08.01.2025
KI

Mimo: Wiener Coding-Lern-Startup verzeichnet 32 Mio. User

Seit seiner Gründung im Jahr 2016 hat das Coding-Lern-Startup Mimo über 32 Millionen Nutzer:innen erreicht. Welche großen Ziele das Unternehmen im neuen Jahr anstrebt, verrät CEO Johannes Berger im Gespräch mit brutkasten.
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Mimo-Gründer Johannes Berger | (c) Mimo
Mimo-Gründer Johannes Berger | (c) Mimo

Programmieren lernen mithilfe einer App: Mimo macht es möglich. Das Wiener Startup entwickelte eine App, mit der Nutzer:innen sechs verschiedene Programmiersprachen erlernen können. Bereits ein Jahr nach der Gründung gewann das junge Unternehmen namhafte Investoren wie Hansi Hansmann und die Gründer von Runtastic für sich – brutkasten berichtete. Die Zahl der Nutzer:innen stieg kontinuierlich, allein in den letzten zehn Monaten kamen knapp fünf Millionen weitere „Learners“ hinzu.

Mimo-CEO: „2024 war schlichtweg außergewöhnlich“

Auf LinkedIn verkündete CEO Berger kürzlich den Meilenstein: „Wir haben 2024 mit einem Knall beendet! Bei Mimo haben wir bis Ende 2024 über 30 Millionen Lernende erreicht. Das Jahr 2024 war schlichtweg außergewöhnlich. Allein in diesem Jahr haben wir mehr Lernende willkommen geheißen als jemals zuvor – ein echter Beweis für unsere Mission, das Programmieren für alle zugänglich zu machen“. Im Gespräch mit brutkasten verrät Berger, dass die User:innenanzahl mittlerweile sogar die 32-Millionen-Marke erreicht hat. Außerdem sei Mimo „hoch positiv was den Cashflow betrifft“.

Mimo markiert „die Zukunft des Programmierens“

Erst Ende letzten Jahres launchte die Coding-Plattform ein neues Feature: Mimo macht es möglich, mithilfe eines AI-Assistenten einen Code zu erstellen. „Unsere AI-Integration geht so weit, dass du von der AI einen Code erstellt bekommst, der direkt in dein File geschrieben wird. Wenn du es nicht verstehst, kannst du dir das nachher auch erklären lassen“, erklärt Berger. Damit markiere Mimo „die Zukunft des Programmierens“ und übernehme somit eine Vorreiterrolle, schreibt der CEO auf LinkedIn.

2025: Fokus auf AI-Integration

Für das neue Jahr zeigt sich der CEO zuversichtlich: „Ich könnte nicht aufgeregter sein, was 2025 für uns bereithält“. In den letzten Jahren fokussierte sich Mimo primär darauf, „die Lernmaterialien so inklusiv aufzubereiten wie möglich, so verständlich aufzubereiten wie möglich und möglichst viele Nutzer und Nutzerinnen zu erreichen“, sagt Berger gegenüber brutkasten. Nun möchte man die AI-Integration weiter in den Vordergrund rücken. So soll es möglich sein, eine Software zu erstellen, ohne schwierige Programmiersprachen zu beherrschen. „Wir planen, das Programmieren noch zugänglicher zu machen als je zuvor, um noch mehr Menschen zu erreichen und ihnen zu zeigen, dass sie alles bauen können, wovon sie träumen“, so Berger.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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