24.08.2022

Mikrokredite: Diese Initiative erleichtert Arbeitslosen den Einstieg in die Selbstständigkeit

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft sowie die Erste Bank und Sparkassen teilten heute im Rahmen einer Pressekonferenz in Alpbach die Verlängerung und Aufstockung der Mikrokredite mit. Zudem sollen diese neulich auch für ukrainische Geflüchtete zugänglich sein.
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Im Rahmen einer Pressekonferenz wurde heute die Verlängerung und Aufstockung der Mikrokredite bekanntgegeben. (c) Erste Bank

Im Rahmen einer Pressekonferenz im Forum Alpbach kündigten Bundesminister Martin Kocher und Erste Bank-CEO Gerda Holzinger-Burgstaller kürzlich die Verlängerung und Aufstockung der Initiative “Der Mikrokredit” bis 2025 an. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft sowie die Partner der Initiative, Erste Bank und Sparkassen, unterstützen mit dem Mikrokredit Arbeitssuchende auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit. Die schon im Jahr 2010 eingeführte Initiative hat bisher rund 1.000 Gründungen mit einem potentiellen Kreditvolumen von über 10 Mio. Euro ermöglicht. 

Seit dem ersten Mikrokredit macht das eine Gründung alle viereinhalb Tage. Der Mikrokredit wird mit einer Laufzeit von fünf Jahren verliehen. Zudem wird die Initiative neulich auch ukrainische Geflüchtete mit ihrem Wunsch der Selbstbestimmung unterstützen. Hierzu wurde eine Kreditlaufzeit von zwei Jahren festgelegt. In einem Interview mit brutkasten-CEO Dejan Jovicevic erklärt Burgstaller, wie der Mikrokredit funktioniert und zu welchen Erfolgsgeschichten dieser bisher geführt hat. 

Was ist der Mikrokredit und was bewirkt er?

Holzinger-Burgstaller: Der Mikrokredit ist ein Instrument für die „Hilfe zur Selbsthilfe“. Das ist uns ganz wichtig. Es geht darum, dass Menschen, die aufgrund ihrer aktuellen Situation keinen Kredit von einer Bank bekommen, dennoch eine Finanzierung erhalten. Somit möchten wir die Menschen aus der Arbeitslosigkeit und aus ihrer prekären Lage holen und sie auf dem Weg zu einem selbstbestimmten Leben unterstützen. 

Der Mikrokredit ist ein Instrument, der für viele aber nicht für alle gedacht ist. Welche Zielgruppe spricht ihr damit an?

Das Programm steht allen Menschen offen. Wir sehen einen großen Zulauf von Personen, die über den Arbeitsmarktservice und über die Wirtschaftskammer kommen. Denn es gibt viele Arbeitslose, die schon einmal in der Selbstständigkeit waren. Manche kommen auch mit einem guten Businessplan oder mit einer guten Idee, die aber keine Erfahrung haben. Und diese Menschen möchten wir unterstützen. 

Wie hoch ist der Mikrokredit und besteht kein Risiko für Banken?

Das Programm läuft seit 2010, wir haben nun beschlossen, den Maximalbetrag von 12.500 Euro ab September 2022 auf 15.000 Euro aufzustocken, da wir gesehen haben, dass der Bedarf höher ist. Das Ganze wäre nicht möglich, wenn wir nicht die Garantie des Europäischen Investitionsfonds(EIF) hätten, der sich mit uns das Risiko teilt. Aus der Erfahrung der letzten Jahre wissen wir, dass vier von fünf gegründeten Unternehmen es schaffen. Das bedeutet leider auch, dass 20 Prozent der Unternehmer:innen es nicht schaffen und genau bei diesen 20 Prozent teilen wir uns das Risiko mit dem EIF.

Für die Erste Bank und Sparkassen ist der Mikrokredit vermutlich kein Milliardengeschäft, dennoch ein wichtiges Anliegen. Trotzdem werden Ressourcen in diese Initiative investiert. Was ist die übergeordnete Triebkraft zu diesem Thema? 

