27.03.2024
EU-REGULIERUNG

MiCA und Krypto-Anlageberatung: Was für Kund:innen sichergestellt werden muss

Gastbeitrag. Zahlreiche Dienstleistungen in Bezug auf Kryptowerte werden ab dem 30. Dezember 2024 durch MiCA einer Zulassungspflicht unterliegen. Was dabei zu beachten ist, erläutert Rechtsanwalt Philipp Ley in einer zweiteiligen Serie.
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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 2 erscheint am Freitag und behandelt unter anderem die Anforderungen an Krypto-Anlageberater:innen.


Zahlreiche Dienstleistungen in Bezug auf Kryptowerte werden ab dem 30. Dezember 2024 durch die EU-Regulierung MiCA (Markets in Crypto Assets) einer Zulassungspflicht unterliegen. Beratung zu Kryptowerten darf ab diesem Zeitpunkt nur mehr dann erbracht werden, wenn eine entsprechende Zulassung vorab erworben wurde. 

Die klassische Vermögensberatung hingegen unterliegt in Österreich seither der Gewerbeordnung. Wer zu Finanzierungen, Krediten oder Veranlagungen berät, hat einen Befähigungsnachweis für dieses Gewerbe zu erbringen.

In Zukunft werden Vermögensberater auch die Möglichkeit haben, Kryptowerte in ihr Beratungs-Portfolio aufzunehmen. Dies ist allerdings nur dann zulässig, wenn die Regelungen der MiCA eingehalten werden. Die Erlangung einer Gewerbeberechtigung ist für die Beratung zu Kryptowerten nicht vorgesehen. Stattdessen gelten ähnliche Zulassungsanforderungen an Berater zu Kryptowerten wie im Bereich der Anlageberatung zu Finanzinstrumenten.

Wann liegt eine Beratung zu Kryptowerten vor?

Beratung ist jede Abgabe personalisierter Empfehlungen an Kunden in Bezug auf Kryptowerte oder die Nutzung von diesbezüglichen Dienstleistungen. Irrelevant ist, ob die Initiative für die Abgabe einer solchen Empfehlung vom Kunden selbst oder vom Berater ausgeht.

Dieses Konzept ist im Wesentlichen bereits bekannt: Auch Anlageberatung zu Finanzinstrumenten liegt bereits dann vor, wenn die Aufforderung für die Abgabe einer Empfehlung vom Kunden ausgeht. Zunächst könnte man meinen, es werde in dieser Hinsicht alles beim Alten bleiben, schließlich dienten die Regelungen der MiFID II als Vorbild.

Die Regelung der MiCA geht allerdings weiter und bezieht sich nicht nur auf Kryptowerte, sondern ausdrücklich auch auf Dienstleistungen in Bezug auf Kryptowerte. Suchen Kunden etwa Auskunft zum Erwerb bestimmter Kryptowerte, liegt jedenfalls eine Beratungstätigkeit vor.

Die Tragweite dieser Bestimmung ist aber noch nicht abschließend geklärt. Denn dasselbe soll auch bei der Abgabe von Empfehlungen hinsichtlich der in der MiCA geregelten Dienstleistungen gelten. Dies erfasst wohl auch die Empfehlung bestimmter Dienstleister. Berater müssen sich daher im Klaren sein, dass auch die bloße Empfehlung bestimmter Dienstleister als Beratungstätigkeit erfasst sein kann.

Nunmehr ist daher zum Beispiel die Empfehlung eines Wallet-Anbieters genauso als Beratungsdienstleistung erfasst, wie die Empfehlung zum Kauf bestimmter Kryptowerte. Sucht etwa ein Kunde Auskunft, bei welchem der zahlreichen Anbieter er ein Konto erstellen soll, könnte dies bereits als Beratungstätigkeit von der MiCA erfasst sein.

