01.08.2025
OXFORD IONICS

Milliardenexit für Startup mit Hermann Hauser an Bord

Das britische Quanten-Startup Oxford Ionics geht für 1,1 Milliarden US-Dollar an das US-Unternehmen IonQ. Nur ein sehr kleiner Teil davon fließt in Cash.
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Spin-off Austria Conference - Hermann Hauser
Hermann Hauser | (c) Spin-off Austria

In seiner Karriere als Unternehmer hatte der gebürtige Tiroler Hermann Hauser nicht nur einen aufsehenerregenden Exit. Höhepunkt war gewiss der Verkauf des von ihm mitgegründeten Chip-Unternehmens ARM um 31,4 Milliarden US-Dollar an die japanische Softbank im Jahr 2016. Schon viele Jahre davor wurde Hauser auch als Investor tätig – bereits 1997 gründete er seine VC-Gesellschaft Amadeus Capital. In Österreich wurde er in den vergangenen Jahren zum wichtigen Ökosystem-Player.

Weiterer Milliarden-Exit für Hermann Hauser

Nun ist Hauser als Investor an einem weiteren Milliardenexit beteiligt. Das 2019 gegründete britische Quanten-Startup Oxford Ionics geht für 1,1 Milliarden US-Dollar an das US-Unternehmen IonQ. Es arbeitet an einer sogenannten „Trapped-Ion“-Technologie, bei der einzelne Atome mithilfe eines elektromagnetischen Felds festgehalten werden können. Die Technologie kann in Standard-Silizium-Chips integriert werden, was eine Massenproduktion von darauf basierenden Quantenprozessoren ermöglicht.

Auch Käufer-Unternehmen arbeitet an „Trapped-Ion“-Technologie

Auch die in Maryland ansässige IonQ arbeitet an so einer „Trapped-Ion“-Technologie. „Wir glauben, dass die kombinierten Vorteile unserer Technologien einen neuen Standard im Bereich des Quantencomputings setzen werden“, kommentiert Niccolo de Masi, CEO von IonQ, in einer Aussendung.

Nur minimaler Teil des Exit-Erlöses in Cash

Der Deal soll noch dieses Jahr abgeschlossen werden. „Nur“ zehn Millionen US-Dollar fließen dabei in Cash. 1,065 Milliarden wechseln in Form von IonQ-Aktien die Besitzer:innen. Neben Hermann Hauser waren unter anderem die VCs Braavos, Oxford Science Enterprises, Lansdowne Partners, Prosus Ventures und 2xN an Oxford Ionics beteiligt. Insgesamt hatten sie gemeinsam im Laufe der Jahre mehr als 50 Millionen US-Dollar in das Startup investiert.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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