22.05.2026
FINANZIERUNG

Millionenrunde für Tiroler Startup: Reps holt 23,6 Millionen Dollar mit britischem VC im Lead

Das Tiroler Startup Reps hat eine Eigenkapital-Finanzierungsrunde in Höhe von 23,6 Millionen US-Dollar abgeschlossen. Mit den frischen Ressourcen soll das patentierte System zur Energiegewinnung aus dem Straßenverkehr international ausgebaut werden.
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Das Team von © REPS mit Gründer Alfons Huber (r.)

Das 2023 von Alfons Huber in Mils in Tirol gegründete Unternehmen Reps setzt auf sogenanntes Energy Harvesting. Das System wird direkt in bestehende Straßen integriert – vorzugsweise dort, wo Fahrzeuge ohnehin abbremsen, wie an Logistikhubs, Kreuzungen oder Hafeneinfahrten. Die mechanischen Impulse von Autos und Lkw werden dabei in elektrische Energie umgewandelt. Über die zugrundeliegende Technologie zur Energiegewinnung aus Verkehrsflächen berichtete brutkasten bereits in der Vergangenheit.

Das erste Straßenkraftwerk von Reps Energy bei HCS im Hafen Hamburg © Patrick Lux

Britischer VC Fund im Lead

Wer genau hinter den Millionen steckt, bleibt vorerst im Verborgenen: Auf Nachfrage der Redaktion bestätigte man allerdings, dass ein britischer VC-Fonds die Runde als Lead-Investor anführt. Obwohl der konkrete Name im letzten Moment aus der Kommunikation zurückgezogen wurde, soll es sich laut Brancheninsidern um das neue Vehikel eines bekannten, ehemaligen Unicorn-Gründers handeln. Zu den weiteren Investoren wollte man keine Angaben machen.

Praxistest im Hamburger Hafen

Die Technologie befindet sich mittlerweile im Einsatz. Seit November 2025 läuft eine erste kommerzielle Anlage beim Hamburger Container Service im Hamburger Hafen, wie brutkasten berichtete. Nach Unternehmensangaben passierten in den ersten sechs Monaten mehr als 115.000 Lkw das System, wodurch rund 6.700 Kilowattstunden Strom unter realen Verkehrsbedingungen generiert wurden. Ein wesentlicher Vorteil gegenüber z.B. Solar- oder Windkraft liegt laut Reps in der Unabhängigkeit von Wetter und Tageszeit.

Das Startup, an dem auch Investorin Elisabeth Köstinger beteiligt ist, steht nach eigenen Angaben in Gesprächen mit über 90 Interessenten aus der weltweiten Hafen- und Logistikbranche, sowie Städten. Interne Hochrechnungen zufolge könnte ein großflächiger Ausbau mit 230 Systemen im Hamburger Hafen jährlich rund 10 Gigawattstunden Strom erzeugen und sich in unter vier Jahren amortisieren.

Globale Pläne

Mit den neuen Millionenmitteln soll nun die Wachstumsphase eingeleitet werden, die Technologie an weiteren stark befahrenen Standorten auszurollen. Zu den Investoren machte das Unternehmen keine Angaben.

Auch Wirtschaftsstaatssekretärin Elisabeth Zehetner äußerte sich zur Finanzierungsrunde. Sie hob die Bedeutung heimischer Innovationen hervor und verwies auf Initiativen wie den Startup-Dachfonds – brutkasten berichtete. Dieser solle sicherstellen, dass zukunftsweisende Technologien in Europa skalieren, anstatt in die USA oder nach Asien abzuwandern.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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