09.06.2023

MiCA: Das sind die Grundlagen zur neuen Krypto-Verordnung der EU

Gastbeitrag. Rechtsanwalt und Kryptoexperte Oliver Völkel beleuchtet in einer brutkasten-Serie die neue EU-Krypto-Verordnung Markets in Crypto-Assets, kurz MiCA. Im ersten Teil geht es um Anwendungsgebiete und zentrale Begriffe.
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Rechtsanwalt Oliver Völkel vor einer EU-Flagge
Rechtsanwalt Oliver Völkel | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte & Adobe Stock (Hintergrund)

Am 9. Juni 2023 wurde die europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte (kurz MiCA-VO) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Nach mehrjährigem zähem Ringen ist sie damit endlich Bestandteil des Unionsrechts und wird nach Ablauf einer Übergangsfrist ab 30. Dezember 2024 in allen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar gelten.

Mit MiCA besteht nun erstmals ein unionsweit einheitlicher Rechtsrahmen für das öffentliche Angebot von Kryptowerten und das Anbieten von Kryptowerte-Dienstleistungen. Neben umfangreichen Regeln zu diesen beiden Aspekten finden sich in der Verordnung auch Bestimmungen über die Verhinderung von Marktmissbrauch und Insiderhandel.

Mit dieser Beitragsreihe möchten wir möglichst umfassend aufzeigen, welche neuen Regeln in der Krypto-Branche zu beachten sind, und was dies für bestehende Akteure am Markt bedeutet. Im ersten Teil der Reihe widmen wir uns dem Anwendungsbereich der MiCA und zeigen auf, für wen und in welchen Fällen MiCA grundsätzlich gilt. Wir behandeln weiters den zentralen Begriff des Kryptowerts und beleuchten, welche Arten von Coins und Token erfasst sind. Wir adressieren die wichtigsten Ausnahmen vom Anwendungsbereich und untersuchen, wann die MiCA-VO nicht gelten soll. Außerdem diskutieren wir, welche neuen Kryptowerte von MiCA geschaffen werden und was diese Kryptowerte jeweils auszeichnet.


Grundlagen zur MiCA-Verordnung

Anwendungsbereich

MiCA erfasst alle natürlichen und juristischen Personen, die in der Europäischen Union Kryptowerte ausgeben, öffentlich anbieten, zum Handel zulassen möchten, oder wenn sie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten erbringen möchten:

  • Ausgabe ist der erstmalige Verkauf oder das sonstige erstmalige Inverkehrbringen eines Kryptowerts durch einen Emittenten. Das kann, muss aber nicht im Rahmen eines öffentlichen Angebots erfolgen. 
  • Ein öffentliches Angebot liegt rasch vor: Jede Mitteilung ist ein öffentliches Angebot, also zB auch der Inhalt einer Website, wenn sie ausreichend Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Kryptowerte enthält, um eine Kaufentscheidung zu ermöglichen. Ein öffentliches Angebot kann also nicht nur vom Emittenten, sondern von jedem gemacht werden, der den Kryptowert (weiter-)verkauft. 
  • Zulassung zum Handel bedeutet, dass der Kryptowert an einer Handelsplattform in der Union gelistet werden soll. MiCA kann somit selbst dann einschlägig sein, wenn weder der Emittent seinen Sitz in der Union hat (keine Ausgabe) noch ein öffentliches Angebot in der Union erfolgt. 
  • Dienstleistungen sind die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten, der Betrieb einer Handelsplattform, der Tausch von Kryptowerten gegen Geld oder andere Kryptowerte, die Ausführung von Aufträgen, die Platzierung, die Annahme und Übermittlung von Aufträgen sowie die Beratung und die Portfolioverwaltung.

Der Anwendungsbereich erfasst somit ein weites Spektrum der am Markt bekannten Tätigkeiten. Greift eine Ausnahme vom Anwendungsbereich (siehe weiter unten), oder ist eine Tätigkeit nicht in MiCA reguliert, so ist die Verordnung nicht einschlägig. Solche Tätigkeiten können also ohne Beachtung der Bestimmungen in MiCA ausgeübt werden.

