18.10.2023

Mindestgehalt nach Kollektivvertrag hält hochqualifizierte Kräfte von Bewerbung ab

Zudem würden laut einer Befragung neun von zehn Mitarbeiter:innen ihren aktuellen Job für mehr Gehalt verlassen, ein Teil jedoch auf höheres Gehalt verzichten, wenn andere Faktoren stimmen.
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Gehalt, Hokify, Edlbauer
(c) hokify - Karl Edlbauer, Co-Gründer und Geschäftsführer von hokify, untersuchte aktuelle Gehaltstendenzen.

Viele Employer-Branding-Ratschläge drehen sich nicht bloß darum, sich als moderne Firma in einer neuen Arbeitswelt zu positionieren, um Fachkräfte anzulocken und essentielle Mitarbeiter:innen zu halten, sondern auch darum, klar zu kommunizieren, was Bewerber:innen erwartet. Vor allem, wenn es um Stellenanzeigen und Gehalt geht.

Studie: Mehr als die Hälfte möchte 2024 höheres Gehalt

Wie die Job-Plattform hokify.at nun mittels Befragung von 1.050 Teilnehmenden herausgefunden hat, ist jede:r Zweite unzufrieden mit dem eigenen Gehalt; nur ein knappes Drittel der Befragten hat im letzten Jahr eine Gehaltsanpassung bekommen. Knapp 60 Prozent streben im nächsten Jahr eine Gehaltsverhandlung an.

Auch bei der Jobwahl spielt das Gehalt eine Rolle: Neun von Zehn würden sich nur für einen Job bewerben, der ein höheres Gehalt bietet als die letzte Stelle, wie die Umfrage zeigt. Während 22 Prozent der Befragten mit ihrem derzeitigen Gehalt sehr zufrieden sind, ist knapp die Hälfte der Befragten unzufrieden. 23 Prozent aller Befragten geben zudem an, sehr unzufrieden mit ihrer Entlohnung zu sein.

Dies kommt wenig überraschend. Auch nicht, dass der Faktor „anhaltende Teuerung“ diese Einschätzung beeinflusst: Hohe Lebenshaltungskosten führen zu einer stärkeren finanziellen Belastung für Arbeitnehmer:innen. Die Gehälter bleiben aber größtenteils auf demselben Niveau: Laut Bericht haben nur 31 Prozent der Befragten 2023 eine Gehaltserhöhung bekommen, 69 Prozent gingen dieses Jahr leer aus.

Geschlechter-Unterschiede bei Gehalt

Hierbei zeigt sich auch ein Unterschied zwischen den Geschlechtern: Während nur 29 Prozent der befragten Frauen eine Gehaltserhöhung erhielten, war das für 34 Prozent der befragten Männer der Fall.

Um die eigene finanzielle Situation zu verbessern, streben demnach konkret 58 Prozent der Befragten im nächsten Jahr Gehaltsverhandlungen an, obwohl 38 Prozent angeben, dass sie sich bei Gehaltsverhandlungen unsicher fühlen.

Die Alternative dazu ist meistens die Suche nach einem neuen Job. Neun von zehn Teilnehmer:innen der Studie bewerben sich nur auf offene Stellen, die ein höheres Gehalt bieten, als ihr derzeitiger Job.

Problem Gehaltsklassen

Das Problem dabei: Oft werden besonders in großen Unternehmen Gehaltsklassen festgesetzt, in denen es wenig Spielraum für individuelle Verhandlungen gibt. Klassische Gehaltsverhandlungen sind dann weder beim Einstieg noch während des Arbeitsverhältnisses möglich. Gerade deswegen seien, hokify nach, Abschlüsse der KV-Verhandlungen so wichtig für viele Arbeitnehmer:innen.

„Ob man im nächsten Jahr mit einer Gehaltsanpassung rechnen kann und wie hoch diese sein wird, kann für viele Arbeitnehmer:innen den entscheidenden Anstoß zum Jobwechsel geben. Gibt es keinen Verhandlungsspielraum und ist keine Gehaltserhöhung in Sicht, kann die Konsequenz sein, sich einen besser bezahlten Job zu suchen, um die erhöhten Kosten zu decken“ kommentiert Karl Edlbauer, Co-Gründer und Geschäftsführer von hokify.

Reale Gehälter essentiell

Gehalt ist zwar der wichtigste Aspekt bei der Jobsuche, trotzdem nur einer von vielen Faktoren, die einen Einfluss auf die Jobwahl haben. Bemerkenswerte zehn Prozent der Befragten können sich vorstellen, einen Job mit niedrigerem Gehalt anzunehmen, wenn dafür andere Faktoren, wie ein erfüllender Tätigkeitsbereich, eine gute Arbeitsatmosphäre und gute Work-Life-Balance gegeben sind.

Fest steht jedoch: Gehalt bleibt der ausschlaggebende Faktor, wenn es um die Frage geht, ob der Job gewechselt wird oder nicht.

„Unzufriedenheit mit dem Gehalt kann die Jobwechselbereitschaft, besonders in Zeiten der Teuerung, anfeuern und dazu führen, dass Jobsuchende noch stärker auf die Gehaltsangaben achten“, erklärt Edlbauer. „Für Unternehmen ist es dementsprechend wichtig, klare und reale Gehälter in den Stelleninseraten zu nennen. Das Mindestgehalt laut Kollektivvertrag kann einen falschen Eindruck vermitteln und hält hochqualifizierte Kandidat:innen oft von der Bewerbung ab.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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