21.08.2025
TELEFONASSISTENZ

MiraAi: Wiener KI-Startup expandiert nach Kunden-Boost in die Schweiz

MiraAi von Yoav Rabaev und Ilan Minasian konnte im vergangenen Monat einige Kunden gewinnen und plant jetzt u.a. die Expansion in die Schweiz.
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MiraAi
© MiraAi - Yoav Rabaev (l.) und Ilan Minasian von MiraAi.

MiraAi aus Wien hat ein KI-basiertes Sprachsystem entwickelt, das die menschliche Telefonassistenz in Arztpraxen ersetzen soll (brutkasten berichtete). Das Startup stellt eine “digitale Rezeptionistin mit Persönlichkeit” für Arztpraxen zur Verfügung. Dabei erkenne die KI, was Menschen am Telefon sagen, verstehe ihre Anliegen, könne Entscheidungen treffen und Abläufe koordinieren. Durch automatisierte Terminplanung und Kommunikation mit Patient:innen soll so der organisatorische Aufwand in Praxen sinken.

Die Software ist laut Unternehmen rund um die Uhr verfügbar – und das in mehreren Sprachen, wie Co-Gründer Yoav Rabaev – der das Unternehmen mit Ilan Minasian gestartet hat – Mitte Juli dieses Jahres erklärte. Nun vermeldet man Neuigkeiten.

MiraAi: 30 neue Kunden und Expansion

„Wir haben innerhalb nur eines Monats 30 Arztpraxen (Anm.: darunter große Institute) als Kunden gewonnen und stoßen auf so viel Nachfrage, dass wir nun auch die Expansion in die Schweiz starten“, erklärt der Founder. „Die Idee, mit MiraAi in den Schweizer Markt zu expandieren, wird maßgeblich von unserem Schweizer Business Angel unterstützt. Er ist dort sehr gut vernetzt und stellt uns wertvolle Kontakte zur Verfügung, was uns den Markteintritt deutlich erleichtert.“

Mit Anfang September wird das Startup den Vertrieb beim westlichen Nachbarn in Gang bringen, ab Mitte des kommenden Monats soll dann MiraAi in der Schweiz verfügbar sein – inklusive eines Schweizer-Dialekts-Features.

All-Around-Lösung im Fokus

„Unser aktueller Fokus liegt zudem auf einer All-Around-Lösung für Ärzte, da uns viele Mediziner:innen zurückgemeldet haben, dass die Verwaltung und Dokumentation in den Praxen oft extrem schlecht organisiert ist. Genau hier entsteht ein enormes Potenzial: Wir entwickeln eine Lösung, die diese Prozesse mithilfe von KI automatisiert und Ärzte dadurch massiv entlastet“, erklärt der Gründer. Es gebe zwar viele Sprachsysteme – aber kein einziges, das sich speziell auf die hochkomplexen Anforderungen von Arztpraxen konzentriere. „Genau das trauen wir uns – Datenschutz, Präzision und absolute Verlässlichkeit stehen bei uns im Vordergrund. MiraAi arbeitet dabei mit sechs Medizinern, vier Softwareentwicklern und drei Business Angels zusammen.

Weitere Pläne des Startups beinhalten, die Zielgruppe zu erweitern, wie Rabaev sagt: „Wir sind überzeugt, dass MiraAi auch Hotellerie, Gastronomie und später sogar Behörden in Sachen Verwaltung und Dokumentation auf ein völlig neues Level hebt.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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