23.02.2017

Micardo: „Wir haben den besten Preis für den Autokauf“

Wer schon einmal ein Auto gekauft hat, weiß, dass die Suche langwierig ist und die finale Entscheidung wohl überlegt sein muss. Das Grazer IT-Startup micardo will Käufern dabei behilflich sein.
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v.l.n.r: Florian (CTO), Patrick (CFO) und Stefan (CEO) beschäftigen sich Vollzeit mit micardo.

Euer Elevator Pitch – was kann micardo?

Wir möchten die beste Auto-Suchmaschine der Welt entwickeln. Die besten Angebote der großen Plattformen aus (derzeit noch) Österreich und Deutschland werden zusammengesucht und sämtliche Import-Kosten (z.B. NoVA, Transport) vollautomatisch eingerechnet. Somit wird das relativ kleine Fahrzeugangebot in Österreich auf Deutschland ausgeweitet und der Kunde hat 13x mehr Auswahl, um den besten Preis für sein Wunschfahrzeug zu finden. Möchte man das Fahrzeug nicht selbst abholen, bieten wir ein Haustür-Service samt Ankaufstest und Rückgabe – auch für  österreichische Fahrzeuge. Das Angebot umfasst sowohl Gebraucht- als auch Neuwagen.

„Es kann ja nicht sein, dass es das nicht gibt“

Wie verdient ihr Geld?

(c) micardo

Unsere beiden Standbeine bauen auf Partner-Beziehungen auf. Das erste Standbein ist klassisches „Affiliate Marketing“ – Wir verdienen Geld mit jedem Klick auf ein bestimmtes Inserat. Das zweite Standbein basiert ebenfalls auf Provision, allerdings nicht per Klick,
sondern per Deal.

Wer sind eure Partner für dieses aufwendige Geschäft?

Hat sich der Kunde für ein Fahrzeug entschieden und möchte es anmeldefertig vor die Haustür geliefert bekommen, übernimmt unser Partner Novora die Abwicklung dafür. Weitere Partner sind beispielsweise die „Hoedlmayr AG“ für den Transport oder nova-rechner.at für die Berechnung der NoVA.

Redaktionstipps

Wie kam es zu der Idee?

Die ursprüngliche Idee stammt von unserem „Auto-verrückten“ CEO Stefan Fedl. Er liebt Autos seit seiner Kindheit. Auf der Suche nach seinem Wunsch-Auto wurde ihm schnell klar, dass die Auswahl in Österreich sehr überschaubar ist – vor allem die Komponenten Preis und Ausstattung ließen wenig Spielraum zu. Das ständige Wechseln zwischen diversen Plattformen und Apps, sowie das händische Ausrechnen von Import-Kosten (NoVA, Transport, etc.) haben dann zu dem berühmten Satz „Es kann ja nicht sein, dass es das nicht gibt“ geführt. Danach hat Stefan seinen Job hingeschmissen, die Sache selbst in die Hand genommen und Micardo gegründet.

„Das relativ kleine Autoangebot in Österreich wird somit auf Deutschland ausgeweitet.“

Ihr bewegt euch in einem hart umkämpften Markt – wie macht ihr auf euch aufmerksam?

(c) Micardo

Vor kurzem haben wir eine neue Version von Micardo gelauncht. Seither liegt ein starker Fokus auf Social-Media Marketing. Wir haben einige Kampagnen in Planung, um besonders unsere beiden Haupt-Zielgruppen “Gustierer” (Profis) und Einmal-Käufer (alle 5 Jahre) besser zu segmentieren. Unsere wichtigsten Kunden werden die Gustierer sein – sie sorgen für mehr als 1 Million monatliche Uniques auf den gängigen österreichischen Plattformen. Neben Social Media wird vieles über Mundpropaganda laufen – was in der Auto-Branche ohnehin so üblich. Wir setzen stark auf unser Credo „bester Preis“. Zusätzlich haben wir die erste Suchmaschine überhaupt, die die Möglichkeit bietet, länderübergreifend zu suchen – und vor allem mit weniger Aufwand als bei den Bewährten.

Stichwort Finanzierung – Fremdkapital oder Bootstrapping?

„Bootstrapping it is“ – Bisher haben wir fast ein Jahr von unseren privaten Ersparnissen gelebt. Vor kurzem kam aber von der FFG der Zuspruch für eine 200.000 Euro Förderung. Dieser Förderantrag besteht aus zwei Teil-Anträgen, deshalb ist eine weitere Förderung in derselben Höhe gegen Ende 2017 wahrscheinlich. Somit sind auf jeden Fall unsere Personalkosten bis Ende 2018 gedeckt. Fürs Wachstum sind wir auf der Suche nach einem strategischen Investor aus der IT-Branche.

+++Selbstfahrende Autos von Audi und Nvidia schon 2020 auf den Straßen+++

Wie sehen eure nächsten Ziele aus?

Aktuell bemühen wir uns das Produkt noch weiter zu verbessern, außerdem wird eine Aufstockung des Teams demnächst fällig. Die Website ist seit Dezember online – mit der „Best-Price“-Sortierung und dem dazugehörigen Algorithmus wartet noch viel Arbeit auf uns. Bis 31.12.2017 möchten wir 100.000 Uniques monatlich auf unserer Plattform haben, bzw. kumulativ 1 Million Visits im Jahr 2017 schaffen. Zusätzlich wollen wir 234 Fahrzeuge bis Jahresende über unseren Partner Novora vermitteln.

Gründerstadt Graz – richtige Entscheidung?

Es tut sich einiges in Graz – unser Gründerteam hat sich schließlich auch beim Startup-Spritzer zusammengefunden. Wir haben das
Gefühl, dass die Akzeptanz von Startups immer besser wird. Das Potential scheint erkannt zu werden. Das bestätigen auch die Förderungen. Diese Entwicklung begrüßen wir sehr, und hoffen, dass das auch so weitergeht! Lediglich die Auswahl an IT-spezialisierten Investoren und VCs könnte für uns in Österreich größer sein. Da hat Deutschland eindeutig die Nase vorne, nicht nur wegen der Einwohner-Zahl.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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