03.08.2022

Midnightdeal aus Wien holt mit Crowdinvesting am ersten Tag 250.000 Euro

Bei der Kampagne über die Plattform seedrs können Crowdinvestor:innen Anteile am Wiener Tourismus-Startup Midnightdeal erwerben.
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Midnightdeal-Gründer und CEO Lukas Zirker
Midnightdeal-Gründer und CEO Lukas Zirker | (c) Midnightdeal

Hotelaufenthalte zum Schnäppchenpreis – damit überzeugte Midnightdeal in den vergangenen Jahren immer mehr Kund:innen. Das Wiener Startup hat sich dabei auf „Restposten“ von Hotels spezialisiert, also freie Zimmer, die regulär nicht angebracht werden würden. Die Hotels bieten diese Aufenthalte Nutzer:innen über die Plattform zum Aktionspreis an. Zusätzlich haben die User:innen aber noch eine weitere Möglichkeit: Sie können im Rahmen einer Auktion einen beliebigen Preis für den Aufenthalt bieten. Zu Mitternacht – daher der Name des Startups – geht dieser dann an die Bestbietenden. Im Durchschnitt sparen sich Nutzer:innen so 35 Prozent des Standard-Preises, heißt es vom Startup.

Während Corona um 200 Prozent gewachsen

Seine letzte Finanzierungsrunde schloss das TravelTech-Startup im Juni 2020, also nur Monate nach Beginn der Coronakrise, ab. Während der Krise sei man trotz denkbar schlechter Voraussetzungen in der Tourismus-Branche um 200 Prozent gewachsen, erklärt Midnightdeal heute. Entsprechend zuversichtlich ging man wohl in eine Crowdinvesting-Kampagne, die nun startete. Diese läuft über die britische Plattform seedrs, wo Investor:innen – anders als hierzulande üblich – tatsächlich ab zehn Euro Anteile am Unternehmen erwerben können.

Midnightdeal-Expansion in die Niederlande und ins Vereinigte Königreich geplant

Und das Startup wurde nicht enttäuscht: Das Funding-Ziel von 250.000 Euro war innerhalb von 24 Stunden erreicht. „Unser Crowdinvesting ging tatsächlich durch die Decke. Das Ergebnis beeindruckt uns absolut. Mit Tag eins hatten selbst wir nicht gerechnet“, kommentiert Midnightdeal-Gründer und CEO Lukas Zirker in einer Aussendung. Die Kampagne läuft noch bis Ende August weiter – es könnte also noch einiges an Kapital hereinkommen.

Das Geld fließe in neue Projekte, die Midnightdeal beim Wachstum helfen, heißt es in der Aussendung: „Nach erfolgreichem Launch in Deutschland und der Tschechischen Republik geht das Kapital in die Expansion in neue spannende Märkte. Das Unternehmen plant, noch 2022 in den Niederlanden und 2023 im Vereinigten Königreich Fuß zu fassen“.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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