02.05.2023

Millioneninvestment: FoodTech Neoh holt Raiffeisen-Holding NÖ-Wien an Bord

Das FoodTech Neoh holt die Raiffeisen-Holding NÖ-Wien mit einem Millioneninvestment an Bord: Die Beteiligung soll die Marktdurchdringung in Deutschland unterstützen.
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Michael Höllerer, Generaldirektor von Raiffeisen NÖ-Wien, und Manuel Zeller, Gründer und Geschäftsführer von Neoh. (c) Roland Rudolph

Das FoodTech-Startup Neoh, bekannt für seine Schokoriegel ohne Zuckerzusatz, gewinnt die Raiffeisen-Holding NÖ-Wien als Investor und strategischen Partner. Die private Beteiligungsholding soll einen Betrag im mittleren siebenstelligen Bereich in das Startup investieren.

Das FoodTech entwickelt und produziert seit seinem Markteintritt Ende 2017 Schokoriegel und weitere Süßwaren ohne Zuckerzusatz. Seither soll das Unternehmen einen Umsatz von mehr als 25 Millionen Euro erwirtschaftet haben und mittlerweile knapp 20 Mitarbeiter:innen beschäftigen.

Marktdurchdringung in Deutschland geplant

Manuel Zeller, Gründer und Geschäftsführer von Neoh, begrüßt die Beteiligungsholding als strategischen Partner: “Die Raiffeisen-Holding NÖ-Wien unterstützt nicht nur unsere langfristige Vision, sondern bringt ein enormes strategisches Netzwerk ein, von dem wir stark profitieren wollen.”

Das frische Kapital soll die Wachstumsstrategie des Startups unterstützen, das den Markt in Deutschland weiter durchdringen möchte. Neoh-Produkte gibt es im deutschen Zielmarkt bereits bei Rewe, Edeka, Kaufland und dem Großhändler Lekkerland sowie bei ausgewählten Einzelhändlern.

“Wir wollen unter anderem die Innovation von NEOH gemeinsam weiter vorantreiben und deren zukünftiges Potenzial in neuen Kundensegmenten prüfen. Kurz gesagt: Ideen wie diese passen gut in unser Portfolio”, so Michael Höller, Generaldirektor von Raiffeisen NÖ-Wien.

Zuckerersatzformel für konstante Blutzucker-Kurve

Die Vision des FoodTechs: Süßwaren, Riegel und Schokolade ohne Zuckerzusatz in die Lebensmittelbranche einzuführen. Gegründet wurde das Unternehmen 2016, der Markteintritt folgte Ende 2017. Zwölf Jahre lang soll das Team rund um Co-Founder Manuel Zeller an der Zuckerersatz-Formel Enso geforscht haben. Laut eigenen Angaben bestätigen klinische Studien der MedUni Wien, dass der Zucker-Ersatzstoff kaum Auswirkungen auf die Blutzucker-Kurve haben soll.

Enso würde herkömmlichen, industriell verarbeiteten Zucker gänzlich ersetzen können und ließe sich in unterschiedlichen Lebensmitteln anwenden, so das Neoh-Team. Das Sortiment des FoodTechs umfasst neben Schokoriegeln in vier Geschmacksrichtungen auch Waffeln, Tafelschokolade und sogenannte ChocolateBites.

Wachstumskurs und steigende Umsätze erwartet

Entgegen vieler Markttrends soll das FoodTech ein erfolgreiches erstes Quartal hinter sich haben und für das kommende Geschäftsjahr einen Umsatz von rund zehn Millionen Euro erwarten. Co-Founder Zeller zufolge habe das Startup mit der Zuckerersatzformel Enso einen Innovationsvorsprung in der Branche. “Mit der Raiffeisen-Holding NÖ-Wien haben wir letztendlich unseren Wunschpartner bekommen – denn wir sind strategisch zu 100 % auf einer Linie”, so der Neoh-CEO.

Raiffeisen-Holding NÖ-Wien erweitert Beteiligungsportfolio

Mit dem Millioneninvestment erweitert die Raiffeisen-Holding NÖ-Wien ihr Portfolio: Bislang ist die private Beteiligungsholding in den Geschäftsfeldern Bank, Agrar, Infrastruktur und Medien vertreten. Zu den Beteiligungen zählen unter anderem die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien, der börsenorientierte Nahrungsmittel- und Industriegüter-Konzern Agrana, das Milchverarbeitungsunternehmen Nöm sowie das Bauunternehmen Strabag und die österreichische Tageszeitung Kurier.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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