Anders ausgedrückt: Vergleicht ein Kunde die verschiedenen Dienstleister auf dem Markt und sucht er konkret Rat, bei welchem er eine Wallet zur Verwaltung seiner Kryptowerte erstellen soll, stellt jede auf den Kunden zugeschnittene Empfehlung eine Beratungstätigkeit dar, die von den Regelungen der MiCA erfasst ist.

In diesem Zusammenhang wird der Berater zum Beispiel auch darüber aufzuklären haben, ob die angebotene Wallet die Verwaltung der privaten Schlüssel durch den Kunden selbst ermöglicht, oder ob diese vom Kunden selbst verwaltet werden (und was dies bedeutet). 

Den weitaus häufigsten Fall der Beratungstätigkeit wird aber weiterhin die Beratung von Privatkunden darstellen, die Auskunft zu Kryptowerten zur Vermögensanlage suchen. Überlegt ein Kunde, sein Portfolio zu erweitern und in verschiedene Tokenprojekte zu investieren, unterliegt der Berater bei der Abgabe einer Empfehlung an den Kunden dem Regime der MiCA.

Eine Empfehlung liegt immer dann vor, wenn sie 

  • sich auf den Kauf, Verkauf oder das Halten eines Kryptowerts bezieht oder 
  • auf den Abschluss oder Nichtabschluss einer Dienstleistung zu Kryptowerten gerichtet ist, also beispielsweise die Empfehlung an einen Kunden seine Kryptowerte auf der Wallet eines bestimmten Anbieters zu verwalten.

Werden nur allgemeine Informationen in Bezug auf Kryptowerte erteilt oder Informationen zu Kryptowerten veröffentlicht, liegt darin noch keine personalisierte Empfehlung.

Durchführung sogenannter Eignungstests

Die vom Berater abgegebene Empfehlung muss stets auf den Kunden zugeschnitten sein. Zu diesem Zweck muss sich der Berater ein klares Bild über die persönlichen Verhältnisse des Kunden verschaffen und prüfen, ob die angedachte Empfehlung für den Kunden geeignet ist (Eignungstest). Es sind die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden mit Kryptowerten, die Anlageziele und die persönlichen finanziellen Verhältnisse zu erfragen.

Der Berater muss insbesondere über die Verlusttoleranz seiner Kunden Bescheid wissen, also wie viel Vermögen für die Investition in Kryptowerte vorhanden ist. Die Abgabe von Empfehlungen, die über die finanziellen Verhältnisse des Kunden hinausgehen, ist daher unzulässig. So sollte ein Berater einem Kunden nicht nahelegen, in bestimmte Kryptowerte zu investieren, wenn diese Investition zu einem Verlust des Großteils seines Vermögens führen könnte. 

Der Berater muss daher folgende Schritte vornehmen:

  1. Informationen über die persönlichen Verhältnisse des Kunden einholen;
  2. prüfen, welche Kryptowerte oder Dienstleistungen für den Kunden geeignet sind;
  3. eine persönliche Empfehlung an den Kunden abgeben.

Die Beratung wird regelmäßig in Form persönlicher Gespräche mit Kunden erfolgen. Ziel solcher Beratungsgespräche ist auch, dass der Kunde über die Funktion und Risiken der Blockchain und von Kryptowerten im Allgemeinen ausreichend informiert wird, der Kunde nur in jene Kryptowerte investiert, die im Einklang mit seinen Anlagezielen stehen und dass auf die persönlichen und finanziellen Verhältnisse Rücksicht genommen wird.

Wie können Berater die erforderlichen Informationen von Kunden einholen?

Die Einholung von Informationen vom Kunden ist der Abgabe einer Empfehlung vorgelagert. In welcher Form die Informationen von Kunden eingeholt werden, schreibt MiCA nicht vor. Zur Nachweisbarkeit der ordnungsgemäßen Beratungstätigkeit empfiehlt sich, die Informationen in Form von Fragebögen einzuholen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Fragen an den Kunden nicht zu allgemein erfolgen und es gestatten, eine Beurteilung des Kunden vorzunehmen.