Begriff des Kryptowerts

Zentraler Begriff der MiCA ist der Kryptowert. Zu diesem Begriff enthält die Verordnung eine eigene Definition. Kryptowert ist jede digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der oder das unter Verwendung von DLT oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann. Dieser breite Begriff erfasst alle gängigen Coins und Token wie etwa die im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Beitragsreihe (im Hinblick auf ihre Marktkapitalisierung) zehn bedeutsamsten Kryptowerte: Bitcoin, Ether, Tether, Binance Coin, USDC, Ripple, Cardano, Dogecoin, Polygon oder Solana.

Um als Kryptowert zu gelten, muss der Coin oder Token lediglich entweder über einen Marktwert verfügen (digitale Darstellung eines Werts) oder ein Recht im weitesten Sinn repräsentieren (digitale Darstellung eines Rechts). Der Begriff ist damit deutlich weiter als der im Jahr 2020 im EU-Recht eingeführte Begriff der virtuellen Währung, der im Kern bloß auf den Umstand abstellt, dass ein Coin oder Token als Tauschmittel am Markt akzeptiert wird. Alle heute bekannten virtuellen Währungen sind auch Kryptowerte unter MiCA.

Liegt keines der beiden oben genannten Charakteristika vor (Darstellung von Wert oder Recht), so ist ein Coin oder Token kein Kryptowert. Das ist etwa bei Tokens der Fall, die im Rahmen von Veranstaltungen kostenlos als Souvenir ausgegeben werden (solange sich kein Markt dafür bildet) oder bei Tokens, die als reine Recheneinheit innerhalb eines Smart Contracts dienen, nicht übertragbar sind, oder sonst keinen Marktwert aufweisen.

Ausnahmen vom Anwendungsbereich

Vom Anwendungsbereich der MiCA bestehen eine Reihe von Ausnahmen. Die Ausnahmen beziehen sich dabei entweder auf den Einsatzzweck des Kryptowerts (zB NFTs, Finanzinstrumente) oder die jeweiligen Akteure (zB Reverse Solicitation, Konzernausnahme):

