18.02.2026
CYBERSECURITY

Mit Blick auf NISG 2026: techbold geht Partnerschaft mit Cyber Trust Austria ein

Techbold geht eine Partnerschaft mit der Cyber Trust Austria ein. Gemeinsam will man mittelständische Unternehmen bei regulatorischen Herausforderungen unterstützen.
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V.l.n.r.: Ralph Scott-Wenighofer, CSO techbold; Mathias Mödler, CTO techbold; Thomas Stubbings, Geschäftsführer der Cyber Trust Services GmbH. | © techbold/Marin Lazarov

Lange lässt techbold heuer nicht auf erste Neuigkeiten warten. Wer das Wachstum des 2015 gegründeten IT-Dienstleisters verfolgt, hätte durchaus mit einer weiteren Übernahme rechnen können. Insgesamt 18 Unternehmen hat techbold seit seiner Gründung akquiriert und in die Techbold Secure IT GmbH integriert (brutkasten berichtete).

Sicherheitsniveau bei KMU erhöhen

Diesmal jedoch steht keine Expansion durch Zukauf im Vordergrund, sondern eine strategische Partnerschaft: Gemeinsam mit Cyber Trust Austria will techbold Unternehmen auf verschärfte regulatorische Anforderungen vorbereiten. 

Ziel der Zusammenarbeit sei es, “kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gezielt bei der Umsetzung regulatorischer Cybersecurity-Anforderungen – insbesondere im Hinblick auf das NISG 2026 [Anm.: kurz für Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz] – zu unterstützen und deren Sicherheitsniveau nachhaltig zu erhöhen”, heißt es in einer Presseaussendung.

„Das Cyber Trust Austria Label ermöglicht Unternehmen, nach außen sichtbar zu machen, dass Cybersicherheit einen hohen Stellenwert in ihrer Organisation hat und essenzielle Maßnahmen umgesetzt wurden“, erklärt Mathias Mödler, CTO von techbold. „Das zugrunde liegende Assessment ist eine hervorragende Vorbereitung auf die Anforderungen des NISG 2026 und unterstützt Unternehmen dabei, strukturiert und effizient Compliance herzustellen.“

Regulatorische Herausforderungen

Das NISG 2026 tritt mit 1. Oktober 2026 in Kraft. Spätestens dann müssen alle betroffenen Unternehmen die vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt haben. Die zuständige Behörde rechnet mit rund 4.000 bis 5.000 Unternehmen in Österreich, die direkt unter das Gesetz fallen.

Das Regelwerk verpflichtet vor allem mittelständische Betriebe in kritischen Sektoren dazu, verbindliche Cybersicherheitsmaßnahmen einzuführen. Dazu zählen unter anderem Verschlüsselungslösungen, regelmäßige Backups sowie ein strenges System zur Meldung von Sicherheitsvorfällen.

Darüber hinaus müssen Unternehmen ihre gesamte Lieferkette auf potenzielle Sicherheitsrisiken prüfen und technische Standards etablieren, um ihre Dienste widerstandsfähiger gegenüber Cyberangriffen zu machen. Neu ist auch die klare Verankerung der Verantwortung auf Führungsebene: Die Geschäftsführung haftet persönlich für die Umsetzung der Maßnahmen und ist gesetzlich zur regelmäßigen Teilnahme an Cybersicherheits-Schulungen verpflichtet.

Vorbereitung auf NISG 2026

Techbold positioniert sich in diesem Umfeld als Begleiter durch den NISG-Prozess – von der Risikoanalyse bis zur laufenden Absicherung der IT-Infrastruktur. Im Rahmen der Kooperation dient das Cyber Trust Austria Label als standardisierter und anerkannter Nachweis über die Umsetzung wesentlicher Mindestsicherheitsstandards. Das Angebot richtet sich sowohl an direkt betroffene Unternehmen als auch an deren Lieferanten.

„Ich freue mich sehr, techbold als Partner für das Cyber Trust Austria Label gewonnen zu haben. Mit seiner ausgeprägten Cybersecurity-Expertise passt techbold ideal zu unserem gemeinsamen Anspruch, mittelständische Unternehmen praxisnah auf NISG 2026 und DORA vorzubereiten”, kommentiert Thomas Stubbings, Geschäftsführer der Cyber Trust Services GmbH, die Zusammenarbeit.

Anmerkung: Mit DORA ist der sogenannte „Digital Operational Resilience Act“ gemeint. Die EU-Verordnung soll die IT-Sicherheit im Finanzsektor stärken.

2025: Personelle Veränderungen bei techbold

Gegründet wurde techbold von Damian Izdebski, der das Unternehmen auf sichere IT-Systeme für mittelständische Unternehmen ausrichtete. Im April 2025 gab Izdebski nach rund zehn Jahren seine Rolle als CEO ab (brutkasten berichtete). Seither führen Gerald Reitmayr und Matthias Stieber die Geschäfte der Techbold Secure IT GmbH. Beide waren zuvor bereits in leitenden Funktionen im Unternehmen tätig. Izdebski wechselte in den Aufsichtsrat.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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