Anstatt etwa den Kunden zu fragen, wie viel Erfahrung er bereits mit Kryptowerten hat, könnte der Berater erfragen, mit welchen Kryptowerten und Dienstleistungen in Bezug auf Kryptowerte der Kunde vertraut ist. Einzelheiten dazu hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) in ihrem dritten Konsultationspapier (Consultation Package 3) vom 25. März 2024 veröffentlicht.

Erhält ein Berater nicht die erforderlichen Informationen, darf er dem Kunden keine Kryptowerte empfehlen. Weigert sich ein Kunde daher, bestimmte Auskünfte zu erteilen, so muss der Berater ihn darauf hinweisen, dass er nicht tätig werden darf.

Im Zuge dieser Informationseinholung ist auch die Risikobereitschaft des Kunden zu erfragen. Zur Vereinfachung können die Berater ihre Kunden in Gruppen einteilen, etwa jene mit geringer, mittlere und hoher (spekulativer) Risikobereitschaft.

Relevant bleiben aber stets die mit dem konkreten Geschäft verbundenen Ziele des Kunden. So könnte ein risikobereiter Kunde auch zum Abschluss eines risikoarmen Geschäfts um Auskunft ersuchen. Neben der allgemeinen Risikobereitschaft des Kunden muss daher sichergestellt sein, dass der Berater in Kenntnis der jeweiligen Ziele des Kunden ist.

Erst in einem zweiten Schritt nimmt der Berater die Beurteilung der Eignung anhand der Angaben des Kunden vor (Eignungstest). Kommt ein Berater beispielsweise nach Klärung der persönlichen Verhältnisse zu dem Schluss, dass das konkret vom Kunden angedachte Geschäft zu risikoreich ist, empfiehlt er die Investition in andere Kryptowerte. 

Dem Kunden ist ein Bericht über die Eignung zu übermitteln, in dem die erteilte Beratung festgehalten ist und dargelegt wird, wie diese Beratung den Präferenzen, Zielen und anderen Merkmalen der Kunden entspricht. Dieser Bericht wird in elektronischem Format erstellt und muss zumindest enthalten:

  1. (allenfalls aktualisierte) Informationen über die Beurteilung der Eignung und 
  2. einen Überblick über die geleistete Beratung.

Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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Umarmungen statt Visitenkarten: Zu Besuch beim ersten Conxious Picnic am Otto Wagner Areal

Zwei Tage lang hat die Community rund um Andreas Tschas auf dem Otto Wagner Areal in Wien an einem „neuen Betriebssystem für unsere Wirtschaft“ gearbeitet. Ein Besuch beim ersten Conxious Picnic.
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Business Angel Hansi Hansmann und Conxious-Gründer Andreas Tschas | (c) Luisazzoe / StudioZucker

Es braucht seine Zeit, bis man oben ist. Wer zum Conxious Picnic will, muss hinauf auf die Baumgartner Höhe in Wien-Penzing, fernab der hektischen Innenstadt. Der Ort ist bewusst gewählt.

Das Otto Wagner Areal wurde vor rund 120 Jahren als Heil- und Pflegeanstalt eröffnet und umfasst rund 50 Hektar. Das entspricht der Fläche von rund 70 Fußballfeldern. Nach einem Jahrhundert klinischer Nutzung wird das denkmalgeschützte Jugendstilensemble neu belebt. 2030 oder 2031 soll hier die Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien (MUK) einziehen. Bis dahin wird das Gelände zwischengenutzt, unter anderem von Kreativkollektiven und für Kunst- und Kulturveranstaltungen.

Das Jugendstiltheater am Otto Wagner Areal in Wien-Penzing war Schauplatz des Conxious Picnic. Foto: Luisazzoe / StudioZucker

Am 30. September und 1. Oktober war das Jugendstiltheater mit seinen Gärten Schauplatz des ersten Conxious Picnic. Schon beim Hineingehen weiß man: Hier geht es anders zu als bei einem üblichen Business-Event. Man spricht sich mit Vornamen an. Teilweise umarmt man sich bei der Begrüßung.

