03.07.2019

Markt für Mikromobilität soll in Österreich bis 2030 eine Milliarde US-Dollar betragen

"Shared Micromobility" mit Elektrorollern, E-Bikes oder E-Tretrollern boomt und hat enorm an Potenzial gewonnen. Das weltweite Marktvolumen soll laut der Unternehmensberatung McKinsey bis 2030 auf bis zu 500 Milliarden US-Dollar anwachsen – in Österreich auf eine Milliarde.
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Mikromobilität
(c) fotolia / Photodesign-Deluxe

Elektroroller, E-Bikes oder E-Tretroller: Das Geschäft mit der „Mikromobilität“ rund um die berüchtigte „Last Mile“ boomt. Bis 2030 sollen sich in Europa mit Mobilitätsangeboten in diesem Bereich bis zu 150 Milliarden US-Dollar umsetzen lassen, das geht zumindest aus einer Studie der Unternehmensberatung McKinsey hervor. Weltweit soll das Marktvolumen sogar 500 Milliarden US-Dollar betragen. Für Österreich prognostiziert McKinsey ein Marktvolumen von rund einer Milliarde US-Dollar. Generell wachse der globale Markt laut der Studie dreimal so schnell wie Carsharing-Angebote.

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Nach drei Monaten in der Gewinnzone

Dem prognostizierten 500 Milliarden US-Dollar Markt stehen 5,7 Milliarden US-Dollar gegenüber, die Investoren bislang in Mikromobilität-Startups investiert haben. Rund 85 Prozent des Kapitals wäre laut McKinsey dabei nach China geflossen. Aus Sicht der Anbieter sei der Markt äußerst attraktiv. Bei den niedrigen Anschaffungskosten von rund 400 US-Dollar für einen E-Tretroller könne man schon nach drei Monaten die Gewinnzone erreichen, so McKinsey.

Gründe des Booms der Mikromobilität

Den Boom und das enorme Wachstumspotential führt die Unternehmensberatung unter anderem auf demographische Faktoren zurück. „Mehr als ein Viertel der Weltbevölkerung lebt in Städten mit mehr als einer Million Einwohnern“, sagt Florian Weig, Seniorpartner aus dem Münchener Büro von McKinsey und Mitautor der Studie. Zudem seien 50 bis 60 Prozent aller Fahrten in Städten kürzer als acht Kilometer und würden damit auch für E-Roller, E-Bikes oder E-Tretroller in Frage kommen.

Aktuelle Herausforderungen

Als aktuelle Herausforderungen sieht McKinsey die Kundenakzeptanz sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen, die einer europäischen Vereinheitlichung bedürfen. „Damit das Angebot funktioniert, sollte jetzt auch in Europa schnell ein einheitlicher gesetzlicher Rahmen für alle Formen der Mikromobilität geschaffen werden. Zudem müssen Städte und Anbieter Hand in Hand arbeiten“, sagt Kersten Heineke, Partner im Frankfurter Büro von McKinsey. Zudem müssten auch Verbesserungen hinsichtlich des Produktangebots, wie robuster designte E-Scooter, geschaffen werden.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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