  • Non-fungible Tokens (NFTs) sind vom Anwendungsbereich der MiCA ausgenommen, allerdings nur dann, wenn es sich um tatsächlich individualisierte Kryptowerte handelt. Gemeint ist damit zB ein NFT-Kunstwerk. Wird ein NFT-Standard wie etwa ERC-721 oder ERC-1155 genutzt, um zB NFT-basierte Gutscheine aufzulegen, so greift die Ausnahme nicht. In diesem Fall sind die Tokens nach ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nämlich miteinander austauschbar, also doch fungibel. Solche Tokens können zwar auch NFT genannt werden, weil sie den entsprechenden technischen Standard nutzen, die Ausnahme von MiCA greift aber nicht. Man könnte auch sagen: Unter MiCA gilt ein materieller und nicht bloß ein formeller NFT-Begriff. Das Abstellen auf bestimmte technische Standards kann also in der Praxis nicht dazu genutzt werden, um die Anforderungen von MiCA zu umgehen. 
  • Finanzinstrumente sind ebenfalls vom Anwendungsbereich der MiCA ausgenommen. Dies ist dann relevant, wenn mit einem Token Rechte verbunden werden, die sonst bei Finanzinstrumenten anzutreffen sind, zB das Recht auf Zins- und Rückzahlung wie bei einer Anleihe. Der Token dient in einem solchen Fall lediglich als Trägermedium für das jeweilige Recht. Formell handelt es sich bei solchen Tokens zwar um Kryptowerte (nämlich eine digitale Darstellung eines Rechts); da jedoch bereits andere EU-Rechtsakte Finanzinstrumente regeln, sind solche Token von MiCA ausgenommen. Für den Vertrieb tokenisierter Finanzinstrumente gilt bspw MiFID II oder für das öffentliche Angebot tokenisierter übertragbarer Wertpapiere die Prospekt-VO. Neben Finanzinstrumenten sind noch eine Reihe anderer bereits EU-rechtlich geregelter Instrumente vom Anwendungsbereich der MiCA ausgenommen.
  • Reverse Solicitation, der aus MiFID II bekannte Grundsatz, wonach keine Lizenz im Wohnsitzstaat des Kunden nötig ist, wenn dieser auf eigene Initiative eine Leistung beansprucht, wird sich auch in MiCA wiederfinden. Für Krypto-Unternehmen aus Drittstaaten – also solche, die keine Niederlassung in der EU haben – besteht eine Ausnahme vom Anwendungsbereich der MiCA. Werden Dienstleistungen ausschließlich auf eigenes Betreiben des Kunden erbracht, so besteht keine Pflicht zur Zulassung in der EU. Gegen einen möglichen Missbrauch enthält MiCA gleich mehrere Mittel: Einerseits gilt die Ausnahme nicht, wenn das Unternehmen in der Union Kunden akquiriert, auch wenn dies für ganz andere Produkte oder Dienstleistungen geschieht, und egal ob das Unternehmen dies selbst macht oder durch Partnerunternehmen. Außerdem dürfen dem Reverse-Solicitation-Kunden keine neuen Kryptowerte oder Dienstleistungen angeboten werden, um nicht den Genuss der Ausnahmebestimmung zu verlieren.
  • Konzernunternehmen werden nach MiCA vom Anwendungsbereich ausgenommen, wenn sie ihre Leistungen ausschließlich intern im Konzernverbund für andere Konzerngesellschaften erbringen. Solche Konzernunternehmen werden sich also ebenso nicht an MiCA halten müssen. Die Bestimmung ist für international agierende Dienstleister relevant, die Funktionen auf verschiedene Konzerngesellschaften aufteilen (wenn sie etwa die Infrastruktur für die Verwahrung und für den Betrieb einer Handelsplattform auf mehrere Konzerngunternehmen aufteilen). Gegen den Missbrauch dieser Bestimmung enthält MiCA einen Schutzmechanismus: Werden Tätigkeiten auf andere Konzerngesellschaften ausgelagert, so legt MiCA detailliert Anforderungen fest, die zu erfüllen sind. 

Neue Kategorien von Kryptowerten

Neben dem allgemeinen Begriff des Kryptowerts führt MiCA konzeptuell drei eigenständige Subkategorien von Kryptowerten ein, nämlich vermögenswertereferenzierte Token, E-Geld-Token und Utility-Token: 

  • Vermögenswertereferenzierter Token ist ein Kryptowert, dessen Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder amtliche Währungen (oder Kombinationen davon), gewahrt werden soll. Dieser aus dem Englischen manchmal auch als Asset-Referenced Token oder ART bezeichnete Kryptowert soll somit einen stabilen Wert in Bezug auf andere Referenzwerte erhalten. Der Anwendungsbereich ist weit: Jeder andere Wert und jedes andere Recht kommen in Betracht, also etwa Gold, Immobilien, Fondsanteile, Aktien, Schuldverschreibungen oder auch andere Kryptowerte.
  • E-Geld-Token ist ein Kryptowert, dessen Wertstabilität unter Bezugnahme auf den Wert einer einzelnen amtlichen Währung gewahrt werden soll. Dieser aus dem Englischen manchmal als E-Money Token oder EMT bezeichnete Kryptowert ist vergleichbar mit dem Asset Referenced Token. Der wesentliche Unterschied liegt daran, dass sich die Wertstabilität nur auf eine einzige Währung bezieht, also etwa Euro oder US-Dollar.
  • Utility-Token ist ein Kryptowert, der ausschließlich dazu bestimmt ist Zugang zu einer Ware oder Dienstleistung zu verschaffen, die vom Emittenten des Kryptowerts bereitgestellt wird. MiCA unterscheidet in weiterer Folge zwischen Utility-Token, bei denen die Ware oder Dienstleistung bereits besteht oder bereits erbracht wird, und solchen, bei denen die Ausgabe des Tokens wie ein Vorverkauf zur Projektfinanzierung dient. 