Das Betriebssystem von morgen

Hinter dem Format steht Andreas Tschas, Gründer von Conxious. Seine Vision fasst er im Gespräch mit brutkasten in einem Satz zusammen: „Ein neues Betriebssystem für unsere Wirtschaft, das auf Vertrauen und innerer Klarheit beruht.“ Nach diesem Gedanken sei auch die Veranstaltung aufgebaut gewesen. Es gehe darum, Wirtschaft wieder menschlicher zu machen: „Weg vom Business, hin zur Wirtschaft, zum Wirt.“ Der Wirt sei jemand, der auf die Ressourcen schaue, ein Host, der auf die Community achte.

Rund 200 Gäste waren laut Andreas Tschas an den beiden Tagen durchgehend vor Ort. | Foto: Luisazzoe / StudioZucker

Das Interesse war größer als erwartet. 250 Personen waren laut Tschas angemeldet, durchgehend seien rund 200 vor Ort gewesen. Die Gäste kamen auch aus anderen europäischen Ländern, darunter die Niederlande, Portugal, Deutschland und Italien.

Was man mitbringen muss

Wer mitmachen will, braucht vor allem Zeit. Die Veranstalter baten ihre Gäste vorab, an beiden Tagen zu bleiben. Das Picknick sei als ein Bogen gedacht, bei dem jeder Akt auf dem vorigen aufbaut.

Dazu kommen Neugier, Präsenz und die Offenheit für Menschen, die man noch nicht kennt. So stand es in der Einladung an die Gäste. Wer wollte, brachte eine Blume mit, einen Kuchen zum Teilen oder ein Sitzkissen für die Wiese. Einen Dresscode gab es nicht, Farbe war ausdrücklich willkommen.

Wer sitzt, kann etwas vorbringen

Am zweiten Tag geht es im Jugendstiltheater um Träume. Bianca Gfrei von Conxious steht in der Mitte des Raums. Rund um sie sind Vintage-Möbel des Wiener Generationencafés Vollpension aufgereiht, dazwischen liegen Sitzkissen. Wer hier Platz nimmt, soll die Augen schließen und seine Wünsche benennen.

Bianca Gfrei von Conxious leitete am zweiten Tag die Runde zu den Träumen der Gäste. | Foto: Luisazzoe| / StudioZucker

Dann öffnet Gfrei die Runde. Gefragt wird nach Themen: Wer hat einen Traum, wenn es um Business geht? Wer, wenn es um Räume geht? Wer in der Runde sitzt, kann etwas vorbringen und sagen, welche Unterstützung er oder sie braucht.

Auch Tschas bringt einen Traum ein, und der betrifft Bildung. Inhalte für Kinder würden künftig viele Unternehmen liefern, entscheidend sei das Erlebnis rundherum. Mit „Conxious in the Garden“ treffen sich bereits Familien an Wochenenden. Er sei nicht überzeugt, dass sich das Bildungssystem in Österreich so schnell anpassen könne wie nötig. Zugleich gebe es sehr gute Schulen, nur brauche es mehr davon. Für das Vorhaben sucht er einen CEO, ein Investor sei bereits interessiert.

Vertrauen als Business Case

So weich das klingt, Tschas argumentiert wirtschaftlich. Das Fundament von Conxious sei Vertrauen, und das Picknick habe mit genau diesem Gedanken begonnen: „Trust as a Business Case“. Er erzählt dazu von Business Angel Hansi Hansmann, einem der Founding Partner von Conxious. Der habe ihm gesagt, dass es um Vertrauen gehe, sei für ihn ein No-Brainer. Für Tschas ist das der Punkt: „Du lernst den Menschen kennen und du vertraust ihm einmal.“ Daraus seien die großen Erfolgsgeschichten entstanden.

