02.01.2024

Millioneninvestment: Wiener Startup holt sich SalzburgMilch als strategischen Investor

Eine zweite Teil-Finanzierungsrunde hob den Wert des Wiener Ärzte-Startups auf 9,2 Millionen Euro. AnovonA gewann SalzburgMilch mit Ende Dezember als strategischen Investor.
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AnovonA
Das Team von AnovonA (c) AnovonA

Erst im Juni des Vorjahres holte sich das von vier Wiener Ärzten gegründete Startup AnovonA ein Millioneninvestment für seine Protein-Drink-Marke „mucki“. Mit Ende Dezember wurde das Investitionsvolumen der Juni-Finanzierungsrunde deutlich erweitert.

Das in Wien und im bayerischen Laufen ansässige Unternehmen AnovonA hat nun mit SalzburgMilch einen neuen strategischen Investor an Bord. Die Kapitalrunde, von AnovonA als “Seed IIb” Runde bezeichnet, wurde kurz vor Jahreswechsel abgeschlossen. Das Investment floss der mucki Muttergesellschaft AnovonA Medsupps GmbH mit Sitz in Laufen zu. Eine weitere Finanzierungsrunde (Seed III) sei für Jänner geplant.

Post-Money-Bewertung auf 9,2 Mio Euro gehoben

Die akkumulierte Investitionssumme aus den beiden Teil-Finanzierungsrunden im Juni (Seed IIa) und Dezember (Seed IIb) 2023 bleibt laut Angaben des Startups im einstelligen Millionenbereich. Der Gesamtwert des Unternehmens soll sich nach Kapitalzufuhr der neuen Investoren auf 9,2 Millionen Euro gehoben haben. In den vergangenen Jahren sei der Unternehmenswert damit um das 2,5-Fache gestiegen, heißt es von AnovonA.

mucki-Zielgruppe “über den Heimatmarkt hinaus” vergrößern

Nach Angaben des AnovonA-Co-Founders Alexander Novotny soll das frische Kapital dazu dienen, den Verkauf des Proteinproduktes “mucki” im DACH-Raum anzukurbeln und eine breitere Zielgruppe zu erreichen:

„Mit unseren emotional ansprechenden mucki Lebensmitteln möchten wir nicht nur im Supermarkt-Setting eine außergewöhnliche Protein-Qualität anbieten, sondern für aktive Menschen, die sich mit Fitness identifizieren, täglich einen kleinen Betrag zu einem positiven Lebensgefühl leisten. Das gesamte Investment wird dafür eingesetzt werden über den Heimatmarkt Österreich hinaus auch in Deutschland und in der Schweiz mit mucki mehr Menschen zu erreichen und mit weiteren coolen Lebensmitteln mit Mehrwert bereichern zu dürfen”, so Novotny.

Neuinvestoren aus Österreich und der Schweiz , SalzburgMilch hält 14,19 Prozent

An der „Seed II“-Kapitalrunde haben sich mehrere Investoren aus Österreich und der Schweiz beteiligt, so Gründer Novotny. Mit an Bord sind seit Juni 2023 der Biogena-Gruppe als Bestandsinvestor auch die Unternehmerfamilie Lassmann mit Hintergründen in der Logistik von Lebensmitteln und Pharmaprodukten. Schon das Millioneninvestment des vergangenen Juni diente dem Aufbau der Marke “mucki” und damit der Zielgruppen-Erweiterung.

Mit Ende Dezember begrüßte das Startup neben der SalzburgMilch GmbH auch den Gesundheitsunternehmer Michael Reeder, den Gründer der Lucerne Clinic Jürg Häcki sowie den Schweizer FMCG Experten Andrys Aardema als Neuinvestoren. Letzterer war unter anderem bei Coca Cola und Rivella als Marketing Director tätig. Der von der SalzburgMilch GmbH erworbene Anteil am Unternehmen beträgt 14,19 Prozent.

SalzburgMilch liefert Molke und Magermilch

Wie die Salzburger Nachrichten berichteten, erwartet sich die SalzburgMilch GmbH von der Beteiligung eine langfristig bessere Verwertung von Molke und Magermilch. Auch der Zugang zu jungen Konsumentengruppen soll dadurch erleichtert werden.

Bereits seit 2021 produziert die SalzburgMilch GmbH für das Startup Proteingetränke, die unter der Marke “mucki” im Lebensmittelhandel erhältlich sind. 2022 schaffte es der Protein-Drink “mucki Protein Ayran” in das Billa Plus-Sortiment – damals in Wien, Niederösterreich, Burgenland und der Steiermark (brutkasten berichtete).

Gründung 2014, sechs Jahre gebootstrapped

Das Startup AnovonA wurde schon 2014 von vier Wiener Ärzten gegründet. Das Startup konzentriert sich seither auf die Entwicklung und den Vertrieb von Proteinpulver und positionierte sich damit im Bereich der Premium-Sportnahrung. Bis 2020 operierte AnovonA gebootstrapped, bis es zunächst ein „Pre-Seed-Investment“ in der Höhe von 200.000 Euro aufnahm. Einige Monate später – im Jahr 2021 – folgte ein 750.000 Euro schweres „Seed-Investment“. Im Zuge dessen holte das Startup mit Biogena rund um Albert Schmidbauer einen strategischen Key-Investor an Bord.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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