31.10.2023

Gewessler & Microsoft stellen neue „Cloudregion“ vor – auch Startups sollen profitieren

Microsoft errichtet momentan eine Cloudregion aus mehreren Rechenzentren in Österreich. Künftig sollen auch Startups von der Investition in die Infrastruktur profitieren, wie Klimaschutzminsterin Gewessler und der IT-Riese am Dienstag in einem der Rechenzentren betonten.
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Microsoft Österreich/APA-Fotoservice/Schedl

Unter einer sogenannten „Cloudregion“ versteht man im Fachjargon einen Verbund von Rechenzentren in einem bestimmten geographischen Gebiet. Die Cloudinfrastruktur ermöglicht Unternehmen, dass sie ihre Daten und IT-Anwendungen in unmittelbarer Nähe zu ihren Standorten, aber dennoch redundant verfügbar hosten können. Lokale Cloudregionen haben dabei insbesondere den Vorteil, dass geringere Latenzzeiten ermöglicht werden – also die Dauer der Datenübertragung zwischen Nutzer:innen und der Cloud sinkt.

Microsoft baut neue Cloudregion

Um diese Vorteile künftig verstärkt nutzen zu können, arbeitet auch Microsoft an einer eigenen lokalen Cloudregion in Österreich, die sich derzeit in Bau befindet. Grundsätzlich werden Microsofts Cloudregionen, so auch die österreichische, aus Sicherheits- und Verfügbarkeitsgründen zu Beginn an drei Standorten betrieben, wie der IT-Riese am Dienstag anlässlich einer Präsentation der neuen Cloudinfrastruktur betonte.

Die genauen Standorte werden allerdings aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich gemacht. Auch zum Umfang der Investitionen äußerte sich Microsoft nicht. Fest steht nur, dass sich die Rechenzentren im Raum Wien befinden.

„Die Investition in die lokale Infrastruktur Österreichs ist eine Antwort auf die wachsende Kundennachfrage nach unseren Cloudprodukten Azure, Microsoft 365, Dynamics 365 und Power Platform Services in Österreich“, so Microsoft Österreich.

Vorteile für Unternehmen

Welche konkreten Vorteile ergeben sich durch die lokale Cloudregion nun für Nutzer:innen? Künftig werden Microsofts kommerzielle Kund:innen – darunter auch Startups – die Möglichkeit haben, die Microsoft-Cloud-Produkte, wie Azure, Microsoft365, Dynamics365 oder PowerPlatform mit lokaler Datenspeicherung und Verarbeitung in österreichischer Cloud-Infrastruktur zu nutzen. Dadurch wird es Unternehmen ermöglicht, eine lokale Datenhaltung in Österreich zu erhalten. Darüber hinaus sollen niedrige Zugriffszeiten zur Cloud neue IoT-Szenarien ermöglichen, wie es weiters heißt.

Auch die Ausfallsicherheit durch fehlerisolierte Standorte innerhalb der Region mit unabhängigen Netzwerk-, Strom- und Kühlmöglichkeiten, soll gewährleistet werden. Zudem sollen die Zentren zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Derzeit ist die Cloudregion in Österreich noch nicht verfügbar. Wann sie schlussendlich ihren Betrieb aufnehmen wird, wollte Microsoft am Dienstag nicht mitteilen. Dazu heißt es lediglich: „Viele unserer Kunden, wie Erste Bank oder Bawag, aber auch in anderen Branchen und im KMU-Markt, haben bereits ihr großes Interesse an einer zukünftigen Nutzung der Region bekundet“.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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