serien behandelt und alle Welt ging davon aus, dass die VR bald ein integraler Bestandteil des Alltags werden würde. Tatsächlich gibt es inzwischen einige Anwendungsgebiete – vor allem in der Industrie. Hier wird etwa Augmented Reality, also das Einfügen von VR-Elementen in reale Umgebungen, immer wichtiger. Im Alltag hat sich VR dann aber bislang doch noch nicht durchgesetzt (nicht einmal im Porno-Bereich). Doch wie schon seit geraumer Zeit gibt es auch derzeit Founder, die sich sicher sind, dass es jetzt aber wirklich soweit ist. Wir werden es sehen…


W

Web

Das Internet – unendliche Weiten. Wir schreiben das Jahr 2017. Unzählige mutige Founder reisen immer weiter in die Untiefen des World Wide Web, um neue Geschäftsmodelle zu entdecken. Dabei zeigt sich: Man kann alles, wirklich alles, online machen. Das heißt nicht, dass potenzielle Kunden auch alles online machen wollen. Aber es geht. Und deswegen findet sich für alles ein Founder, der es versucht. Für zukünftige Gründer auf Ideensuche hat der Brutkasten noch drei Vorschläge:

  • Der Online-Babysitter: Die Zeiten, in denen man eine physisch anwesende Person als Aufsicht für den Nachwuchs gebraucht hat, sind vorbei. Der uSitter macht es möglich. Mit modernster 3D-Streaming- und Robotertechnologie kann er das Kind virtuell bespaßen und es sogar wegzerren, wenn es versucht, in die Steckdose zu greifen. Er erkennt, ob die Windel gewechselt werden muss (Windelwechselautomatik nicht im Basispackage inkludiert), oder ein Fläschchen zubereitet und verabreicht werden soll. Der Preis in der Höhe eines Mittelklasseautos sollte potenzielle Kunden nicht abschrecken.
  • Der Online-Drogenexzess: Mittels fortschrittlicher Augmented Reality-Technolgie werden mit DrugstR Halluzinogene und andere beliebte Drogen simuliert. Der persönliche Rausch-Assistent verfeinert die User-Expierience mit unerwarteten “Surprise-Flashes” und der patentierten Verfolgungswahn-Funktion. Das beste daran: Alles ist hundertprozentig legal. Vorsicht: Suchtgefahr!
  • Der Online-Badeurlaub: Warum aufwändig hunderte Kilometer zu einem schönen Meeresstrand reisen, wenn man das Ganze auch bequem von zuhause aus erledigen kann? Mit Beacho bekommt man die volle Strand-Experience, inklusive schreiender Kinder und Sonnenschirmverkäufer, mit VR-Technologie innerhalb der eigenen vier Wände. Ein UV-Strahler sorgt für realitätsnahe erhöhtes Hautkrebsrisiko und der patentierte Z-Urchin® komplettiert das Strandgefühl mit dem unverwechselbaren Feeling, auf einen Seeigel gestiegen zu sein.

Weekend

Weil es Foundern auf Deutsch nicht bis wenig bekannt ist, hier zum besseren Verständnis der englische Terminus für “Wochenende”: weekend. Das Wort bezeichnet in seiner ursprünglichen Bedeutung die Zeit zwischen Freitag Abend und Montag Früh. Traditionellerweise wird in diesem Zeitraum nicht der Erwerbsarbeit nachgegangen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von “Freizeit”. Dieser Begriff ist vielen Gründern von anderer Seite her bekannt, bieten sie doch Produkte und Dienstleistungen an, die Kunden in ihrer “Freizeit” konsumieren sollen. Founder sind gut beraten, “Freizeit” (etwa in ihrer klassischen Form als “weekend”) auch selbst einmal auszuprobieren, um sich besser in potenzielle Kunden hineinversetzen zu können.

Wifi

Wifi, zu Deutsch “W-LAN” ist in den vergangenen Jahren von der Spitze der Maslowschen Bedürfnispyramide an ihre Basis gewandert. Spiritualisten mahnen indessen zur Vorsicht: “Erst wenn das letzte Katzenvideo auf FB gepostet, der letzte Tweet getweetet und der letzte Snap gesnapchattet ist, werdet ihr merken, dass man Wifi nicht essen kann”, sagte etwa der berühmte Häuptling Bruting Kast.

work hard – play hard

Nach 18 Stunden im Büro mit Meetings, Videokonferenzen, unzähligen beantworteten Mails und dann auch sogar noch einem Teil der Arbeit, die eigentlich zu erledigen ist, hast du es dir verdient: Schlag noch sechs Stunden exzessive Party drauf, um die 24 Stunden eines Tages zu komplettieren, und geh direkt vom Club wieder ins Büro. Wenn du dann im Meeting aufgrund hektischer, nervöser Bewegungen und konstanten Schnupfens schief angeschaut wirst, sag mit einem Augenzwinkern “Work hard – play hard” und jeder weiß: Du bist Teil der Business-Elite.