Für das öffentliche Angebot dieser Kryptowerte gelten besondere Bestimmungen, die wir an späterer Stelle beleuchten. Nicht jeder Kryptowert lässt sich in eine dieser Kategorien einordnen. Fällt ein Kryptowert nicht darunter, so gelten dennoch die nachfolgend dargestellten allgemeinen Anforderungen für das öffentliche Angebot von Kryptowerten.

Inkrafttreten der Bestimmungen

Wie eingangs erwähnt, gilt MiCA uneingeschränkt ab dem 30. Dezember 2024. Die Regelungen über vermögenswertreferenzierte Tokens und E-Geld-Tokens gelten abweichend davon bereits ab dem 30. Juni 2024. Wer solche Tokens auflegen möchte, der kann dies also bereits früher machen.

Daneben bestehen noch eine Reihe weiterer Sonderregeln zur Anwendbarkeit der Vorschriften. So gilt etwa der gesamte Abschnitt über das öffentliche Angebot von Kryptowerten grundsätzlich nicht, wenn das Angebot abgelaufen ist, bevor MiCA in Geltung getreten ist – wenn das Angebot also vor dem 30. Dezember 2024 endet. Für diese Kryptowerte muss dann zB kein Whitepaper erstellt werden. 

Etwas anderes gilt aber dann, wenn solche Kryptowerte später auch zum Handel zugelassen werden. Ab dem Geltungsbeginn von MiCA müssen in diesem Fall die Marketingmitteilungen den Anforderungen der Verordnung entsprechen. Handelsplattformen müssen diesfalls außerdem sicherstellen, dass bis 31. Dezember 2027 ein Whitepaper erstellt, der Aufsichtsbehörde übermittelt und veröffentlicht wird, und auch das Whitepaper aktuell gehalten wird. 

Wer jetzt bereits vermögenswertereferenzierte Token emittiert, der darf damit fortfahren, bis unter MiCA eine Zulassung erteilt oder verweigert wurde (bzw bei Kreditinstituten bis das Kryptowerte-Whitepaper genehmigt oder die Genehmigung verweigert wurde). Voraussetzung ist lediglich, dass das Unternehmen innerhalb von 13 Monaten nach Inkrafttreten von MiCA, also spätestens bis 30. Juli 2024 eine Zulassung beantragt (bzw bei Kreditinstituten die FMA informiert). Diese Übergangsregel gilt sogar dann, wenn mit der Ausgabe der Token erst in der Zukunft begonnen wird, spätestens aber bis zum 30. Juni 2024. 

Besondere Übergangsregeln gelten auch für Dienstleister, die bereits am Markt aktiv sind. Sie dürfen grundsätzlich noch bis 1. Juli 2026 auf Basis ihrer bisherigen Zulassung ihre Tätigkeit ausüben. Außerdem darf auf diese Dienstleister ein vereinfachtes Zulassungsverfahren angewendet werden. Die einzelnen Mitgliedstaaten können aber einerseits kürzere Fristen vorsehen und müssen von den vereinfachten Zulassungsverfahren keinen Gebrauch machen. Wie dies in Österreich umgesetzt wird, ist derzeit noch nicht bekannt.


Teil 2 der Serie erscheint am kommenden Montag und widmet sich dem öffentlichen Angebot von Kryptowerten. Weitere Teile behandeln Kryptowerte-Dienstleistungen, Marktmissbrauch und Insiderhandel sowie nicht erfasste Geschäftsmodelle.

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Hilla Haddad Chmelnik, Co-Founderin & CEO von Moonshot

Hilla Haddad Chmelnik, Mitgründerin von Moonshot, will die Weltraum-Logistik mit ihrem 25-köpfigen Team vorantreiben. Statt auf teure chemische Raketen setzt das israelische DeepTech-Startup auf elektromagnetische Beschleunigung. Im brutkasten-Interview spricht die ehemalige „Iron Dome“-Projektleiterin über das enorme Potenzial im All, das Scheitern in Simulatoren und was Europa von Israels Innovationskraft lernen kann.

