12.08.2015

Mit dem SunnyBAG in der Tasche werden Smartphone & Co von der Sonne geladen

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(c) SunnyBAG: Stefan Ponsold (in der Mitte) mit dem Sunnybag-Team

Menschen, die keinen fixen Büro-Alltag haben oder grundsätzlich viel unterwegs sind, kennen das Problem: Irgendwann ist der Akku von Smartphone, Tablet und anderen technischen Geräten leer – und wenn man das Ladegerät nicht vergessen hat, dann scheitert das Aufladen meist daran, dass sich keine Steckdose in der Nähe befindet. Das SunnyBAG PowerTAB will dieses Problem lösen und hat dafür eine Crowdfunding-Kampagne auf Kickstarter gestartet. Drei Tage läuft die Aktion noch, die Fundinggrenze ist bald um ein sechsfaches überschritten worden. Zum Aufladen wird kein Strom benötigt, sondern Sonnenenergie.

Mit dem großen Erfolg der Kampagne hat Gründer Stefan Ponsold aus Graz nicht gerechnet. Er beantwortet dem Brutkasten nachfolgend ein paar Fragen und klärt auf, wie das SunnyBAG vor allem auch Menschen in Afrika helfen kann.

Wie funktioniert das SunnyBAG? 

Unsere Produkte einfach an einen sonnigen Platz stellen (z.B. im Freien oder direkt beim Fenster) und schon wird Sonnenenergie in elektrische Energie umgewandelt. Diese wird dann in einem Akku gespeichert. Über diesen Akku können schließlich via USB-Ausgang mobile Geräte wie Smartphones, Tablets, Wearables, etc. geladen werden.

Muss es sonnig sein, damit man laden kann, oder wird Energie für später gespeichert?

Je mehr Sonne, umso besser. In direkter Sonne ist das PowerTAB in circa fünf Stunden komplett aufgeladen. Bei bewölktem Himmel dauert es deutlich länger. Es muss aber nicht unbedingt sonnig sein.

Eure Gründungsstory – wie kam es zur Idee von SunnyBAG? Und wie ist das Team aufgebaut?

„Ein Alltagsproblem umweltfreundlich lösen!“ – diese Problemstellung im Zuge meines Studienprojektes im Jahr 2008 war die Initialzündung für die Idee zu SunnyBAG. Das Problem eines leeren Akkus bei Smartphones, Tablets oder Digitalkameras kennt jeder. Mit SunnyBAG haben wir hierfür eine sichere, saubere und leistbare Lösung gefunden. Das Team hat sich über die Jahre aufgebaut und ist sehr interdisziplinär.

Wie lange hat dann die Entwicklung gedauert? Gab es finanzielle Unterstützung? 

Die Entwicklung des PowerTABs zum Beispiel (das noch bis Sonntag mit einer Kampagne auf Kickstarter vertreten ist) hat zehn Monate gedauert. Und, ja, wir haben in den letzten fünf Jahren immer wieder kleinere Förderungen (AWS, SFG, FFG) erhalten.

Das PowerTAB

Der Weg in die Selbstständigkeit, ist nicht selbstverständlich – wolltest Du immer schon dein eigener Chef sein?

Jein. Nach meinem Studium Innovationsmanagement hatte ich dann aber den Mut dazu. 😉

Ihr arbeitet auch mit „Ärzte ohne Grenzen“ zusammen, wie kam es dazu? Und, wie könnte SunnyBAG Menschen in Afrika helfen?

Wir haben einfach direkt angefragt. Nach dem ersten Präsentationstermin gab es dann auch gleich einen größeren Auftrag. Seit Anfang des Jahres werden unsere Systeme in Afrika eingesetzt, um Micro-Businesses aufzubauen. Die geringen Investitionskosten in unser PowerTAB werden in den ersten 30 Tagen amortisiert, danach verdienen die Menschen bereits ihr eigenes Einkommen.

Planst Du eigentlich in Graz zu bleiben? Österreich der richtige Ort zum Gründen?

Ja, auf jeden Fall! Graz ist unsere Stadt! Die SFG (Steirische Wirtschaftsförderung) unterstützt uns tatkräftig – einen besseren Partner kann man sich nicht wünschen. Österreich ist, auch wenn es in Europa zur Zeit eher schwieriger ist, sehr gründerfreundlich – vor allem die aktuellen Maßnahmen von Staatssekretär Mahrer und die Programme der AWS (Österreichische Wirtschaftsförderung) sehe ich als essenziell, damit die kleinen Start-Ups von heute die großen Unternehmen der Zukunft werden können.

Danke!

Bildquelle: SunnyBAG

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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