02.04.2025
WETTBEWERB

Minimist, Social Cooling und All But Sugar ziehen ins Österreich-Finale des Startup World Cup ein

Startups aus ganz Österreich haben die Möglichkeit, sich in einem der vier regionalen Vorentscheide für das Finale in Wien am 12. Mai 2025 zu qualifizieren. Wir waren bei einer der Vorentscheidungen im Rahmen des AustrianStartup Summit live vor Ort und haben mit den drei Sieger-Startups aus Wien gesprochen.
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(c) martin pacher | brutkasten

Gestern wurde im Rahmen des AustrianStartups Summit in der Ottakringer Brauerei in Wien die Vorentscheidung des renommierten Startup World Cup ausgetragen. Dieser globale Pitch-Wettbewerb, der als einer der größten seiner Art in Österreich gilt, bot drei Gründer:innen die Chance, sich für das große Österreich-Finale am 12. Mai 2025 in Wien zu qualifizieren.

Am Ende eines intensiven Pitch-Bewerbs konnten sich drei Startups durchsetzen: Minimist rund um Stephan Hofmann, Social Cooling von Philippe Schmit und All But Sugar mit Gründerin Lisa Reiss.

Chance auf Investment von bis zu einer Million US-Dollar

Der Startup World Cup 2025 wird von invest.austria gemeinsam mit AustrianStartups organisiert und ist Teil eines globalen Wettbewerbs, bei dem ein Investment von bis zu einer Million US-Dollar winkt. Der Ablauf ist in mehrere Stufen unterteilt: Zunächst finden vier regionale Vorentscheide – die sogenannten Pre-Events – in Linz, Wien, Graz und Innsbruck statt. Dort kämpfen Startups aus allen Bundesländern um den Einzug ins große Finale. Das Finale findet am 12. Mai 2025 statt und wird im Rahmen der ViennaUp ausgetragen. Die Sieger:innen erhalten schließlich ein heiß begehrtes Ticket zum globalen Finale in San Francisco, wo nicht nur eine potenzielle Millionensumme, sondern auch internationale Aufmerksamkeit und ein Investor:innen-Netzwerk warten.

(c) martin pacher | brutkasten

All But Sugar

Unter den gestrigen Sieger-Startups ist All But Sugar, angeführt von Gründerin Lisa Reiss. Das Unternehmen entwickelt nach eigenen Angaben das weltweit erste modulare System für Zuckeralternativen, das Saccharose in all ihren funktionalen Eigenschaften – also Geschmack, Technofunktionalität, Volumen und Verarbeitung – vollständig ersetzt, ohne die typischen gesundheitlichen Nachteile von Zucker. „Unsere Technologie kombiniert Data Science, innovative Prozesstechnik, Lebensmitteltechnologie und Anwendungsexpertise mit fundierter Forschung aus der Ernährungswissenschaft und Gastroenterologie“, erklärt Reiss. „So gelingt uns eine präzise Nachbildung von Zucker – komplett ohne künstliche Süßstoffe, ohne Zucker und ohne Nebenwirkungen.“ Das Startup will damit eine skalierbare und zugleich massentaugliche Lösung für die Lebensmittelindustrie bereitstellen. Bereits im November des Vorjahres konnte All But Sugar seine internationale Wettbewerbsfähigkeit beweisen und gewann eine globale Zuckerreduktionscompetition in Singapur, gesponsert von den Branchenriesen Givaudan und Barry Callebaut.

Minimist

Ebenfalls ausgezeichnet wurde das Wiener Startup Minimist. Die Plattform des Wiener Startups Minimist nutzt Machine Learning für Objekterkennung und Preisvorschläge, um den Verkaufsprozess von Second-Hand-Plattformen zu optimieren. Das Wiener Machine-Learning-Startup gab Anfang Jänner den Abschluss einer Pre-Seed-Finanzierung in Höhe von 350.000 Euro bekannt (brutkasten berichtete). Das Unternehmen wurde 2024 vom ehemaligen Google- und Spotify-Produktmanager Stephan Hofmann und dem Seriengründer Henrik Feldt gegründet und ist in Wien angesiedelt. Minimist konnte zudem auch das Publikumsvoting für sich entscheiden. „Mir ist es enorm wichtig, Bestätigung von der Crowd zu sehen“, so Hofmann im Zuge des

Social Cooling

Das dritte Gewinnerteam ist Social Cooling von Gründer Philippe Schmit, der ursprünglich aus Luxemburg stammt und in Österreich sein Unternehmen gegründet hat. Das Startup entwickelt eine nachhaltige Klimaanlage namens „TerraBreeze“. Dank einer patentierten Technologie verbraucht sie laut dem Startup bis zu 90 Prozent weniger Strom als herkömmliche Modelle, da traditionelle Kühlmethoden mit modernen Anpassungen kombiniert werden. Zudem kommt sie ohne externe Einheit oder Abluftschlauch aus und lässt sich per Plug-and-Play in Betrieb nehmen, sodass keine aufwendige Installation erforderlich ist. „Wir haben bereits die ersten Pilotkunden gewonnen und auch schon unsere ersten Umsätze erzielt. Darunter sind Gemeinden aus Österreich und aus Luxemburg“, so Schmit gegenüber brutkasten.


Die vier regionalen Pre-Events – Die Qualifikationsrunde

Startups aus ganz Österreich haben die Möglichkeit, sich in einem der vier regionalen Vorentscheide für das Finale in Wien zu qualifizieren:

📍 Team North – Linz (25. März 2025): Für Startups aus Oberösterreich und Niederösterreich
📍 Team Vienna – Wien (1. April 2025): Für Startups aus Wien
📍 Team South – Graz (9. April 2025): Für Startups aus Kärnten, Steiermark und Burgenland
📍 Team West – Innsbruck (23. April 2025): Für Startups aus Vorarlberg, Tirol und Salzburg

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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