Sie sind Luft- und Raumfahrttechnikerin, waren Projektleiterin beim Iron Dome und Generaldirektorin im israelischen Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Technologie. Jetzt haben Sie Moonshot gegründet, ein Unternehmen, das Transporte im All per elektromagnetischer Beschleunigung statt mit klassischen Raketen anpackt. Sie sitzen da ja wirklich genau an der Schnittstelle von SpaceTech, DeepTech, Verteidigung und Politik. Wenn wir mal aufs große Ganze schauen: Wo steht SpaceTech gerade allgemein?

Für mich sind das gar keine getrennten Dinge. SpaceTech oder eigentlich der Weltraum an sich ist einfach die nächste Stufe für die Menschheit. Um Quantentechnologie, Energie oder KI wirklich weiterzuentwickeln, müssen wir ins All. Der Weltraum ist eine ganz eigene Domäne. Das ist im Grunde wie beim Internet: Wir sagen heute ja auch nicht „Internet-Tech“, das Internet ist einfach die Basis für alles andere.

Die Erde wird langsam ziemlich voll, und uns gehen hier die Ressourcen aus. Selbst wenn wir über Quantencomputing oder Smartphones reden: Dafür brauchen wir Seltene Erden. Und davon haben wir auf der Erde schlicht nicht genug.

Und Sie glauben fest daran, dass wir diese Stoffe im All finden?

Naja, sie kamen ja ursprünglich von dort, also werden wir sie auch dort finden. Wir wissen, dass es sie auf dem Mond gibt und auf Meteoriten. Und das Thema Energie ist im All ein Selbstläufer, es gibt dort keine Atmosphäre, die Sonne scheint also ununterbrochen. Deshalb reden wir ja auch über Rechenzentren im Weltraum. Warum sollte man das tun? Weil uns auf der Erde der Strom ausgeht, selbst wenn wir über Atomkraft nachdenken.

Bei erneuerbaren Energien auf der Erde hat man immer Probleme mit der Atmosphäre und dem Tag-Nacht-Wechsel. Im All hat man diese Sorgen nicht, dafür eben andere. Aber da der Zugang zum All in den letzten zehn Jahren so viel billiger geworden ist, und die Preise fallen weiter, sind die Wege jetzt frei. Wenn wir erst mal dort sind, entsteht da eine völlig neue Industrie. Alles, was Sie genannt haben, Quanten, Cyber, Mobile, Verteidigung, wird eine Anwendung im All brauchen. Deswegen ist das Ding so riesig. Und deshalb ist der SpaceX-Börsengang auch so eine Riesensache: Es ist das Fundament, die nackte Infrastruktur.

Und wo hakt sich Moonshot da ein? Welches Problem löst ihr genau?

Bei uns dreht sich alles um die Lieferkette. Es ist reine Logistik. Die Straße ins All steht ja jetzt. Und weil es diese Straßen gibt, wird es dort oben immer mehr Infrastruktur geben. Ganz egal, ob das eine private Raumstation als Fabrik ist, ein Rechenzentrum oder ein Satellit: Sie alle brauchen eine funktionierende Lieferkette. Irgendwer muss die Rohstoffe, das Wasser oder die Ersatzteile ja hochbringen. Genau das macht Moonshot.

Sie bauen also sozusagen den Lastwagen für den Weltraum? Über welchen Zeithorizont reden wir da eigentlich?

Wir bauen eher das FedEx fürs All. Wir peilen den Anfang der 30er-Jahre an, also so 2030, 2032 wollen wir ins All. Wenn man heute Fracht hochschicken will, muss man bei den aktuellen Preisen immer den ganzen Truck buchen, also eine komplette Falcon-Rakete oder ein ganzes Starship. Jedes Mal, wenn man ins All will, muss man 21 Tonnen bei einer Falcon oder 100 Tonnen bei einem Starship mitnehmen.

