24.04.2018

Mit dem falschen Timing hilft der beste Pitch nichts

Experten-Tipp. Fundraising-Experte Florian Kandler erklärt unter anderem, warum man mit dem Fundraising werde zu früh, noch zu spät beginnen darf.
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Startup Report Austria 2018
(c) Valerie Voithofer: Startup Report Austria Mastermind Florian Kandler

Wenn du zu früh, zu spät oder zu unfokussiert mit dem Fundraising beginnst, schmälerst du deine Erfolgschancen beträchtlich. Hier ein paar Tipps und eine kleine Orientierung zu den vier Phasen des Fundraisings und ihrem optimalen Timing.

+++ “Bring die Investoren dazu, dich zu jagen” +++

Zu spät beginnen

Wer zu spät mit dem Fundraising beginnt, endet schnell mit dem Rücken zur Wand: dir geht die Zeit und das Geld aus – du brauchst das Investorengeld schon „morgen“, oder du bist gezwungen, die Entwicklung zurückzufahren – der Fortschritt droht zu stagnieren. Was deine Chancen auf eine Finanzierung weiter reduzieren würde. Mit dem Rücken zur Wand mit Investoren zu verhandeln endet selten in einem guten Deal. Deine Position ist schwach um gute Konditionen zu verhandeln. Und manche Investoren schließen aus deiner misslichen Lage, dass du nicht imstande bist, Investoren zu finden – eine „Red Flag“, ein Risikosignal, das sie Abstand nehmen lässt.

Zu früh beginnen

Rechtzeitig mit dem Fundraising zu beginnen ist wichtig (siehe voriger Punkt). Aber auf die falsche Art zu früh zu beginnen, kann auch in die Sackgasse führen! Und zwar, wenn du über einen längeren Zeitraum hinweg versuchst Investoren zu kontaktieren, auf jedem Pitch-Event pitchts, und sonst auch recht „sichtbar“ bist – jedoch: mit derselben (!) Story ohne dass sofort ersichtlich ist, welche Fortschritte ihr erzielt habt. Das macht den Eindruck, ihr würdet am Stand treten, verzweifelt versuchen Investoren zu finden, es aber nicht schaffen. Zack: die nächste „Red Flag“. Gruppendynamischer Horror: wenn ein Investor meint, dass euch kein anderer Investor will – dann will er selbst schon gar nicht.

Das richtige Timing

So solltest du es angehen: Teile den Fundraising-Prozess in „Vorbereitung“ und „Umsetzung“. Die Umsetzung umfasst drei Phasen: das Kontaktieren von Investoren mit deinem Pitch; das Treffen der Investoren; und der Abschluss des Investmentvertrags. Plane dafür mindestens 10-20 Wochen ein. 2-4 fürs Kontaktieren der Investoren, 4-12 für die Meetings und Folge-Meetings. Und 4-8 für die Detailverhandlungen und den Abschluss des Vertrags.

Bevor du in die Umsetzung gehst, vernachlässige in der Vorbereitung einen wichtigen Punkt nicht! Erstelle eine starke, ausreichend lange Liste von Investoren, die du kontaktieren möchtest, die zu deinem Startup (Ort, Phase, Branche, Finanzierungsbedarf) passen! Das ist viel Arbeit – aber nur diese lange und gut recherchierte „Target List“ wird es dir ermöglichen, sobald du in die Umsetzungs-Phase gehst, in kurzer Zeit genügend Investoren gleichzeitig anzusprechen. So kannst du in eine starke Verhandlungsposition kommen, in der du mehrere interessierte Investoren hast, und zügig einen guten Deal abschließen!

Mit seiner Fundraising Masterclass gibt Florian Kandler Startups einen ganz genauen Einblick und begleitet sie im Prozess des Kapital-Aufstellens. Weitere Informationen zum aktuellen Durchgang und die Chance für Brutkasten-Leser, an ein Ticket im Wert von 597 Euro zu kommen, gibt es hier. PS: Auch bei der Anmeldung zählt das Timing 😉

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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