Als Erste Bank ist es uns natürlich sehr wichtig, Menschen bei ihrer finanziellen Entwicklung und Gesundheit zu unterstützen. Deshalb ist es uns ein großes Anliegen. Wir reden von rund 1.000 Gründer:innen, die wir bisher mit Mikrokrediten unterstützen konnten. Das ist kein riesiges Volumen, aber man darf die zusätzlichen Effekte wie die Umwegrentabilität nicht unterschätzen. Zudem ist es uns wichtig, dass diese Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen, eine Familie erhalten oder eine Mitarbeiter:in einstellen können. 

Abgesichert ist aber das Risiko der Bank und nicht die Rückzahlungen der Privatperson – muss diese jedenfalls zahlen? 

Genau so funktioniert das System. Aufgenommen wird der Mikrokredit als ein normaler Kredit, der mit einer Kreditprüfung eingeht. Wir brauchen in diesem Prozess auch einen Businessplan und eine Idee, die nachhaltig und belastbar ist. Es gibt natürlich auch Fälle, wo wir Geschäftsideen nicht finanzieren können, weil bestimmte Kriterien nicht erfüllt werden. Würden wir in diesen Angelegenheiten auch einen Kredit gewähren, wäre weder unserer Bank noch unseren Kund:innen etwas Gutes getan. Deshalb sind wir in der Auswahl auch entsprechend sorgsam. 

Wie sind die Konditionen? Wie funktioniert der Mikrokredit?

Es handelt sich um einen Fixzins-Kredit der auf fünf Jahre läuft. Die ersten sechs Monate können tilgungsfrei sein – wenn man das möchte. Wir haben uns dazu entschlossen, bei drei Prozent fix zu bleiben, obwohl die Europäische Zentralbank kürzlich eine Zinserhöhung ausgeführt hat. 

Gibt es einen Volumen-Deckel oder ein Gesamtvolumen für die Mikrokredite?

Wir sind offen und haben keinen Deckel. 

Ihr habt spannende Erfolgsgeschichten zu erzählen. Von Familienunternehmen bis hin zu trendigen Pop-Up-Stores. In welchen Branchen ist das Geld bisher eingeflossen?

Wir sehen ein sehr buntes Bild in sämtlichen Bereichen. Natürlich ist der Dienstleistungssektor sehr dominant, hier sind viele tätig geworden. Wir können zwei Beispiele nennen: Zum einen ein junger Herr, der eine große Leidenschaft für Burger hatte und mit seinem mobilen Burger-Truck „The Burgery“ durchstartete. Nun ist er in Wien unterwegs und es funktioniert seit Jahren gut für ihn. Das zeigt den Erfolg. Zum anderen hatte “Der Greißler” mitten im Trend die Idee, einen Laden mit regionalen, nachhaltigen und unverpackten Produkten zu öffnen, wo man mit eigenen Behältern einkaufen kann. An diesen Beispielen sehen wir, dass es gelingt und das ist sehr erfreulich. 

Viele Ökonomen sehen die Hilfe zur Selbsthilfe als ein ganz wichtiges Instrument. Man kennt das auch aus Entwicklungsländern. Wie siehst du das? Kann man das auch auf entwickelte Länder übertragen, um bei uns mit ähnlichen Instrumenten das Unternehmertum weiter anzutreiben?

Ich denke schon, dass sie die Zugangshürde zur Selbstständigkeit senkt. Die Erste Bank und Sparkassen haben speziell hierfür Ressourcen aufgebaut, um genau dieses Thema zu unterstützen. Wenn alles gut geht, werden diese Unternehmer:innen zu Kund:innen unserer Bank und fragen um Anschlussfinanzierungen an, da sie mit ihrem Unternehmen wachsen möchten. Das ist die Zielvorstellung der Erste Bank und Sparkassen. 

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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