14.04.2022

Jetzt mitmachen: Wie Gründer:innen mit dem brutkasten aufs Fifteen Seconds Festival kommen

Das Fifteen Seconds Festival wird dieses Jahr vom 9. bis 10. Juni 2022 in Graz über die Bühne gehen. Als offizieller Medienpartner vergibt der brutkasten nach dem Prinzip von "first come, first served" jeweils zwei Festival-Pässe an 50 Startup-Gründer:innen.
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© Fifteen Seconds | Niki Pommer
kooperation

Inspiration, Wissenstransfer und Networking: Zu Beginn des Sommers vereint das Fifteen Seconds Festival in Graz 10.000 neugierige Geister im Herzen von Europa, um gemeinsam den Funken menschlicher Kreativität zu entzünden und Lösungsansätze auszutauschen.

Erstmals sowohl in der Stadthalle Graz wie auch an den beliebtesten Locations der Innenstadt, die im Herbst 2021 ihr Debut am Event gefeiert haben. Für die achte Ausgabe des Festivals kuratiert das Speaker & Program Management von Fifteen Seconds das Lineup zu zehn Main Topics – Megatrends, die die Welt in den nächsten Jahren prägen werden. Es werden rund 150 internationale Speaker:innen von Unternehmen wie Kickstarter, Dior, Ogilvy, Ben & Jerry’s, Pantone oder Oatly in Graz erwartet.

Tickets für Gründer:innen mit skalierbaren Geschäftsmodell

Der brutkasten vergibt als offizieller Medienpartner jeweils zwei Festival-Pässe an 50 Startup-Gründer:innen zum Fifteen Seconds Festival am 9. und 10. Juni 2022 in Graz. Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktion ist ein skalierbares Geschäftsmodell. Die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip von first come, first served und endet spätestens am 19.04. um 23:59 Uhr. Sichere dir jetzt deine zwei kostenlosen Festival-Pässe und werde Teil von Europas Festival für Innovation und Kreativität mit 150 internationalen Speaker:innen und 10.000 neugierigen Geistern.

+++ Jetzt mitmachen und mit dem brutkasten aufs Fifteen Seconds Festival kommen +++

“Das Fifteen Seconds Festival bietet Gründer:innen die Möglichkeit, sich erfolgskritisches Wissen zu den heuer im Fokus stehenden zehn Themenschwerpunkten anzueignen – allesamt Megatrends, die die kommenden Jahre prägen werden. Zudem ist es die wohl beste Möglichkeit im DACH-Raum, internationale Kontakte in dieser Qualität und Quantität binnen 48 Stunden an einem Ort knüpfen zu können“, so Stefan Stücklschweiger Co-Founder & CEO Fifteen Seconds.

Die 10 Main Topics des Fifteen Seconds Festival kommen

Auch dieses Jahr bietet das Festival wieder ein breites Rahmenprogramm, wobei es zehn Main Topics gegeben wird. Hier ein Überblick über die Themenbereiche:


Circular Economy | Remanufacturing, Refurbishing, Recycling – welchen Impact hat das Schließen von Material- und Energiekreisläufen für eine nachhaltige Zukunft?

Smart City | Innovation findet Stadt: Wie können wir den urbanen Raum effizienter, technologisch fortschrittlicher, grüner und sozial inklusiver gestalten?

Plant-Based | Klimaschutz? Ethik? Gesundheit? Die Motive für pflanzenbasierte Ernährungskonzepte sind vielfältig. Grund genug, sie genauer zu beleuchten.

Female Leadership | Wie können wir die Wirtschaftswelt der Gegenwart fair ummodellieren und das Ungleichgewicht in der Entscheidungsgewalt austarieren?

Green Tech | Sind grüne Zukunftstechnologien unser stärkster Trumpf im Kampf gegen die Klimakatastrophe? Welche Lösungen haben dabei das größte Potenzial?

Universal Design | Gestaltung inklusive: Wie gelingt es, Produkte, Geräte, Umgebungen und Systeme so zu designen, dass sie möglichst jeder Mensch nutzen kann?

Mobility | Postfossil, autonom und vernetzt. Wie wird die Mobilität der Zukunft Organisationen, die Gesellschaft und das Leben des Einzelnen verändern?

Web3 | Die nächste Generation des Internets rollt an. Gebaut auf der Blockchain, stellt es Dezentralisierung und Token-basierte Wirtschaft in den Mittelpunkt.

Ungendered Lifestyle | Ist das binäre Geschlechtermodell ein Relikt der Vergangenheit? Was bedeutet das für Bereiche wie Ausbildung, Berufswahl und Kindererziehung?

Social Networks | Das Dilemma mit den sozialen Medien: Wir alle nutzen sie, gleichzeitig machen sie uns kaputt und bedrohen moderne Demokratien. Wie geht’s weiter?


Was das Fifteen Seconds Festival 2022 seinen Gästen bieten wird

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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