Wenn Sie da oben aber schon metaphorisch gesagt Ihren Kaffeeladen haben und eigentlich nur jede Woche frische Bohnen brauchen, mieten Sie ja nicht jedes Mal den ganzen Sattelschlepper. Sie brauchen einen Paketdienst, eben wie FedEx. Moonshot nutzt dafür eine ganz andere Physik: Wir arbeiten mit elektromagnetischen Beschleunigern, nicht mit chemischen Raketen. Dadurch schaffen wir dieselben Preise, aber eben für kleine Pakete. Wir schicken 200 oder 300 Kilo zum gleichen Kilopreis hoch wie das Starship. Man bestellt einfach eine Lieferung.

Sind Sie damit nicht ein Konkurrent für SpaceX?

Nein, überhaupt nicht. Wir ergänzen uns perfekt. Wir brauchen SpaceX ja, damit sie immer mehr Masse ins All schießen. Und je mehr Masse die hochbringen, desto mehr Kunden haben wir am Ende. Das ist eigentlich genau das Gegenteil von Konkurrenz. Wir wollen, dass die chemischen Raketen so oft wie möglich fliegen.

Denken Sie an einen Umzug von Europa in die USA: Es ist völlig klar, dass Sie selbst in der Business Class nach New York fliegen. Aber es macht überhaupt keinen Sinn, Ihr Sofa im Flugzeug neben sich zu setzen. Das schicken Sie im Frachtcontainer. Im Moment sind die chemischen Raketen im All die Business Class. Sie sind teuer. Und obwohl es billiger ist als vor 20 Jahren, zahlt man für jedes Kilo exakt dasselbe. Das heißt, das Kilo Astronaut, das Teuerste, was man hochschicken kann, kostet im Transport genauso viel wie das Kilo Wasser, das er trinkt. Wenn wir also einen guten Preis für das Kilo Astronaut haben, zahlen wir für das Wasser schlicht viel zu viel.

Mit unserer Technologie bei Moonshot werden wir niemals Astronauten transportieren können. In einem Frachtcontainer reist man ja auch nicht nach New York, es ist zu heiß, dauert zu lange, das hält kein Mensch aus. Unsere Anlage arbeitet mit extremen Kräften von bis zu 800 G. Das überlebt kein Mensch und auch keine empfindliche Elektronik. Aber Wasser, Treibstoff, mechanische Bauteile oder Ersatzteile wie Solarpaneele stecken das locker weg.

Wir trennen diese Fracht also von den teuren Raketen. Die Raketen bleiben für die Menschen und die feine Sensorik. So baut man eine echte Industrie auf. Eine hochentwickelte Wirtschaft braucht Häfen, Schienen, Lkw und Flugverkehr. Wenn eine Insel nur ein einziges Transportmittel hat, wird die Wirtschaft dort nie richtig laufen. Und genau das machen wir im All: Wir bauen die nächste Logistikebene neben den klassischen Raketen auf.

Entwickeln Sie diese elektromagnetische Beschleunigung eigentlich komplett neu oder nutzen Sie bestehende Technologien?

Wir bauen natürlich unsere eigene Technologie, aber wir machen keine Grundlagenforschung. Bei uns ist das reines Engineering. Die Wissenschaft dahinter hat sich im letzten Jahrzehnt quasi von selbst entwickelt, durch die erneuerbaren Energien, durch die Medizintechnik. Die Basiskomponenten wie Kondensatoren, Schalter oder spezielle Materialien, die extreme Kräfte und Hitze aushalten, gibt es alle schon auf dem Markt, und sie sind viel billiger geworden. Vor zehn Jahren hätten wir uns an diese Sache gar nicht herangewagt, weil die Technik noch nicht so weit war.

Jetzt nehmen wir diese Komponenten, die gar nicht primär für uns entwickelt wurden, und fügen sie in unserer Maschine zusammen. Wir erfinden also keine neuen Kondensatoren, sondern kaufen sie von der Stange und passen sie so an, dass sie genau unsere Spezifikationen erfüllen und bezahlbar bleiben. Es ist also kein neues wissenschaftliches Rätsel, sondern clevere Ingenieursarbeit und Integration.