X

X

Der Buchstabe X kann genutzt werden, um beliebte englische Worte, die mit der Silbe “ex” beginnen, optisch noch cooler zu gestalten. Zum Beispiel: Xperience, Xciting und Xtraordinary. Besonders coolen Startups gelingt ein lukrativer Xit.

Xing

Networken, das wurde an anderer Stelle bereits festgehalten, ist in der Startup-Welt das Um und Auf. Und wie alles, auch das wurde bereits festgehalten, geht das auch online. Innerhalb des deutschsprachigen Raums macht man das am besten mit LinkedIn, ähh… nein, warte… mit Xing. Das Unternehmen mit Sitz in Hamburg hat immerhin rund 10 Millionen User (fast alle in der DACH-Region). Und neben Networking bietet die Plattform auch noch ein paar andere Features.


Y

Y Combinator

Das Programm mit Sitz in Mountain View, Silicon Valley (ja, da wo Google seine Zentrale hat), ist der Rolls Royce unter den Accelerator-Programmen. Wenn ein Startup aufgenommen wird, muss es sieben Prozent seiner Anteile abgeben. Und das scheint sich für beide Seiten auszuzahlen: Bislang wurde in über 900 Startups jeweils in der Anfangsphase investiert, darunter etwa Dropbox, Airbnb und reddit. Dabei werden von Y Combinator im Normalfall mittlere zweistellige Millionenbeträge eingebracht. Bei österreichischen Accelerators von einer anderen Größenordnung zu sprechen, wäre da wohl noch eine maßlose Untertreibung. Aber immerhin: Mit Bitmovin hat es ein österreichisches Startup in den Y Combinator geschafft.

youtube

Es ist das klassische Beispiel für gutes Timing und besseres Marketing: Eigentlich war die Idee hinter Youtube nicht übermäßig originell (Videos online ansehen – woahhh). Auch programmiererisch dürfte es keine riesige Herausforderung gewesen sein, die Plattform auf die Beine zu stellen. Aber jeder, verdammt nochmal jeder, nutzt Youtube. Ständig. Ach wenn, ach wenn, ach wenn man nur selbst mal im richtigen Moment an sowas denken würde…


Z

Zeitgeist

Ok, dieses Wort passt überhaupt nicht in dieses Glossar. Aber das ist es eigentlich, worum es bei Startups geht: Darum nämlich, den Zeitgeist zu erkennen und zu nutzen. Darum, das Produkt zu kreieren, das die Leute morgen brauchen. Alle, die erfolgreich sind, haben genau das geschafft. Darum endet das Glossar mit diesem Begriff. Und jetzt gehen wir alle schlafen.


A – E | F – J | K – O | P – T | U – Z


Deine ungelesenen Artikel:
13.09.2024

Notariatskammer vs. notarity: Erstinstanzliches Urteil ist da

Nach einer Klage der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity im vergangenen Herbst wurde nun das Urteil in erster Instanz verkündet. Es ist noch nicht rechtskräftig.
/artikel/notariatskammer-vs-notarity-erstinstanzliches-urteil-ist-da
13.09.2024

Notariatskammer vs. notarity: Erstinstanzliches Urteil ist da

Nach einer Klage der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity im vergangenen Herbst wurde nun das Urteil in erster Instanz verkündet. Es ist noch nicht rechtskräftig.
/artikel/notariatskammer-vs-notarity-erstinstanzliches-urteil-ist-da
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Das große Startup-Glossar: U bis Z

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Das große Startup-Glossar: U bis Z

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Das große Startup-Glossar: U bis Z

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Das große Startup-Glossar: U bis Z

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Das große Startup-Glossar: U bis Z

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Das große Startup-Glossar: U bis Z

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Das große Startup-Glossar: U bis Z

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Das große Startup-Glossar: U bis Z

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Das große Startup-Glossar: U bis Z