20.06.2025
GIGA-FACTORY

Milliardenprojekt: Wien bewirbt sich offiziell für europäische AI-Gigafactory

Wien steigt nun offiziell ins Rennen um eine europäische AI-Gigafactory ein – mit einem Milliardenprojekt und grünem Energiekonzept.
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Digitalisierungsstaatsekretär Alexander Pröll, Innovationsminister Peter Hanke, Bürgermeister Michael Ludwig, Bundeskanzler Christian Stocker und Vizebürgermeisterin Bettina Emmerling (v.l.n.r.) | (c) Stadt Wien

Es ist ein ambitioniertes Vorhaben – und eine klare Ansage an Europas Tech-Standorte: Wien will Standort einer der geplanten europäischen AI-Gigafactories werden. Bereits im Regierungsprogramm der Stadtregierung aus SPÖ und NEOS wurde das Ziel formuliert, Wien zur „unangefochtenen Startup-Hochburg“ und einem Zentrum für Zukunftstechnologien zu machen. (brutkasten berichtete). Nun ist die Bewerbung offiziell eingereicht.

Die EU plant den Bau von bis zu fünf AI-Gigafactories in Europa. Die Rechenzentren sollen speziell für das Training und den Betrieb moderner KI-Modelle ausgelegt sein – mit höchsten Standards bei Datenschutz, IT-Sicherheit und Energieeffizienz. Der Bau der Anlagen soll 2028 starten. Im Herbst 2025 beginnt ein vertiefter Auswahlprozess.

Public-Private-Modell mit Milliardenvolumen

Die Bewerbung Wiens wurde in enger Zusammenarbeit von Stadt, Bund und mehreren Unternehmen erarbeitet. Der Plan: Ein leistungsstarkes Konsortium aus privaten und öffentlichen Partnern soll ein Rechenzentrum mit einem Investitionsvolumen von rund fünf Milliarden Euro realisieren. Zwei Drittel sollen aus der Privatwirtschaft kommen, ein Drittel aus öffentlichen Mitteln. Österreichische Tech-Unternehmen haben laut Stadt Wien ihre Unterstützung bereits zugesichert. Konkrete Nahmen wurden aber noch nicht genannt.

„Mit der Bewerbung zeigen wir, dass wir bereit sind, Verantwortung für Europas digitale Zukunft zu übernehmen“, so Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) in einer Aussendung. Projekte wie dieses würden nicht nur den Standort stärken, sondern auch die technologische Wettbewerbsfähigkeit Europas ausbauen.

Rechenleistung trifft Energiewende

Ein zentrales Element der Wiener Bewerbung ist ein umfassendes Energiekonzept, das gemeinsam mit Wien Energie entwickelt wurde. Die Abwärme der Server soll direkt ins bestehende Fernwärmenetz eingespeist und zur Beheizung von Haushalten genutzt werden. Damit würde das energieintensive Projekt zum Teil der städtischen Klimastrategie.

Vizebürgermeisterin Bettina Emmerling (NEOS) spricht von einer „Hochquellleitung des 21. Jahrhunderts“ – einer Infrastruktur, die Innovation, wirtschaftlichen Aufschwung und Klimaschutz miteinander verbindet.

Technologie mit gesellschaftlichem Anspruch

Neben Nachhaltigkeit setzt Wien in der Bewerbung auf die Grundsätze des Digitalen Humanismus – also eine Technologieentwicklung, die den Menschen ins Zentrum stellt. Die Stadt positioniert sich damit als Standort, an dem Digitalisierung und soziale Verantwortung zusammengedacht werden. Ob der Plan aufgeht, entscheidet sich im Laufe des kommenden Jahres.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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