Wie viel von diesem Ingenieur-Know-how bringen Sie aus Ihrer Zeit beim Iron Dome mit? Hilft Ihnen diese militärische Erfahrung bei Ihrem heutigen Projekt?

Der entscheidende Punkt ist eigentlich die ganze Philosophie der israelischen Verteidigungsindustrie. Mein Chefingenieur hat das David’s Sling-Programm geleitet, eine andere Kollegin kommt aus dem Arrow-Raketenprogramm. Die wahre Kunst in Israels Verteidigungssektor ist es, hochkomplexe Hardware und Luftfahrtsysteme extrem billig, wahnsinnig schnell und fast ohne reale Systemtests zu bauen. Und das liegt schlicht daran, dass Israel klein ist, wir haben gar keinen Platz für riesige Testgelände. Deshalb haben wir über die Jahrzehnte hinweg ganz andere Methoden entwickelt als die Amerikaner oder Europäer: Wir setzen massiv auf Simulatoren.

Sie setzen also voll auf digitale Zwillinge?

Genau. Wir bauen hochkomplexe digitale Zwillinge des gesamten Systems. Die testen wir dann im Labor im ganz kleinen Maßstab. Weil wir das so akribisch machen, können wir uns blind auf unsere Simulatoren verlassen. Wenn wir das finale, echte System bauen, wissen wir fast schon, dass es funktioniert. Reale Systemtests heben wir uns wirklich nur für den allerletzten Schritt auf. Denn wenn wir in Israel ein echtes System testen, ist das kein Experiment mehr, da muss es klappen. Wir haben weder das Geld noch den Platz für Fehler, und uns schaut ständig jeder auf die Finger. Als ich beim Iron Dome war, war praktisch jeder reale Test ein Volltreffer.

Elon Musk hat völlig recht, wenn er sagt: Wenn ein realer Test klappt, war es eigentlich kein richtiger Test, weil man nur durch Fehler lernt. Also machen wir unsere Fehler in den Simulatoren. Und genau das ist auch das Fundament von Moonshot. Wir arbeiten mit Ingenieuren zusammen, die genau diese Schule durchlaufen haben. Wir bauen ein kleines Labormodell mit gerade mal sechs Zentimetern Durchmesser und eineinhalb Metern Länge. Damit schießen wir 300 Gramm mit 100 Metern pro Sekunde ab. Aber damit beweisen wir exakt die Präzision im Mikrosekundenbereich, die Latenz und die Kontrollierbarkeit, die wir später im Großen brauchen. Wir machen das so, weil wir in Israel wegen unserer Größe gar keine andere Wahl hatten.

Schauen wir mal auf die nackten Zahlen: Wie zieht man so ein DeepTech-Startup für Weltraum-Logistik strategisch hoch? Wie viel Geld braucht man für die R&D-Phasen, wie sieht Ihr Team aus und wie lief die erste Finanzierung?

Wir sind zu dritt im Gründerteam. Am Anfang brauchten wir gar nicht so viel Geld. Unsere These war einfach: Wenn wir ein bisschen Startkapital kriegen, können wir in Israel ein großartiges Team aufbauen. Solche Leute sind schwer zu kriegen, man braucht ganz spezielle Talente. Aber wir wussten, dass Israel ein riesiges Reservoir für genau diese Talente ist. Wenn das Geld da ist, können wir sie anheuern.

Und was heißt „ein bisschen Startkapital“ im SpaceTech-Bereich?