Auch der Autor und NEOS-Mitgründer Matthias Strolz war vor Ort. | Foto: Luisazzoe / StudioZucker

In Unternehmen sehe er oft das Gegenteil. Wenn er in Abteilungen nachfrage, wie viel Zeit in Konflikte und interne Politik fließe, höre er im Schnitt 70 Prozent. Der Grund sei ein Vertrauensproblem.

Bei Startups zeige sich das im Founder-Konflikt. Der „Return on Investment on emotional well-being“ werde völlig unterschätzt, sagt Tschas. Er kenne nur wenige Investoren, die vorbeugend etwas tun. Komme es zum Konflikt, könne man „mindestens 50 Prozent der Bewertung abschreiben“.

Auch die Freiflächen rund um das Jugendstiltheater wurden bespielt. | Foto: Luisazzoe / StudioZucker

Wer dabei war

Auf dem Programm standen unter anderem der Impact-Investor Charly Kleissner, die Kulturanthropologin Bettina Ludwig, der Autor und NEOS-Mitgründer Matthias Strolz, Thomas Funke, Mitgründer der Tomorrow University, und Eversports-Mitgründer Hanno Lippitsch. Unter den Gästen waren laut Tschas zudem viele Gründer, die diesen Weg schon gegangen sind, darunter TTTech-Mitgründer Georg Kopetz sowie Busuu-Mitgründer und Investor Bernhard Niesner. Auch Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll und Bernhard Sagmeister, Geschäftsführer der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws), waren vor Ort.

TTTech-Mitgründer Georg Kopetz im Gespräch mit Conxious-Gründer Andreas Tschas | Foto: Luisazzoe / StudioZucker

Auch der Unternehmer Klaus Buchroithner war dabei, dessen Firma das Merchandise für Conxious produziert. „Die letzten zwei Tage ist es sehr wenig ums Business gegangen und sehr viel um Persönlichkeitsentwicklung“, sagt er. Es habe Sessions gegeben, in denen man sich bewegt hat, aber auch Vorträge. Eine klassische Business-Konferenz sei es sicher nicht gewesen.

Besonders mitgenommen hat Buchroithner den Beitrag von Ludwig über eine der letzten Jäger-und-Sammler-Gemeinschaften. Dort sei jeder von Geburt an Teil eines größeren Ganzen, weil die Gemeinschaft nur gemeinsam überlebt. Sein Schluss daraus: Egoistische Entscheidungen seien „eigentlich kompletter Unsinn“.

Foto: Luisazzoe / StudioZucker

Was aus dem Picknick entstehen soll

Beim Reden soll es nicht bleiben. Tschas formuliert eine Hypothese: Unternehmen und Startups, die auf dieser Basis von Vertrauen gegründet werden, funktionieren besser. Aus der Community heraus würden gerade die ersten Unternehmen gemeinsam gestartet.

Konkret denkt man laut Tschas über drei Dinge nach. Ein Magazin, das sich um Bewusstsein in der Wirtschaft dreht. Räume für Meetings, in denen man präsenter und weniger abgelenkt ist. Und eine Schule. In drei bis vier Monaten werde man mehr dazu sagen können.

Das Prinzip dahinter beschreibt er so: „Dem Glück auf die Sprünge helfen, indem wir coole Leute und coole Ideen zusammenbringen und die Erfolgswahrscheinlichkeit erhöhen.“


Video-Tipp: Andreas Tschas über Conxious: „Ein neues Betriebssystem für die Wirtschaft“

Andreas Tschas spricht im Talk über sein Projekt Conxious – eine kuratierte Community, die Vertrauen und innere Klarheit ins Zentrum des wirtschaftlichen Handelns rücken möchte.

Im Gespräch erklärt Tschas, warum Vertrauen ein unterschätzter Produktivitätsfaktor in Unternehmen sei, wie aus tiefen menschlichen Verbindungen nachhaltige Projekte entstehen können und wie ein zukunftsfähiges Betriebssystem für die Wirtschaft aussehen soll.

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