21.08.2025
TELEFONASSISTENZ

MiraAi: Wiener KI-Startup expandiert nach Kunden-Boost in die Schweiz

MiraAi von Yoav Rabaev und Ilan Minasian konnte im vergangenen Monat einige Kunden gewinnen und plant jetzt u.a. die Expansion in die Schweiz.
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MiraAi
© MiraAi - Yoav Rabaev (l.) und Ilan Minasian von MiraAi.

MiraAi aus Wien hat ein KI-basiertes Sprachsystem entwickelt, das die menschliche Telefonassistenz in Arztpraxen ersetzen soll (brutkasten berichtete). Das Startup stellt eine “digitale Rezeptionistin mit Persönlichkeit” für Arztpraxen zur Verfügung. Dabei erkenne die KI, was Menschen am Telefon sagen, verstehe ihre Anliegen, könne Entscheidungen treffen und Abläufe koordinieren. Durch automatisierte Terminplanung und Kommunikation mit Patient:innen soll so der organisatorische Aufwand in Praxen sinken.

Die Software ist laut Unternehmen rund um die Uhr verfügbar – und das in mehreren Sprachen, wie Co-Gründer Yoav Rabaev – der das Unternehmen mit Ilan Minasian gestartet hat – Mitte Juli dieses Jahres erklärte. Nun vermeldet man Neuigkeiten.

MiraAi: 30 neue Kunden und Expansion

„Wir haben innerhalb nur eines Monats 30 Arztpraxen (Anm.: darunter große Institute) als Kunden gewonnen und stoßen auf so viel Nachfrage, dass wir nun auch die Expansion in die Schweiz starten“, erklärt der Founder. „Die Idee, mit MiraAi in den Schweizer Markt zu expandieren, wird maßgeblich von unserem Schweizer Business Angel unterstützt. Er ist dort sehr gut vernetzt und stellt uns wertvolle Kontakte zur Verfügung, was uns den Markteintritt deutlich erleichtert.“

Mit Anfang September wird das Startup den Vertrieb beim westlichen Nachbarn in Gang bringen, ab Mitte des kommenden Monats soll dann MiraAi in der Schweiz verfügbar sein – inklusive eines Schweizer-Dialekts-Features.

All-Around-Lösung im Fokus

„Unser aktueller Fokus liegt zudem auf einer All-Around-Lösung für Ärzte, da uns viele Mediziner:innen zurückgemeldet haben, dass die Verwaltung und Dokumentation in den Praxen oft extrem schlecht organisiert ist. Genau hier entsteht ein enormes Potenzial: Wir entwickeln eine Lösung, die diese Prozesse mithilfe von KI automatisiert und Ärzte dadurch massiv entlastet“, erklärt der Gründer. Es gebe zwar viele Sprachsysteme – aber kein einziges, das sich speziell auf die hochkomplexen Anforderungen von Arztpraxen konzentriere. „Genau das trauen wir uns – Datenschutz, Präzision und absolute Verlässlichkeit stehen bei uns im Vordergrund. MiraAi arbeitet dabei mit sechs Medizinern, vier Softwareentwicklern und drei Business Angels zusammen.

Weitere Pläne des Startups beinhalten, die Zielgruppe zu erweitern, wie Rabaev sagt: „Wir sind überzeugt, dass MiraAi auch Hotellerie, Gastronomie und später sogar Behörden in Sachen Verwaltung und Dokumentation auf ein völlig neues Level hebt.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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