In unserer Pre-Seed-Runde waren das 2,5 Millionen Dollar. Für Weltraumverhältnisse ist das tatsächlich wenig. Dazu kamen noch 1,5 Millionen von der israelischen Innovationsbehörde, das war unser Fundament fürs erste Jahr. Gerade haben wir unsere Seed-Runde mit rund 14 Millionen Dollar abgeschlossen. Damit finanzieren wir die Fertigstellung unseres ersten echten Produkts: die EMA (Electromagnetic Mass Accelerator). Das ist ein Beschleuniger mit 30 Zentimetern Durchmesser. Damit testen wir nicht nur unsere Simulatoren, sondern bringen auch direkt ein Produkt auf den Markt, das für den Verteidigungssektor extrem spannend ist, weil es als Testumgebung für Hyperschall-Technologie dient.

Das Verteidigungsministerium hat zu uns gesagt: „Dass ihr irgendwann ins All wollt, ist super. Aber im Moment brennen wir darauf, mit eurem Beschleuniger Hyperschall-Tests superschnell und billig durchzuführen.“ Wir feilen gerade am Vertrag, um dieses Labor gemeinsam mit ihnen aufzubauen. Für das Weltraumprojekt reicht uns eine EMA-Geschwindigkeit von 1.000 Metern pro Sekunde, aber das Ministerium braucht 2.000 Metern pro Sekunde. Die Anlage wird deshalb 25 Meter lang sein statt der geplanten 7 Meter. Mit den 14 Millionen Dollar kommen wir erst mal ein Jahr aus. Danach gehen wir in die nächste Runde.

Welches Volumen peilt ihr für die nächste Runde an und was wollt ihr damit machen?

Wir planen eine Runde von etwa 20 bis 30 Millionen Dollar. Damit wollen wir die finalen Bausteine für unseren großen Beschleuniger im All entwickeln, den Magnetar. Wichtig ist: Das Geld fließt nicht in die riesigen Baukosten der Anlage, sondern in die reine Technologie. Die massiven Errichtungskosten für das finale System, das wir übrigens in Alaska aufbauen wollen, kommen später direkt von den Kunden und Partnern, sobald die Technik steht.

Ihre ersten Kunden sind also vor allem Regierungen?

Es geht vor allem um Gelder aus Verteidigungsbudgets. In den USA unterschreibt man heute oft gar nicht direkt bei der Regierung, sondern bei privaten Firmen, die wiederum über staatliche Programme bezahlt werden. Es läuft also im Rahmen von Regierungsprojekten. In Israel arbeiten wir direkt mit dem Verteidigungsministerium zusammen, weil das Projekt dort als strategisches, nationales Gut gilt. Das Ministerium sichert den Zugang, damit die großen Player wie IAI (Israel Aerospace Industries) oder Rafael das System uneingeschränkt nutzen können.

Zum Schluss noch ein Blick auf Europa: Wir diskutieren hier ja ständig über mangelnde Wettbewerbsfähigkeit und das Problem, dass geniale Forschung viel zu selten den Weg in den Markt findet. Israel gilt da weltweit als das absolute Vorbild beim Technologietransfer. Was kann Europa von Israel lernen, wenn es darum geht, Forschung in Produkte zu verwandeln und Richtlinien zu schaffen, die Startups wie Ihres überhaupt erst ermöglichen?

Niemand wünscht sich Krieg, das ist klar. Aber der fundamentale Unterschied ist schlicht: Wir müssen innovativ sein, um zu überleben. In Europa gibt es diesen existenziellen Druck zum Glück nicht. Ihr müsst also andere Wege und Motive finden, um diesen Zug zu entwickeln und Länder wie Österreich oder Deutschland haben dafür ja durchaus gute, eigene Strukturen.

Aber der wahre Kern unseres Erfolgs und unserer Resilienz ist einfach, dass wir keine andere Wahl haben. Wir müssen abliefern, und zwar extrem schnell. Und es muss auf Anhieb funktionieren. Beim Iron Dome haben uns damals fast alle Experten weltweit gesagt, das sei technisch unmöglich. Aber wenn du in Israel lebst und ständig Raketen aus dem Gazastreifen angeflogen kommen, akzeptierst du die Aussage „das geht nicht“ einfach nicht. Es muss gehen. Und genau dieser Druck zwingt dich dazu, einen Weg zu finden, wie es klappt. Das ist es, was uns voranbringt.

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